Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung festgelegt, die im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erlassen wird.Nachdem die drei SPNV-Aufgabenträger im Jahr 2022 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) auf ihre stark ansteigenden Kosten hingewiesen und vor einer drohenden Unterdeckung bei der Finanzierung des SPNV in NRW ab 2024 gewarnt hatten, wurde im Jahr 2023 ein monatlicher Jour fixe mit Vertretenden des Fachreferats im MUNV NRW und den Aufgabenträgern eingerichtet, um den exakten Finanzbedarf für die kommenden Jahre zu ermitteln und auf eine schnelle Neufassung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hinzuarbeiten. Auf Grundlage der dazu erarbeiteten "Finanzierungstabellen" der drei Aufgabenträger und der daraus entwickelten SPNV-Finanzierungstabelle wurde Ende 2023 die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung überarbeitet. Die Neufassung (gilt seit Anfang 2024) ermöglicht nach dem Stand Ende 2023 eine auskömmliche Finanzierung des SPNV in den Jahren 2024 und 2025 und erhöht darüber hinaus für die Jahre 2026 bis 2032 die jährliche SPNV-Pauschale um jeweils ca. 20 %.Im Laufe des Jahres 2024 wurde der Jour fixe fortgesetzt, um eine laufende Fortschreibung des Finanzbedarfs - nun auch im Licht aktuellerer Zahlen - zu gewährleisten. Im Rahmen der Fortschreibung wurden Unstimmigkeiten bei der Datenzulieferung, der Auslegung von Begrifflichkeiten und in der Darstellung der SPNV-Finanzierungstabelle deutlich.Die SPNV-Aufgabenträger und das MUNV NRW sind sich vor diesem Hintergrund einig, dass der aktuell stattfindende Prozess der Strukturreform der Aufgabenträgerschaft genutzt werden soll, um eine Steige-rung der Transparenz, Einheitlichkeit und Effizienz in der Mittelverwendung zu schaffen. Angesichts dieser Zielstellung ist es angezeigt, den SPNV-Finanzbedarf für das bestehende SPNV-Angebot gutachterlich über-prüfen zu lassen und die Akteure über ein dauerhaft zu verwendendes, einheitliches Steuerungs-, Controlling- und Monitoring-Instrument zu beraten.
Auftragsgegenstand ist die betriebswirtschaftliche Prüfung und Beratung innerhalb der folgenden Arbeitspakete:
1. Präzisierung des Rahmenkonzepts und übergeordnete nicht-funktionale Anforderungen
2. Prüfung der vorliegenden SPNV-Finanzierungstabelle und Beurteilung der Eignung der Tabelle als Controlling- und Monitoring-Instrument für die Finanzierung des SPNV
3. Ermittlung des Finanzbedarfs bis 2031 auf Basis des bestehenden SPNV-Angebots sowie absehbar abzuschließender Verkehrsverträge in NRW unter Berücksichtigung des Zielnetzes 2032
4. (Optional) Empfehlungen zu möglichen Effizienzsteigerungspotentialen im Rahmen der SPNV-Finanzierung
Preis
Qualität des Rahmenkonzepts 40%Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams 20%
Es wird auf § 160 GWB verwiesen.
Es gilt § 56 VgV.
2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der ge-samten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.1),
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindest-versicherungssummen abzudecken:Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen:Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:- Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend (ab 2022)- Das Projekt muss abgeschlossen sein oder bei laufenden Projekten zu mindestens 50% abgeschlossen sein- Themengebiet: Wirtschaftsprüferische Leistung im Themenbereich Mobilität oder Öffentlicher Verkehr
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1).
Mindestanforderung: Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt nachzuweisen.
3.2 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern:Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl fachlicher Mitar-beiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Fachliche Mitarbeiter in o.g. Sinn sind ausschließlich Mitar-beiter im Bereich Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahen Beratung.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.2).
Mindestanforderung:Die Anzahl der fachlichen Mitarbeiter muss in je-dem der letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 betragen.
Abgabe der folgenden Eigenerklärungen:
1.1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Dokument 521)1.2 Eigenerklärung Mindestlohn (Dokument 522)1.3 Eigenerklärung Subventionen (Dokument 524)