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Verfahrensangaben

LZPD NRW / Beschaffung eines Systems zur Datenbankübergreifenden Analyse und Reche...

VO: VSVgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.04.2026
30.04.2026 12:00 Uhr
15.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
DE119355962
Schifferstraße 10
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014
+49 201 9220 110

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 411 1604
+49 251 411 2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Beschaffung zur Lieferung und Einrichtung einer Software zur datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR II) für den Einsatz durch die Polizei des Landes NRW.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber betreibt das IT-Verfahren DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche), mit welchem in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei NRW gesucht, recherchiert und analysiert werden kann. Es besteht die Absicht der Neubeschaffung des Systems auf dem neusten technischen Stand (DAR II).

Die zu beschaffende Analysesoftware muss auf performante Weise in der Lage sein, in unterschiedlichen Daten bereits vorhandener strukturierter und unstrukturierter Datenquellen zu suchen, zu recherchieren und Analysen durchzuführen.

Das DAR II soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neueste technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten, den Regeln der hypothetischen Datenneuerhebung und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares Analysesystem für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.

Mit der 8. Novelle des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalens entfällt das Verbot des Einsatzes künstlicher Intelligenz und Möglichkeiten des Dataminings werden eröffnet. Die zu beschaffende Lösung soll das entstehende Potenzial bedienen und die Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz, insbesondere in Form der Nutzerunterstützung, der Effizienzsteigerung und bei der Erstellung von nicht personenbezogenen Analysen für die Polizei NRW eröffnen.

Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:

- Erwerb einer Analysesoftware für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welche grundsätzlich in einer bestehenden IT-Umgebung installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem, welche in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei NRW eingebunden werden soll.

- Optional: Die Bereitstellung einer zentralen Datenintegrationsplattform zur Integration der bestehenden Datenquellen.

- Optional: Die Bereitstellung von Auswertungs- und Analysefunktionalitäten basierend auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz.

- Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen.

Im Rahmen des Verfahrens behält sich der Auftraggeber vor, eine Teststellung des Systems durchzuführen. In jedem Fall erfolgt eine Systemdemonstration der Bieter im Rahmen der Bietergespräche.

Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2026 zu rechnen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung; die Dauer der Lizenznutzung beginnt mit Wirkbetrieb und dauert 36 Monate. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Laufzeit des Vertrags jährlich um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann der Vertrag bis zu drei Mal, sprich um maximal drei Jahre verlängert werden.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Entfällt

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

1. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Laufzeit des Vertrags jährlich um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann der Vertrag bis zu drei Mal, sprich um maximal drei Jahre verlängert werden.

2. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Bereitstellung einer zentralen Datenintegrationsplattform zur Integration von bestehenden Datenquellen zu beauftragen.

3. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Bereitstellung von Auswertungs- und Analysefunktionalitäten, basierend auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz zu beauftragen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber (AG) durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Vorschriften des VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen.

2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung.

3. Der AG hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können.

4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den AG erfolgt keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber / Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den AG auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden.

Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

---

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DV2Y

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem AG zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Auftraggeber behält sich hier vor, den anderen Bietern den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, nicht mitzuteilen. Nach § 134 Abs. 3 S. 2 GWB können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung nicht mitzuteilen, sofern die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen zuwiderläuft. Ein solcher Fall liegt hier vor, da die gegenständliche Beschaffung den Bereich hoheitlicher Polizeibefugnisse betrifft und damit Sicherheitsinteressen dient.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Fortsetzung "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens" -

5. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein.

6. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

7. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung:

Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Erklärungen und sonstige Unterlagen, die als Nachweis im Teilnahmewettbewerb oder mit dem Angebot einzureichen sind und auf Anforderung der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Werden die Nachweise und sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Bewerber oder Bieter auszuschließen (vgl. § 22 Abs. 6 VSVgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden;

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formulars III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (2-fach maximiert) und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Erklärung zum durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderungen: Es ist folgende Mindestanforderung nachzuweisen / einzuhalten:

Ein Gesamtumsatz von mindestens 5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

8. Erklärung zum spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in EUR (netto) im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung eines Daten-Analysesystems) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Die Höhe des spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung eines Daten-Analysesystems) wird nur im Rahmen der Reduzierungskriterien berücksichtigt. Eine Mindestanforderung bezüglich der Höhe ist nicht zwingend nachzuweisen / einzuhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorten, von denen aus das Programm betreut werden soll, (v) Erreichbarkeit im Notfall, (vi) Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter insgesamt, davon (a) Anzahl Mitarbeiter in der Forschung und Produktentwicklung, (b) Anzahl Mitarbeiter in der Beratung und Unterstützung von Kunden vor Ort, (c) Anzahl der Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management). Hierzu ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" sowie ein eigens zu erstellendes Organigramm zu verwenden. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen zu erstellen.

Mindestanforderung: Die Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter insgesamt muss mindestens 90 Mitarbeitende betragen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

10. Eigenerklärung zur Benennung eines Projektleiters als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber unter Angabe zur (i) Ausbildung, (ii) Berufserfahrung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme in Jahren, (iii) Qualifikation im Bereich Projektmanagement, (iv) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (v) Beherrschung der Grundlagekenntnisse der SCRUM-Methodik oder einer vergleichbaren agilen Projekt-Management Methodik. Hierzu ist das Formular VIII "Eigenerklärung zum Projektleiter" zu verwenden, welches der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.

Mindestanforderungen: Der genannte Projektleiter muss mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme verfügen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

11. Es müssen Eigenerklärungen über mindestens zwei unterschiedliche Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Jede Referenz muss dabei die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

a) Lieferung eines Daten-Analysesystems, welches mindestens drei Datenquellen einbindet,

b) die Quelldaten des gelieferten Daten-Analysesystems umfassen mindestens 5 Terabyte,

c) das gelieferte Daten-Analysesystem muss seit mindestens zwei Jahren produktiv genutzt werden,

d) der Zeitraum der zwei Jahre Produktivnutzung (Mindestanforderung Ziff. (c)) muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung erfolgt sein.

Zusätzlich ist anzugeben, ob folgende Anforderung von der jeweiligen Referenz erfüllt sind:

e) Das gelieferte Daten-Analysesystem enthält zusätzlich Datenintegrations-, Auswertungs- oder Analysefunktionalitäten, die KI-unterstützt oder KI-basiert sind.

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers (ggf. anonymisiert), Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr). Mit der Einreichung der Referenz wird gebeten, eine Kontaktaufnahmemöglichkeit bei dem Referenzkunden abzufragen. Hierzu ist das Formular IX "Unternehmens-Referenzen" zu verwenden.

Mindestanforderungen: Die genannten Anforderungen der Ziff. (a) bis (d) sind kumulativ zwingend von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss. Die genannte Anforderung der Ziff. (e) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung (6000 Zeichen)

12. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular X zu benennen.

Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Zudem sind die Formulare Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV und Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien), dort unter "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" bezeichnete Unterlage (Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation" bezeichnete Unterlage (Formular VIII "Eigenerklärung zum Projektleiter") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" bezeichnete Unterlage (Formular IX "Unternehmens-Referenzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iv) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (v) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI, (vi) die Formulare Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV und Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung von diesem benannten Dritten.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" sowie "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII, (iv) die Formulare Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV und Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung von diesem benannten Dritten.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Reduzierungskriterien:

Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann.

Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

1. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Gesamtumsatz im Mittel (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden).

2. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den spezifischen Jahresumsatz im Mittel im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von Daten-Analysesystemen) (insgesamt können maximal 15 Punkte erreicht werden).

3. Berufserfahrung des genannten Projektleiters im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden).

4. Anzahl der im Rahmen des Formulars IX "Unternehmens-Referenzen" eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen der Ziff. (a) bis (d) erfüllen, sowie Inhalt dieser eingereichten Referenzen hinsichtlich der Anforderung der Ziff. (e) (insgesamt können maximal 30 Punkte erreicht werden).

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der mit Formular IX "Unternehmens-Referenzen" eingereichten Unternehmensreferenzen maßgeblich, die die in dieser Bekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen (a) - d) erfüllen. Sofern die gleiche Anzahl an Referenzen eingereicht wurden, ist die Länge der Berufserfahrung des im Formular VIII "Eigenerklärung zum Projektleiter" benannten Projektleiters im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme maßgeblich. Besteht sodann weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los.

Weitere Informationen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Abschnitte "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens" und "Zusätzliche Informationen".

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

1. Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und/oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (OsiP-Verfahren) von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen.

Bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die Bieter zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass sie ihrem Teilnahmeantrag das Formular "Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV", das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, gegengezeichnet einreichen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren. Mit diesem erklärt der Bewerber, dass - ihm bewusst ist, dass ihm während des Laufs des Vergabeverfahrens und der etwaigen Vertragsausführung Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) zur Kenntnis gelangen werden; - er das beigefügte Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) zur Kenntnis genommen hat und er sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung verpflichtet.

Die strafrechtlichen und vertraglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind bewusst; - er während der Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus, insbesondere während der Dauer des Vertrages, aber auch nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages, den Schutz aller in seinem Besitz kommenden und befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet; - er von Unterauftragnehmern, denen im Zuge des Vergabeverfahrens oder der Vertragsausführung Verschlusssachen durch ihm zur Kenntnis gelangen, eine Erklärung gleichen Inhalts einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen wird und erst dann eine Weitergabe von Verschlusssachen erfolgt.

2. Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) zudem das Formular "Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung", das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, beizufügen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren. In diesem erklärt der Bewerber, dass - er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befinden oder dass er - im Anforderungsfalle - jedenfalls bereit wäre, sich in die Geheim-/ Sabotageschutzbetreuung des Landesministeriums für Wirtschat, Industrie, Klima und Energie (MWIKE NRW) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufnehmen zu lassen und alles dazu beitragen wird, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft, - er - im Anforderungsfall - das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 11 SÜG NRW auf Basis der beigefügten Sicherheitserklärung einholen und ausschließlich Personal bei der Auftragsausführung einsetzen wird, das die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erfolgreich durchlaufen hat; - er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Dienstgebäude des Auftraggebers in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden; - er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen
Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG Bundesdatenschutzgesetz bestellen wird; - er das Einverständnis aller von ihm im Dienstgebäude des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis § 41 Landesdatenschutzgesetz NRW einholen wird; - er nur Personal einsetzen wird, das die beigefügte Erklärung "Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz" im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet; - er von jeglichen Unterauftragnehmer eine Erklärung gleichen Inhalts wie vorstehend einholen und vor der Vergabe eines Unterauftrags dem Auftraggeber vorlegen wird. - er für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD eine verantwortliche Person benennen wird; diese Person wird insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich sein: Nachweisliche Bekanntgabe des VS-NfD-Merkblatts an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens; Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik, z.B. Einsatz von Kryptier-Software, Firewall, Applikations-Gateway und Anti-Viren-Software; Einholung der Genehmigung des Auftraggebers zur Weitergabe von VS-NfD, z.B. bei Unteraufträgen, Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.