Zentraler IT Einkauf für das Land NRW- Rahmenvertrag über APCs
und alle Landesdienststellen des Landes NRW
Preis
siehe Vergabeunterlagen
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Liegt im Ermessensbereich.