Das Land NRW, letztvertreten durch die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis, beabsichtigt die Anmietung eines neuen Dienstgebäudes einschließlich Polizeiwache, Außenanlagen und Stellplatzflächen in Marsberg. Das Mietobjekt soll möglichst Ende 2029 übergeben und für fünfzehn Jahre fest angemietet werden. Der Mietvertrag soll die Option einer einmaligen Verlängerung um weitere fünf Jahre vorsehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis, beabsichtigt, ein Dienstgebäude in Marsberg anzumieten. Das Gebäude muss über eine Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 von mindestens 372 m², ca. 19 Stellplätze und 5 Fahrradstellplätze verfügen. Die geforderten Mitarbeiterstellplätze können sich auch auf einem benachbarten Grundstück befinden.Der Investor/ Vermieter hat das gesamte Gebäude während der Mietzeit nach den Vorgaben des Mieters bereitzustellen und instand zu halten. Angestrebt wird eine bauliche Fertigstellung und Übergabe bis Ende 2029. Aus polizeitaktischen Gründen muss das Mietobjekt in einem Zielgebiet gelegen sein, das grob wie folgt einzugrenzen ist:- Das Auswahlgebiet weist als nord-westliche Begrenzung den Verlauf der Bundesstraße 7 auf, wobei direkt an die Bundesstraße 7 angrenzende Grundstücke noch in das Auswahlgebiet eingeschlossen werden.- Südlich wird es begrenzt durch den Verlauf der "Wilhelm-Otto-Straße".- Daran anschließend orientiert es sich im weiteren Verlauf am Flusslauf der "Diemel" bis in Höhe des Sportplatzes- Ab dort wird das Auswahlgebiet durch den Verlauf der innerstädtischen Straßen Am Burghof, Weist, Hauptstraße und Paulinenstraße begrenzt.- Im nördlichen Bereich erfolgt die Abgrenzung durch den Verlauf der Paulinenstraße bis zur Einmündung an die Bundesstraße 7.Weiter bestehen folgende zwingende Anforderungen an das Projektgrundstück innerhalb des definierten Zielgebiets:- Die zweispurige Hauptzufahrt führt auf eine öffentliche Straße mit zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr, wobei es bei der Abfahrt vom Grundstück möglich ist:a) die öffentliche Straße uneingeschränkt in beide Richtungen zu befahren oderb) die öffentliche Straße bei vorhandenen Hindernissen für polizeiliche Einsatzfahrzeuge legitimiert zu überwinden (z. B. Hinweis: Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge der Polizei frei) oderc) auf der öffentlichen Straße bei einer baulich nicht überfahrbaren Fahrstreifentrennung (z. B. Mittelleitplanke, Schienen) in max. 500 Metern ab der zweispurigen Grundstücksein-/ausfahrt zum Grundstück eine verkehrsrechtlich zugelassene Wendemöglichkeit oder eine verkehrstechnisch vergleichbare Abbiegemöglichkeit zu erreichen.- Das Grundstück muss eine unmittelbar zur öffentlichen Straße ausgerichtete Bebauung ermöglichen (keine sog. Hinterlandbebauung).- Das Grundstück darf nicht in einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. in einem Gebiet mit Zonengeschwindigkeit, z.B. einer Tempo 30-Zone liegen.- Das Grundstück darf nicht in einem reinen Wohngebiet liegen.- Das Grundstück muss 2 unabhängige Aus-/Zufahrten, möglichst an 2 unterschiedlichen Straßenzügen aufweisen, sodass eine Aus-/Zufahrt in/aus unterschiedliche(n) Richtungen möglich ist. Ausgeschlossen ist eine Aus-/Zufahrt in/aus eine(r) Sackgasse.- Wenn es unumgänglich ist, dass beide Ein- und Ausfahrten an einem Straßenzug liegen, müssen diese mindestens 50 Meter auseinander liegen.- Es darf kein einschränkender Querungsverkehr (z.B. Bahnverkehr) die Aus-/Zufahrten zum Grundstück blockieren.- Die Topografie darf keine Einschränkung im Hinblick auf die Nutzung verursachen (z.B. beim Ein- und Ausfahren, bei der Gebäudenutzung, in den Wintermonaten keine Abhängigkeit vom Winterdienst).Weitere Informationen zum Beschaffungsgegenstand und dem Vermieterauswahlverfahren ergeben sich aus einem im elektronischen Projektraum bereitgestellten Projektexpose.
Bewertet werden die Qualität der angebotenen Baukonstruktion und der Außenanlagen sowie die angebotene technische Gebäudeausrüstung.
Bewertet wird die Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung (Umsetzung des Raumprogramms und der vorgegebenen Anordung der Räume, Erfüllung der Funktionsschemata).
Bewertet wird die monatliche Kaltmiete für das angebotene Mietobjekt inkl. Garagen und Stellplätze.
Der Auftraggeber (Mieter) kann den Mietvertrag einmalig um weitere fünf Jahre verlängern.
Der geschätzte Auftragswert (Summe Mietzahlungen über Mietlaufzeit von max. 20 Jahren) unterschreitet den für Bauaufträge einschlägigen EU-Schwellenwert. Die Vergabe des Auftrags erfolgt mit Blick auf weitestmögliche Transparenz gleichwohl nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts der VOB/A mit Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt.
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts der VOB/A. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand der im elektronischen Projektraum bereitgestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden mind. 3 und höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am Verhandlungsverfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Planungs- und Bauleistungen möglichst vergleichbarer Art. Nähere Angaben zur Methodik der Bewerberauswahl (Auswahlkriterien und Gewichtung) enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Matrix. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber /Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen. 2) Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind Planungsunterlagen vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten alle Bieter, mit denen kein Mietvertrag abgeschlossen wird, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 15.000 EUR für die Abgabe eines den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechenden indikativen Angebots sowie in Höhe von brutto 10.000 EUR für die Abgabe eines den Vergabeunterlagen entsprechenden endgültigen Angebots. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz NRW. Nur Unternehmen, welche sich für den Projektraum registriert haben, werden fortlaufend über neue Nachrichten des Auftraggebers unterrichtet.
Nur soweit der Wert des ausgeschriebenen Auftrags ohne Umsatzsteuer aus Sicht des Bewerbers/ Bieters den für Bauaufträge einschlägigen EU-Schwellenwert i.H.v. derzeit 5,404 Mio. EUR überschreitet, können am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem dann bestehenden Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen gem. § 97 Abs. 6 GWB verletzt sehen, können bei der dann zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars eine Eigenerklärung a) zum Gesamtumsatz netto, b) zum mit der Entwicklung/ Realisierung/ Vermietung von Gebäuden erzielten Umsatz netto, c) zu mit Leistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 HOAI erzielten Umsatz netto in den Jahren 2023, 2024 und 2025, jeweils getrennt nach Jahren abzugeben.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen zu machen: Erwartet wird eine Darstellung vergleichbarer Bauprojekte (Neubau/Sanierung insbesondere von Verwaltungsgebäuden) mit folgenden Einzelangaben: a) Bezeichnung, Art und Standort des Referenzobjekts, b) Angabe des Auftraggebers für die Bauleistungen, c) Zeitraum der Bauausführung, Datum der Fertigstellung/der Inbetriebnahme, d) Kurzbeschreibung des Umfangs des Referenzobjekts insbesondere mit folgenden Angaben zu: - Brutto-Grundfläche (BGF) gem. DIN 277; - Netto-Baukosten des Projektes KG 300 und 400 gem. DIN 276 und - Funktion im Projekt (die Bauausführung beauftragendes oder mit der Durchführung von Bauleistungen beauftragtes Unternehmen) e) Angabe der weiteren an dem Referenzprojekt beteiligten Unternehmen. Mindestanforderung: Der Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein vorgesehener Nachunternehmer muss mindestens 1 Referenzprojekt nachweisen, das er/es als die Bauausführung beauftragendes Unternehmen (Bauherr, Investor/Projektentwickler) realisiert hat oder an dessen Realisierung er/es als mit der schlüsselfertigen Errichtung/Komplettsanierung (als sog. General- oder Totalunternehmer) beauftragtes Unternehmen mitgewirkt hat und das sämtliche folgende Anforderungen erfüllt (Referenz Bauausführung): - Referenzobjekt ist ein Polizei-/ Büro-/Verwaltungsgebäude, - Referenz betrifft Objekt mit BGF von mind. 400 m², - Referenzobjekt wurde nach 01.01.2019 fertiggestellt.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Planungsleistungen zu machen: Erwartet wird eine Darstellung vergleichbarer Referenzprojekte (Objektplanung Gebäude für den Neubau eines Polizei-/ Büro-/ Verwaltungsgebäudes) mit folgenden Einzelangaben: a) Bezeichnung und Standort des Büro-/Verwaltungsgebäudes, b) Angabe des Auftraggebers für die Planungsleistungen sowie des Bauherren, c) Art und Umfang der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen gem. HOAI), d) Zeitraum der Leistungserbringung, e) Kurzbeschreibung des Umfangs des Referenzobjekts insbesondere mit folgenden Angaben zu:- Brutto-Grundfläche (BGF) gem. DIN 277; - Netto-Baukosten des Projektes KG 300 und 400 gem. DIN 276. Mindestanforderung: Der Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein vorgesehener Nachunternehmer muss mindestens 1 Referenzprojekt nachweisen, welches sämtliche folgende Anforderungen erfüllt (Referenz Objektplanung):- Referenz betrifft Neubau eines Polizei-/ Büro-/Verwaltungsgebäudes, - es wurden mindestens Leistungen der Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI bearbeitet, - Referenz betrifft Objekt mit BGF von mind. 400 m², - Referenzobjekt wurde nach 01.01.2019 fertiggestellt.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingung für die Ausführung des Auftrags ist die Verfügbarkeit über geeignete Projektgrundstücksflächen spätestens zum geplanten Zeitpunkt des Vertragsschlusses (01/2028). Die Verfügbarkeit ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Die vorgesehene Grundstücksflächen sind grundsätzlich geeignet, wenn sie: a) sich im festgelegten Zielgebiet befinden und die im Projektexpose weiter aufgestellten zwingenden Lageanforderungen erfüllen; b) die im Projektexpose aufgestellten Vorgaben bezüglich der Flächenanforderungen erfüllt werden können und c) sich bauplanungs- sowie bauordnungsrechtlich zur Errichtung und Nutzung eines Polizeidienstgebäudes eignen. Es handelt sich hierbei um zwingende Standortanforderungen. Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.