Das Kanalnetz des automatischen Wagen-Transport-Systems (AWT) verbindet die Gebäude an der Universitätsklinik Düsseldorf miteinander und stellt die Ver- und Entsorgung des Klinikbetriebs sicher. Dabei wird das AWT-System mit zwei unterschiedlichen Transportsystemen betrieben: ein schienengeführtes, deckenhängendes System (EHB -Elektrohängebahn) sowie ein fahrerloses Transportsystem (FTS). Beide Systeme sind verbunden durch Übergabestationen, in welchen die AWT-Container umgeladen werden. Mittels speziellen AWT Aufzügen werden die Wagen innerhalb der Gebäude vom unterirdischen AWT Bereich auf die jeweilige Zielebene transportiert.Das AWT-Kanalnetz ist stetig gewachsen und erstreckt sich inzwischen über 550m sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung und hat eine Gesamtlänge von zurzeit ca. 3,0 km. Da zukünftig vorgesehen ist, weitere Gebäude an das Kanalsystem anzuschließen, wird von der Bauaufsicht ein zukunftsfähiges Gesamtbrandschutzkonzept gefordert.
Gegenstand dieser Beschaffung sind - Fachplanerleistung für Starkstromanlagen gem. HOAI § 55 (LPH 5-8) für die Brandschutzsanierung des Bestandsbaus
Die nähere Beschreibung ist aus den Teilnahmeunterlagen mit Anlagen zu entnehmen.
Operative Projektleitung, Gewichtung: 7%Stellv. Projektleitung, Gewichtung: 4%Organisationskonzept/Organigramm Projektteam, Gewichtung: 4%
Vorstellung beabsichtigte Zuarbeit der Projektabwicklung LP 5-8, Gewichtung: 5%Erläuterung der Methoden des Kostenmanagement, Gewichtung: 2%Erläuterung der Methoden der Terminverfolgung, Gewichtung: 4%
Umgang mit Bauen im Bestand/ Sanierung im laufenden Betrieb, Gewichtung: 12%Umgang zur Sicherstellung der Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster, Gewichtung: 12%
Gesamteindruck der Präsentation/ aus dem Verhandlungsgespräch
Gesamtsumme Bewertungshonorar
Bewerberfragen sind 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich per Email oder über die Vergabeplattform an die Submissionsstelle zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Unterlagen werden gem. VgV nachgefordert, sofern zulässig.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass sein/die Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist/sind bzw. entsprechende gewerbliche Erlaubnisse erteilt worden sind und dass es/sie im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oderHandelsregister - Auszug als Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung - ist mit dem Teilnahmeantrag für den Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Durchschnittlicher Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. etwaiger Nachunternehmer mind. 0,25 Mio EUR netto.
Personelle Kapazität der durchschnittlichen Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mind. 3 Mitarbeiter).
Büroreferenzen für vergleichbare Leistungen (Wichtung 70%):Es kann für die Referenzen (1 bis 2) jeweils eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers vorgelegt werden. Eigendarstellung jeweils auf max. 2 Blatt DIN A4 (bei Nicht-Vorlage der Eigendarstellung kann die jeweilige Referenz nicht gewertet werden)Referenz 1, Brandschutzsanierung aus dem Bereich Klinikbau (Umbau / Sanierung / Modernisierung / Erweiterung im Bestand) (Wichtung 35%)Mindestanforderungen wie folgt (bei Nichterfüllung wird die Referenz mit NULL Punkten gewertet):- abgeschlossenes Bauvorhaben (bauliche Fertigstellung / Abnahme - im Zeitraum 01.01.2016 bis heute)- Referenz wurde im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI erbracht- Referenz ist eine Brandschutzsanierung aus dem Bereich Klinikbau (Umbau / Sanierung / Modernisierung / Erweiterung im Bestand)
Referenz 2, Brandschutzsanierung (Wichtung 35%)Mindestanforderungen wie folgt (bei Nichterfüllung wird die Referenz mit NULL Punkten gewertet):- abgeschlossenes Bauvorhaben (bauliche Fertigstellung / Abnahme - im Zeitraum 01.01.2016 bis heute)- Referenz wurde im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI erbracht - Referenz ist eine Brandschutzsanierung
Als Deckungssummen der geforderten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung sind jeweils 10 Mio. EUR für Personenschäden wie auch 10 Mio. EUR für sonstige Schäden gefordert. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert sein. Sofern eine objektbezogene Berufshaftpflicht abgeschlossen wird, muss die Deckungssumme mindestens 2-fach für die vertragsgegenständliche Baumaßnahme zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung oder aber als Verpflichtungserklärung des Bewerbers zu erbringen, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)Siehe Eignungs- und Mindestkriterien