Zur Unterstützung bei der Umsetzung des Neubaus "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)" des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) wird ein externer Baukostenprüfer gesucht. Der Baukostenprüfer wird vom Bauherrn direkt beauftragt und handelt unabhängig von der operativen Projektabwicklung. Seine Hauptaufgabe ist die sachliche und rechnerische Prüfung aller kostenrelevanten Aspekte im Rahmen des gewählten Selbstkostenerstattungsmodells gemäß den vertraglichen Regelungen. Die Prüfung erfolgt mit Blick auf Plausibilität, Marktüblichkeit und Vertragstreue der geltend gemachten Kosten sowie auf eine nachvollziehbare und faire Abrechnung.
Zentrale Aufgaben des Baukostenprüfers sind insbesondere:- Sicherstellung der Markt- und Gewerbeüblichkeit der Direktkosten (EKdT, GK, Wagniskosten)- Prüfung der Zielkosten, Zielpreisanpassungen und Selbstkostenabrechnungen- Kontrolle und Abstimmung der Mittelabflussplanungen mit der vertraglichen Vergütungslogik- Sicherstellung der Einhaltung des vereinbarten Prüfprozesses und der Zahlungsfristen- Objektive, nachvollziehbare Freigabevorschläge für das PMT
Der Auftrag kann bei Verlängerung der Bauzeit entsprechend verlängert werden
Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend des Preisblattes Anlage 4.
Kompetenz und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Methodisches Vorgehen
Fachgespräch
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Wesentliche Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes).
Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle).
Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.Mindestanforderung- Mindestens eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Leistungsinhalt muss die Überprüfung der Kosten in einem Selbstkostenerstattungsvertrag (beispielsweise im Zuge von GMP-, IPA- oder Partnering-Modellen) sein. Projektvolumen mind. 20 Millionen Euro.
Mindestanforderung:- Bieter muss darlegen, dass ein für die ausgeschriebenen Leistungen geeignetes, qualifiziertes Projektteam zur Verfügung steht. Es muss mindestens ein Projektleiter und ein Projektmitarbeiter zur Verfügung stehen, die eigenständig jeweils die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich erfüllen können.- Der Projektleiter muss mindestens über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion im Rahmen von Baukostenprüfungen, Kostenverfolgung oder vergleichbaren Leistungen im Zusammenhang mit Selbstkostenerstattungsverträgen (z. B. GMP-, IPA- oder Partnering-Modellen) verfügen.
Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Auf Nachfrage der Vergabestelle: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung über das Vorliegen eines einschlägigen Studienabschlusses (z. B. Bauingenieurwesen, Architektur, Wirtschaftsingenieurwesen o. ä.)
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)Siehe Eignungs- und Mindestkriterien