Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch die Kreispolizeibehörde Herford, beabsichtigt, eine Neuanmietung für die
bestehende Polizeiwache in Löhne vorzunehmen.
Die Unterbringung am derzeitigen Standort entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an örtlicher Lage, Raumbedarf und
Funktionalität.
Das Projekt kann entweder durch Planung und Neubau einer Immobilie oder durch Umbau mit Sanierung einer Bestandsimmobilie
oder durch die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts realisiert werden. Die Immobilie muss jeweils speziell auf die
Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend
erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung
des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem
autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein nach den Anforderungen des Mieters zu planendes und zu
errichtendes Gebäude auf einem vom Vermieter bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet.
Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben mit der Option für den Mieter, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu
verlängern. Die Ausschreibung soll im Mai 2024 abgeschlossen werden.
Die neue Polizeiwache bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 390 m² erforderliche Programmfläche. Unter Berücksichtigung
von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von
ca. 450 m² BGF (ohne die Garagen und eine eventuelle Tiefgarage), ausgegangen werden. Bei einer Alleinnutzung des Objekts
durch den Mieter ergibt sich daraus entwurfsabhängig ein Flächenbedarf für das Grundstück (inkl. Rangier-/Freiflächen) von
ca. 950 m². Die Programmfläche umfasst die Polizeiwache, den Bezirksdienst, die Wachleitung sowie weitere polizeispezifische
Räume, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinanderstehen und nach Anforderung des Mieters zueinander angeordnet
sein müssen, sowie Flächen im Außenbereich für eine Müllsammelstelle/ Containeraufstellung. Darüber hinaus werden
17 PKW-Stellplätze, eine Doppelladesäule für Elektromobilität, drei Garagen, ein Besucherstellplatz und ein barrierefreier
Besucherstellplatz, sowie 6 überdachte Fahrradstellplätze für Mitarbeiter und 6 Fahrradstellplätze für Besucher benötigt. Ein
detailliertes Einzelraumprogramm sowie Funktionsschemata werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt.
Die Polizeiwache soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein
Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb
des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens 2
Richtungsfahrbahnen sowie über eine Grundstücksein-/-ausfahrt erreichbar sein, wobei die Zufahrt zur Grundstückseinund
-ausfahrt zugelassen sein bzw. werden muss. Ferner muss das Grundstück alle in den Vergabeunterlagen festgelegten
Mindestkriterien erfüllen.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare
Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verga-beverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur
Angebotsabgabe auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück
verfügen, auf dem die neue Polizeiwache zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem
Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen,
muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein
Angebot abgeben will. Darüber hinaus steht es den Bewerbern frei, das Grundstück für das indikative Angebot zu wechseln:
weitere Grundstücke werden bei den indikativen Angeboten zugelassen, wenn sie die im Teilnahmewettbewerb angeführten
Mindestkriterien erfüllen. Der Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache Eigentümer des
Grundstücks oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück sein.