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Verfahrensangaben

Technische Gebäudeausstattung Bau Elektrotechnik inkl. IT, AWT + Rohrpost - IPA Ne...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Düsseldorf
DE119432190
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Submissionsstelle
submission@med.uni-duesseldorf.de
+49 2118119301

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111291-4
45300000-0
45311000-0
45311000-0
45313000-4
45214610-9
45100000-8
45315100-9
72511000-0
51511400-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)".
Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke.
Im Rahmen der Projektabwicklung erbringt der IPA-Partner 05 sämtliche Planungs- und Ausführungsleistungen (Lieferung und Montage) nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung, die zur Realisierung des Projektes erforderlich sind.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Projekt Neubau Zentrallabor umfasst nicht nur Erstellung des Gebäudes für das Zentrallabor, sondern auch die vorab erforderliche Baufeldfreimachung inkl. Möglicher Schutzmaßnahmen für den Strahlenbunker als auch die Implementierung der campusweiten Rohrpost. Die Anbindung an den Bestand mittels Skywalk sowie die Herstellung der Außenanlagen gehören zum Umfang des Programms.
Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) wird gemäß den Anforderungen an moderne Laborgebäude geplant und ausgeführt. Grundlage sind die gültigen DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien wie u.a. VDI 6022, VDI 2083 (Reinräume), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Laborsicherheitsrichtlinien (z. B. TRGS, BGI/GUV-I), IfSG, Biostoffverordnung, einschlägige Richtlinien für S2-/S3-Labore und Chemielabore sowie spezifische Nutzeranforderungen.
Sicherheits- und Betriebskonzepte der Nutzer sind integraler Bestandteil der Auslegung. Die BNB-Zertifizierung ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Ebenso sind Anforderungen an den anlagentechnischen Brand- und Schallschutz als auch GMP-relevante Anforderungen in Abstimmung mit den Parteien zu berücksichtigen und auszuführen.
Aus den GMP-Bereichen und den Sicherheitslaboren (Verweis auf BO-Planung im Lastenheft) ergeben sich besondere sicherheitstechnische sowie GMP-bezogene Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung.
Hier insbesondere an Reinraumlufttechnik, "direkte" GMP-relevante nutzerspezifische Anlagen wie VE- und Reinstwasseranlagen, an die GMP-relevante Gebäudeautomation oder auch im Bereich der Redundanzkonzepte für Lagerung und Kühlung, Elektro und USV. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Laborplaner (IPA Paket 01) dem TGA-Planer (IPA-Paket 03), sowie den ausführenden Partnern IPA02 und 04 erforderlich. Bei der Planung der GMP- und sicherheitsrelevanten Systeme sind alle regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)

Unter diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die Bieter für die Durchführung der geforderten Leistungen eine für den Projekterfolg dienliche Personalkonzeption vorsehen. Maßgeblich sind insoweit die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu bewerten.

Fester Wert (insgesamt)
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Personalplanung Phase 1a

Es ist ein Konzept zur Personalplanung für die Projektphase 1a zu erstellen, das sich auf die angestrebte Grundorganisation gemäß den Vorgaben der Anlagen 1.2 und 1.4 bezieht.
Darzustellen ist insbesondere, welchen Beitrag Sie als Ausführungspartner im Rahmen der Zusammenarbeit in integrierten Teams leisten können und welchen Mehrwert Ihr frühzeitiger Input für den weiteren Projektverlauf bietet.

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Konzept zur Kostenermittlung in Phase 1a auf Grundlage der Vorplanung

Es ist ein Konzept zur Vorgehensweise bei der Kostenermittlung in der Projektphase 1a zu erstellen. Die Ausarbeitung ist auf maximal 5 DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 zu beschränken.

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter gebeten, zu drei vorgegebenen technischen Fragestellungen Stellung zu nehmen und ihre Lösungsansätze zu erläutern. Die Darstellung ist auf maximal fünf DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 (einschließlich grafischer Darstellung) pro Fragestellung zu begrenzen.

Fester Wert (insgesamt)
30,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Kommerzieller Wert

Das Zuschlagskriterium Kommerzieller Wert geht mit dem benannten Anteil in die Gesamtbewertung des Angebotes ein.

Fester Wert (insgesamt)
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig

Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte

§ 135 Unwirksamkeit

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

470860-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

T49-16512579
TGA Bau ELT - IPA5
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG
DE302313512
Großunternehmen
Willstätterstr. 12
40549
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
anfrage.nord@rom-technik.de
02113383489
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

21.01.2026

Angaben zum Angebot

ZL-009_1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung