Im Zuge der Arbeiten zur Herrichtung der Baufelder und Erdwälle werden die Untergrundarbeiten im Bereich der Pflegewege bis zur Herstellungsebene des tragfähigen Erdplanums bereits im Rahmen der Herrichtungsmaßnahme ausgeführt. Die Leistungen umfassen die Verdichtung der Aushubsohle und die Erstellung eines Grobplanums, die Lieferung und den kleinräumigen Einbau von RC-Material sowie Vermessungsleistungen.
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um ohnehin erforderliche ("Sowieso-")Leistungen. Die Leistungen waren aufgrund der räumlichen Lage der Pflegewege ursprünglich dem Los Freianlagen zugeordnet.Im Zuge der weiteren Projektbearbeitung zeigte sich, dass eine Ausführung im Rahmen des Loses Herrichtung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Durch die Vorziehung in das Los Herrichtung können die Arbeiten in den laufenden Erdbauablauf integriert werden. Hierdurch werden technische Risiken, insbesondere eine Vernässung der Rekultivierungsböden mit möglichen zusätzlichen Maßnahmen zur Herstellung eines tragfähigen Erdplanums, minimiert. Gleichzeitig können gering tragfähige Rekultivierungsböden unmittelbar wiederverwendet und unnötige Materialtransporte bzw. Entsorgungen vermieden werden.
Durch folgende Maßnahmen soll eine bisherige Kulturfläche für eine gewerbliche Folgenutzung bautechnisch vorbereitet werden:
- Bau von Baustellenzufahrt, Baustraßen, Modellieren von Erdwällen in Randlagen,- Aufnehmen, Externe Verwertung von sauberem, humosen Oberboden,- Aufnehmen, verfestigen mit Bindemittel, verdichteter Wiedereinbau von Rekuboden,- Externe Anlieferung von RC-Material, Abdeckung des verfestigten Bodens,- Temporäre Bauwasserhaltung mit Vorklärung und Pufferung im Abfluss.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
keine