Die UK NRW als Auftraggeberin (im nachfolgenden AG genannt) beabsichtigt, für den Bürostandort in Münster, Salzmannstraße 156, 48159 Münster die anfallenden Reinigungsdienstleistungen an einen Auftragnehmer (im nachfolgenden AN genannt) zu vergeben.
Folgende Leistungen werden vergeben: Unterhaltsreinigung von 4.459,83 m² gemäß Raumbuch und Reinigungsplan. Technikflächen (Maschinenräume, Bildschirme, Drucker, u. a.) sind von davon ausgenommen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag drei mal um jeweils drei Monate Monate zu verlängern.
Die AG bewertet das Kriterium "Preis" anhand der vom Bieter angebotenen durchschnittlichen Kosten pro Monat (Angebotspreis). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die AG bewertet das Kriterium "Produktivstunden" anhand der vom Bieter angebotenen monatlichen produktiven Reinigungsstunden (Produktivstunden). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die AG bewertet die Qualität anhand der von von Bietern mit dem Angebot einzureichenden schriftlichen Ausführungen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die AG ist berechtigt, den Vertrag drei mal um jeweils bis zu drei Monate zu verlängern.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nach Ziffer 5.1.12 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Die AG behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB.
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft):
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
b) Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (inkl. Auszug aus dem Handelsregister);
c) Eigenerklärung über die rückstandslose Entrichtung der Betriebshaftpflichtversicherung, Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft Beiträge sowie der steuerlichen Verpflichtungen;
d) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden pro Schadensfall und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall unterhält oder im Falle der Auftragserteilung, spätestens mit Leistungsbeginn, abschließen wird.
Eigenerklärung zum Jahresumsatz aus dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Sofern für das Jahr 2025 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Nachweise vorlegen:
Angabe von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei Jahren (seit 01/2023), die in Summe folgenden Kriterien genügen:
- Bei mindestens drei Projekten handelt es sich um Gebäudereinigungsleistungen;- Bei mindestens drei Projekten wurde mit dem Auftrag jeweils ein Umsatz von 250.000 EUR netto (p.a.) erwirtschaftet;- Bei mindestens drei Projekten betrug der Leistungszeitraum mindestens 12 Monate am Stück;- Bei mindestens zwei Projekten wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.
Hinweis: Eine Referenz kann nur gewertet werden unter der Angabe von Kundenname, Kontaktperson und Telefonnummer.
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Angaben machen (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft):
Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025). Sofern für das Jahr 2025 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Nachweis Qualitätsmanagement ISO 9001-Zertifikat (oder vergleichbar).
Nachweis Umweltmanagementsystem ISO 14001-Zertifikat (oder vergleichbar).
a) Nachweis über eine Meisterqualifikation im Gebäudereiniger-Handwerk (oder vergleichbar).
b) Nachweis über die Qualifikation der Objektleitung und fünfjähriger Berufserfahrung (entweder Gesellenbrief Glas- u. Gebäudereiniger oder Zertifikat geprüfter Objektleiter einer branchenspezifischen Akademie (z. B. Fachakademie Köln) oder vergleichbar
Die Bedingungen für die Auftragsausführungen ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.