Gestaltung und Planung Dauerausstellung für die Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei reinen Formfehlern im Teilnahmeantrag (z.B. fehlende Unterschrift) wird die Vergabestelle entsprechend § 56 (2) VgV dem betreffenden Bewerber die Möglichkeit geben, das kurzfristig (innerhalb von 2 Werktagen) nachzubessern. Für leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 56 (3) VgV ist diese Möglichkeit der Nachbesserung ausgeschlossen.
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Bieter 2024 einen Umsatz im Bereich der Ausstellungsgestaltung von mindestens 600.000 EUR (netto) erzielt hat.
Mindestens 2 Ausstellungen mit geschichtlichem Gegenstand geplant, eine davon mit zeithistorischer Thematik