Der Landesverband plant die Pflege von Forstkulturen durch motormanuelles Freistellen der Forstpflanzen von bedrängender Vegetation auf ca. 424,9 ha Fläche.
Erwartet wird die fachlich und qualitativ hochwertige mechanische Freistellung der künstlich begründeten oder definierten natürlichen Vegetation, welche den zukünftigen Zielbestand bilden soll, von bedrängender und verdämmender Vegetation jeglicher Art und Ausprägung (z.B. Adlerfarn, Brombeere, Landreitgras, Faulbaum, Birke usw.).
Die Arbeiten strecken sich auf alle 11 Reviere des Landesverbandes Lippe.Alle Karten zu den genauen Abteilungen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen zu den Losen!
Als Zuschlagkriterium gilt alleinig der Angebotspreis. Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot für eines oder mehrere Lose (zwischen 1 und 15) abzugeben. Der Zuschlag erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot - entweder für ein Einzellos oder eine Kombination von Losen. Die maximal pro Bieter zu vergebende Anzahl an Losen richtet sich nach der den Losen zugewiesenen Flächengröße. Die insgesamt an einen Bieter zuschlagbare Maximalfläche beträgt 120 ha (maßgeblich sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Flächen).
Die Vegetationszuwachs ist aufgrund der Witterung sehr stark fortgeschritten. Einen späteren Beginn der Pflege würde das Arbeiten für die Unternehmen deutlich schwerer bis zu unmöglich machen. Dies würde zu wirtschaftliche Schaden für den Landesverbandes führen, da nicht gepflegte Kulturen Ihr Wachstum mindern und an Wert verlieren. Aus diesen genannten Gründen sehen wir die Dringlichtkeit der Vergabe als hinreichend begründet (§15 Abs. 3 Vgv).
Die Pflege der Kulturen behilft der besseren Wachstum der Bäume und fördert den Klimaschutz.
- Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss der Bewerber/Bieter innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme etwaige Vergabeverstöße rügen.- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über dieses Portal im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über anderen Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im VMP NRW zu richten.
Sämtliche Unterlagen, bis auf die Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes beeinflussen, können nachgefordert werden.
Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB
Zum Nachweis der Eignung müssen Bieter / Bietergemeinschaften /Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe in den letzten 3 Jahren - gerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung - mindestens 2 Referenzprojekte realisiert haben, die hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
* Vorarbeiter mit Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Forstwirt oder mind. 12 Monate Berufserfahrung im Bereich Forstwirtschaft. * Facharbeiter entsprechend den Vorgaben des PEFC-Standards.
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme je Schadenfall muss hierbei 5.000.000,- EUR für Personen- und mindestens 2.000.000, - für Sach- und Vermögensschäden betragen.) Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft/Unterauftragsnehmer/Eignungsleihe muss jedes Mitglied den Versicherungsschutz mit vorgenannten Deckungssummen nachweisen.
Angaben zu folgenden Aspekten des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft / Unterauftragsnehmer/ Eignungsleihe und deren Mitglieder:* Unternehmensdetails und Kontaktdaten* Bevollmächtigte* Anzahl der Beschäftigten für den Bereich Forstpflege* Organisationsstruktur
Ausschluss- bzw. KO-KriteriumNachweis eines gültigen nationalen Forstunternehmenszertifikat nach PEFC
Ausschluss- bzw. KO-KriteriumAusschließlicher Einsatz geeigneter mechanischer Verfahren (Im Rahmen der Forstpflege-Arbeiten ist der Einsatz chemischer Mittel ausgeschlossen)
Ausschluss- bzw. KO-KriteriumDeutschsprachiger weisungsbefugter Beauftragter des BietersFür die mündliche und schriftliche Kommunikation mit den Revierleitern ist während der gesamten Arbeitsausführung vor Ort der Einsatz eines deutschsprachigen weisungsbefugten Beauftragten des Bieters (Vorarbeiter) zwingend. Deutschsprachig bedeutet Deutsch in Wort und Schrift sowie flüssige Kommunikation.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:- Angebotsschreiben (Formular 324 EU); bitte vollständig ausfüllen! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU)- Angebotsblatt- Nachweis der Zertifizierung