Technische Gebäudeausstattung Bau Elektrotechnik inkl. IT, AWT + Rohrpost - IPA Ne...
VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.08.2025
18.08.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Düsseldorf
DE119432190
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Submissionsstelle
submission@med.uni-duesseldorf.de
+49 2118119301

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111291-4
45300000-0
45311000-0
45311000-0
45313000-4
45214610-9
45100000-8
45315100-9
72511000-0
51511400-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)".
Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke.
Im Rahmen der Projektabwicklung erbringt der IPA-Partner 05 sämtliche Planungs- und Ausführungsleistungen (Lieferung und Montage) nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung, die zur Realisierung des Projektes erforderlich sind.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Projekt Neubau Zentrallabor umfasst nicht nur Erstellung des Gebäudes für das Zentrallabor, sondern auch die vorab erforderliche Baufeldfreimachung inkl. Möglicher Schutzmaßnahmen für den Strahlenbunker als auch die Implementierung der campusweiten Rohrpost. Die Anbindung an den Bestand mittels Skywalk sowie die Herstellung der Außenanlagen gehören zum Umfang des Programms.
Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) wird gemäß den Anforderungen an moderne Laborgebäude geplant und ausgeführt. Grundlage sind die gültigen DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien wie u.a. VDI 6022, VDI 2083 (Reinräume), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Laborsicherheitsrichtlinien (z. B. TRGS, BGI/GUV-I), IfSG, Biostoffverordnung, einschlägige Richtlinien für S2-/S3-Labore und Chemielabore sowie spezifische Nutzeranforderungen.
Sicherheits- und Betriebskonzepte der Nutzer sind integraler Bestandteil der Auslegung. Die BNB-Zertifizierung ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Ebenso sind Anforderungen an den anlagentechnischen Brand- und Schallschutz als auch GMP-relevante Anforderungen in Abstimmung mit den Parteien zu berücksichtigen und auszuführen.
Aus den GMP-Bereichen und den Sicherheitslaboren (Verweis auf BO-Planung im Lastenheft) ergeben sich besondere sicherheitstechnische sowie GMP-bezogene Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung.
Hier insbesondere an Reinraumlufttechnik, "direkte" GMP-relevante nutzerspezifische Anlagen wie VE- und Reinstwasseranlagen, an die GMP-relevante Gebäudeautomation oder auch im Bereich der Redundanzkonzepte für Lagerung und Kühlung, Elektro und USV. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Laborplaner (IPA Paket 01) dem TGA-Planer (IPA-Paket 03), sowie den ausführenden Partnern IPA02 und 04 erforderlich. Bei der Planung der GMP- und sicherheitsrelevanten Systeme sind alle regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)

Unter diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die Bieter für die Durchführung der geforderten Leistungen eine für den Projekterfolg dienliche Personalkonzeption vorsehen. Maßgeblich sind insoweit die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu bewerten.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Personalplanung Phase 1a

Es ist ein Konzept zur Personalplanung für die Projektphase 1a zu erstellen, das sich auf die angestrebte Grundorganisation gemäß den Vorgaben der Anlagen 1.2 und 1.4 bezieht.
Darzustellen ist insbesondere, welchen Beitrag Sie als Ausführungspartner im Rahmen der Zusammenarbeit in integrierten Teams leisten können und welchen Mehrwert Ihr frühzeitiger Input für den weiteren Projektverlauf bietet.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Konzept zur Kostenermittlung in Phase 1a auf Grundlage der Vorplanung

Es ist ein Konzept zur Vorgehensweise bei der Kostenermittlung in der Projektphase 1a zu erstellen. Die Ausarbeitung ist auf maximal 5 DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 zu beschränken.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter gebeten, zu drei vorgegebenen technischen Fragestellungen Stellung zu nehmen und ihre Lösungsansätze zu erläutern. Die Darstellung ist auf maximal fünf DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 (einschließlich grafischer Darstellung) pro Fragestellung zu begrenzen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Kommerzieller Wert

Das Zuschlagskriterium Kommerzieller Wert geht mit dem benannten Anteil in die Gesamtbewertung des Angebotes ein.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien für das Best and final Offer (BAFO) lauten:

- Kooperationsfähigkeit: 30%
- Fortschreibungsqualität Konzepte: 20%
- Kommerzieller Wert: 50%

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig

Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYBBD8AZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte

§ 135 Unwirksamkeit

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmende, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung abgefragt.

- Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle)

- Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
- Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet

Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung:
Der Bewerber - ggfls. mit seinen im Rahmen der Eignungsleihe benannten und verpflichteten Nachunternehmern - weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz auf:
Bauleistungen ELT in Summe: 5.000.000 Euro

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV):
Referenzen über vergleichbare Leistungen längstens aus den letzten zehn Jahren (2014-2024). Die Vergleichbarkeit bestimmt sich nach dem jeweiligen Referenzformular (Anlage 3).
Anzahl der Referenzen: Max. 5 Punkte.
Qualität der Referenzen: Max. 80 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
80,00

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal)
- Mindestanforderung in Summe für Elektro:
50 Mitarbeiter technisches Fachpersonal (z.B. Arbeitsvorbereiter, Kalkulatoren, Einkäufer, Bauleiter usw.)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Einreichung eines Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens zu folgenden Themen:
- Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt
- Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen
- Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA)
- Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
25,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern - falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung