Zum Nachweis der Fachkunde sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen:
1. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ministerien (Landes- oder Bundesministerien) sowie der Zusammenarbeit mit externen Stakeholdern
2. Erfahrungen in der Organisation eines Gremiums mit fachlichem Bezug zur Klimaanpassung oder einem vergleichbaren umweltbezogenem Schwerpunkt.
3. Erfahrungen in der Initiierung, Gestaltung und Durchführung von Dialogprozessen mit Stakeholdern aus Unternehmen, Forschung und Wissenschaft oder kommunaler Verwaltung.
Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten fünf Jahren vollständig - Beginn und Ende - erbracht wurden (gemäß Formulare "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in dem Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum ( 01.01.2020 - 22.08.2025) darzustellen.