Das Universitätsklinikum Düsseldorf als Auftraggeber ist ein Klinikum der Maximalversorgung. In den über 100 Dienstgebäuden des Klinikums sind ca. 24.000 Türen in unterschiedlicher Größe, Bauart und Nutzung eingebracht. Die Türen sind mit dem elektronischen Zutrittssystem, des Herstellers "SALTO", ausgestattet. Bei der Ausschreibung geht es um die Wartung sowie Schlüsseldienstarbeiten in Zusammenhang mit demSALTO Schließsystem.
1. Schlüsseldienstarbeiten:- Austausch von Schlössern, Beschlägen und Schließzylindern an Türen, Wertfächern, Spinden und Mobiliar aller Arten- Montage von SALTO-Beschlägen und SALTO-Profil-Zylindern- Update von Berechtigungen an den verbauten SALTO-Einheiten- Öffnen von Türen aller Art- Notöffnung von Wertfächern und Tresoren- Instandsetzung von Schließungen und Beschlägen- Gewaltfreies Öffnen von Türen- Montage von Motorschlössern und deren Fehlerbehebung- Montage von Türbeschlägen und Sicherheitsbeschlägen- Anfertigen von Schlüsseln- allg. Schlüsseldiensttätigkeiten- Wartung SALTO-Einheiten: Ein Auftragnehmer
2. Wartung SALTO-Einheiten- Auswechseln von Batterien am elektronischen Schließsystem SALTO (Die Batterien werden vom Auftraggeber beigestellt)- Updaten von SALTO-Einheiten (Das Handterminal SALTO PPD wird vom Auftraggeber programmiert und beigestellt)
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt (31.12.2026), erfolgt eine Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr (01.01.2027-31.12.2027). Es sind maximal 3 Verlängerungen (bis 31.12.2029) möglich.
Brutto Angebotspreis in Euro.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs.2, Abs.4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach-weise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes).
Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle).
Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Nachweis (Referenzliste) von mindestens drei ausgeführten Aufträgen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Name des Auftraggebers sowie Auftragswert und -zeitraum),- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (ersatzweise Eigenerklärung des Bewerbers).
Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr; Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar) - nur auf Verlangen der Vergabestelle.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Jahresumsatz muss gemittelt mindestens 100.000 EUR betragen.
Der Auftragnehmer muss in der Handwerksrolle oder in einem Verzeichnis einer vergleichbaren Institution eingetragen sein. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot vorzulegen.Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung / Zertifikate mit dem Angebot vorzulegen.
Die beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragnehmers, müssen einen qualifizierten Abschluss in einem einschlägigen Metall- Elektro- oder Holzhandwerk vorweisen können. Der Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.