Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen:
1) Erfahrungen mit der Bearbeitung umfangreicher technischer Dokumente, z.B. Bewirtschaftungspläne. Dazu gehören u.a. Textzusammenführung, Lektorat, Erstellen von Diagrammen und Abbildungen nach Vorgaben des Auftraggebers,
2) Erfahrungen mit der Erstellung und Überarbeitung wasserwirtschaftlicher Fachtexte mit Bezug zur Wasserrahmenrichtlinie und Bewirtschaftungsplanung,
3) Erfahrungen mit der Nutzung von Word oder speziellen Textsatzsystemen (z.B. Indesign, Quark Express) zur Bearbeitung umfangreicher Dokumente (bis zu 700 Seiten pro Einzeldokument) bis zur Abgabe druckfertiger Vorlagen und barrierefreier PDF-Dateien,
Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben.
Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren vollständig - Beginn und Ende- erbracht wurden (gemäß dem Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. - ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.01.2022-30.07.2025) darzustellen.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die ab dem 01.01.2018 begonnen haben, soweit diese im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für den vorherigen Bewirtschaftungszeitraum stehen.