Management des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW
Das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW soll die Potenziale und Chancen der Umweltwirtschaft sichtbar machen, Nordrhein-Westfalen als nachhaltigen und zukunftsorientierten Wirtschaftsstandort stärken und das Land als führenden Anbieter von innovativen Umwelttechnologien auf nationaler und internationaler Ebene positionieren. Die Aufgabe des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW ist es, die Umweltwirtschaft mit gezielten Maßnahmen in den Bereichen "Netzwerkmanagement und Geschäftsstelle", "Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit", "Internationale Sichtbarkeit und Partnerschaften" sowie "Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit" zu unterstützen. Übergreifend soll das Kompetenznetzwerk dabei die Entwicklung in allen acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft unterstützen, wobei inhaltliche Schwerpunkte und Handlungsstränge im Verlauf der Durchführung in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt werden.Das Kompetenznetzwerk bedient sich dabei unterschiedlicher Rollen und Funktionen: In seiner Rolle als Zukunftswerkstatt identifiziert es Handlungsbedarfe und zeigt Lösungswege auf. Als Ideenschmiede liefert es Handlungsimpulse und setzt Prozesse in Gang. In seiner Funktion als Austauschplattform vernetzt es Akteurinnen und Akteure und unterstützt die Bildung von Kooperationen und Partnerschaften. Und nicht zuletzt verschafft es als "Schaufenster der Umweltwirtschaft" den Umweltinnovationen aus Nordrhein-Westfalen eine nationale und internationale Sichtbarkeit. Die zu beauftragenden Leistungen setzen sich aus vier Arbeitspaketen zusammen: Arbeitspaket 1: Netzwerkmanagement und Geschäftsstelle (Einrichtung eines Netzwerkmanagements, Einrichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle)Arbeitspaket 2: Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit (Schwerpunkte und Handlungsimpulse zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit)Arbeitspaket 3: Internationale Sichtbarkeit und Partnerschaften (Stärkung der internationalen Sichtbarkeit und Partnerschaften) Arbeitspaket 4: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Strategische Kommunikation und Markenbildung, SUMMIT und Messebeteiligung)
Preis
Konzept "Netzwerkmanagement und Geschäftsstelle"
Konzept "Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit"
Konzept "Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit"
Zeit-, Arbeits- und Kostenplan, Personaleinsatzkonzept
Konzept "Internationale Sichtbarkeit und Partnerschaften"
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.