Planung TGA (inkl. AWT, Rohrpost) - IPA Neubau Zentrallabor
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.06.2025
27.06.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Düsseldorf
DE119432190
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Submissionsstelle
submission@med.uni-duesseldorf.de
+49 2118119301

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71220000-6
71240000-2
71327000-6
71328000-3
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)".

Insgesamt sollen folgende Bereiche in einem Neubau als Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie zusammengeführt werden:

- Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (ZKCL)
- Institut für Transplantationsdiagnostik und Zelltherapeutika (ITZ)
- Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IM-MKH)
- Stabsstelle Krankenhaushygiene mit LUHA
- Institut für Virologie.

Im Gebäude sollen neben den krankenversorgenden Laboren auch die Bereiche der Forschung und Lehre für alle Institute einbezogen werden. Es wird auf Grund von Funktionsabläufen und Akkreditierungen außer im BSL3-Labor grundsätzlich eine Trennung zwischen Krankenversorgungslaboren und Forschungslaboren geplant.

Von der Zentralisierung der Labormedizin in einem neuen Laborneubau werden Synergieeffekte durch baulich-funktionelle Rahmenbedingungen für effiziente Prozesse, durch die Schaffung von gemeinsamen Bereichen zur Vermeidung von Doppelvorhaltungen, durch Abbau von Engpässen und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten erwartet. Damit können alle Ressourcen technisch, räumlich und personell effizienter eingesetzt werden.

Unter anderem umfasst der Neubau ein BSL3-Labor und einen GMP-Bereich Reinheitsklasse D. Die Baufeldfreimachung, d.h. Umverlegung von Infrastruktur wie Energiekanal, AWT-Kanal, Wasser-, Abwasser-, ELT-Medien sind Teil des Haupt-projektes, ebenfalls deren Anschlüsse an das Zentrallabor. Es ist zudem die bauliche Ertüchtigung der in der Nähe befindlichen Strahlentherapie erforderlich. Ebenso ist der Ausbau des vorhandenen Rohrpostsystems in Bestandsgebäuden des Campus und der Anschluss an das Zentrallabor Teil der Leistung.

Ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme bildet der Ausbau des Untergeschosses des Medizinischen Forschungszentrums I (Nachbargebäude, MFZ I) zum Kryolager.
Damit wird eine zentrale Lagerungsstätte (Langzeitlager) geschaffen, die den be-stehenden und zukünftigen Bedarf an Kühllagerung im Bereich Zelltherapeutika, Stammzellpräparate und Tissue-Banking (Gewebebank) abdeckt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert auch ausgeschrieben.

Die Brandschutzsanierung des vorhandenen AWT-Kanals gilt als zwingende Anforderung, um den Neubau zu genehmigen. Auch wenn diese beiden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau stehen, sind diese nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke.
Gemeinschaftliches Handeln bedeutet im IPA-Verfahren auch das Teilen von Risiken und Gewinn. Dieses steht im starken Kontrast zur konventionellen Abwicklung von Bauprojekten, in denen Planer und Ausführende jeweils einzelne Verträge mit dem Bauherrn schließen und Mängel nicht selten in ein Spiel der Schuldzuweisung ausarten. Solch einer konfliktgeleiteten Projektkultur stellt sich IPA entgegen. Der Allianzvertrag sichert allen Beteiligten nicht nur Gleichberechtigung in Planung und Durchführung zu, sondern verpflichtet sie ebenso zur gemeinsamen Übernahme von Risiken. Dadurch ist es in aller Interesse, die vereinbarten Zielkosten einzuhalten und bei auftretenden Problemen gemeinschaftlich Lösungen zu finden.

Mit dieser neuartigen Art der Planung begegnet der Bundesbau den wachsenden Herausforderungen der Baubranche. Das IPA-Verfahren soll Kommunikationswege verkürzen, Missverständnisse reduzieren und eine schnellere Umsetzung ermöglichen als herkömmliche Abwicklungsmethoden. Zudem steigert die frühe Auswahl der Projektpartner die Kompetenz der Allianz und sichert ihre Handlungsfähigkeit: Da sich die Beteiligten zu einem Zeitpunkt vertraglich binden, in denen das Bauvorhaben nur als grobe Vorplanung existiert, steht bei der Entscheidung statt des günstigsten Angebots viel mehr ihre fachliche Eignung und IPA-Tauglichkeit im Vordergrund. Bisher kam das innovative Verfahren in Deutschland noch selten zur Anwendung, aufgrund positiver Beispiele aus dem Ausland jedoch werden auch hier immer mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Kommerzieller Wert

Das Angebot, welches den besten kommerziellen Wert anbietet, erhält für das Wertungskriterium jeweils die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken.

Fester Wert (insgesamt)
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)

Unter diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die Bieter für die Durchführung der geforderten Leistungen eine für den Projekterfolg dienliche Personalkonzeption vorsehen. Maßgeblich sind insoweit die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu bewerten. Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass diese eine fachgerechte Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Dazu hat der Bieter Qualifikationsbögen für die dargestellten Mitarbeiter auszufüllen. Die Qualifikation und Erfahrung der namentlich genannten Mitarbeiter wird entsprechend bewertet. Stehen diese gewerteten Mitarbeiter in der späteren Leistungserbringung dem Auftraggeber nicht zur Verfügung, verwirkt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe. Es sind Qualifikationsbögen für folgende Schlüsselpersonen mit dem Angebot einzureichen:

- Vertreter im SMT
- Projektleiter im PMT
- Planungskoordinator
- PAT Leitung Laborplanung

Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl aller Bögen erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz)

Fester Wert (insgesamt)
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Personalplanung Stufe 1a

Es ist ein Konzept zur Personalplanung in der Stufe 1a zu erstellen, welches sich auf die beabsichtigte Grundorganisation in der Leistungsphase Projektstufe 1a (i.V.m. Anlage 1.2. und 1.4.) bezieht und die Zusammenarbeit in integrierten Teams mit den anderen Partnern abbildet. Wie viele Ihrer Mitarbeiter können Erfahrungen in nachfolgenden Bereich nachweisen:

- Krankenhausbau
- Laborbau
- Erstellung Haushaltsunterlage Bau oder vergleichbare Unterlagen
- Erarbeitung von Optimierungspotential in der laufenden Planung
- Erfahrung in integrativen Planungsprozessen
- Zusammenarbeit mit ausführenden Partnern
- Erfahrung als Generalplaner

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Planungsänderungen

Die Ausarbeitung ist auf maximal 5 DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 zu beschränken.
Bewertet werden der Inhalt und die Qualität der eingereichten Ausarbeitung. Die im Zuschlagskriterium erzielten Punkte ermittelt die Vergabestelle jeweils anhand der dargestellten Bewertungsstufen.

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter gebeten, zu drei vorgegebenen technischen Fragestellungen Stellung zu nehmen und ihre Lösungsansätze zu erläutern. Die Darstellung ist auf maximal fünf DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 (einschließlich grafischer Darstellung) pro Fragestellung zu begrenzen.

Die Ausarbeitung soll sich auf die nachvollziehbare und verständliche Darstellung der Lösungsansätze konzentrieren, basierend auf der Erfahrung und den spezifischen Kompetenzen des jeweiligen Teams. Eine detaillierte Ausformulierung ist nicht erforderlich. Vielmehr wird erwartet, dass die Bieter ihre methodische Herangehensweise sowie zentrale Überlegungen klar erkennbar machen. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche positiven Effekte die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern für die Umsetzung der Lösungsansätze haben kann.

Die eingereichten Konzepte werden hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, der erkennbaren Lösungsansätze sowie der dargestellten Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit bewertet.

Fester Wert (insgesamt)
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien für das Best and final Offer (BAFO) lauten:

- Kooperationsfähigkeit: 30%
- Fortschreibungsqualität Konzepte: 20%
- Kommerzieller Wert: 50%

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig

Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYBBD72R

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte

§ 135 Unwirksamkeit

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden gem. VgV nachgefordert, sofern zulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis Berufszulassung "Ingenieur" oder vergleichbar, § 75 Abs. 2 VgV
- Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz auf:
TGA-Fachplanung: in Höhe von 6 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV):
- Referenzen über vergleichbare Leistungen längstens aus den letzten zehn Jahren (2014-2024). Die Vergleichbarkeit bestimmt sich nach dem jeweiligen Referenzformular (Anlage 3).
Mindestanforderung:
mindestens 9 Referenzen, die sich wie folgt aufteilen:
TGA-Fachplanung HLSK:
mindestens 3 wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.1a
TGA-Fachplanung ELT:
mindestens 3 wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.1b
IT-Planung:
mindestens 2 wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.2
Rohrpostplanung:
mindestens 1 wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.3
Mindestanforderung:
jeweils TGA-Fachplanung HLSK + ELT
- Abwicklung der Planung in mindestens einer Referenz unter Anwendung der BIM-Methode
- mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 KG 300 + 400 in Höhe von 75 Millionen EUR netto
- mindestens eine Referenz mit mindestens 5.000 m² NUF (1-6), wovon die Laborfläche mindestens 1.500 m² betragen muss
Mindestanforderung: IT-Planung
- mindestens eine Referenz mit Kosten nach DIN 276 für die KG 450 in Höhe von 10 Millionen EUR netto
Mindestanforderung: Rohrpostplanung
- mindestens eine Referenz in einer Gesundheitseinrichtung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
65,00

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal (gegliedert nach Qualifikation Dipl.-Ingenieure, B.Sc., mit mehr als 5 Berufsjahren, mit mehr als 10 Berufsjahren) in den Bereichen:
Technische Gebäudeausrüstung ELT und HKLS, IT-Planung und Rohrpostplanung:
- Mindestanforderung TGA-Planung: 30 Mitarbeiter technisches Fachpersonal
- Mindestanforderung IT-Planung: 5 Mitarbeiter technisches Fachpersonal
- Mindestanforderung Rohrpostplanung: 5 Mitarbeiter technisches Fachpersonal

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Einreichung eines Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens zu folgenden Themen:
- Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt
- Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen
- Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA)
- Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV):
Mindestanforderung:
Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV):
Angabe der Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Eigenerklärung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB)
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB)
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung