Die Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Beschaffung von Hardware (insbesondere MRT- und FRT-Funkkonzepten) einschließlich Betriebssystemsoftware und Zubehör sowie Instandhaltungsleistungen und Überlassung verschiedener Softwarekomponenten.
Der Rahmenvertrag verlängert sich gem. Ziffer 23.4 des Vertrages einmalig um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Rahmenvertrag nicht bis spätestens drei Monate vor dessen Ende schriftlich kündigt.
Der Wertungspreis (P(Angebot)) errechnet sich durch Addition der im Preisblatt gewichteten (Einzel-)Preise in Spalte "N" des Preisblattes. Der Wertungspreis (P(Angebot)) errechnet sich automatisch nach Eingabe der Einzelpreise in den gelb hinterlegten Feldern des Preisblattes in dem rot hinterlegten Feld Zelle xxx "Gesamtwertungspreis (P(Angebot))" des Preisblattes.
Für das Zuschlagskriterium "Leistung" wird die vom Bieter dargestellte Erfüllung der im Kriterienkatalog angegebenen Bewertungskriterien inkl. des eingereichten Konzepts "Virtuellen Funkendgeräteupdatestation" bewertet.
Es wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zu bewertenden B-Kriterien bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erfüllt werden müssen, damit die entsprechenden Bewertungspunkte erreicht und vergeben werden. Es reicht nicht aus, eine spätere Erfüllung zuzusagen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.