Broadcom VMware vSphere Foundation Lizenzen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
Roddestraße 12
48153
Münster
Deutschland
+49 2515354-0
+49 2515354-299
vergabestelle@md-wl.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEFD2JG

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEFD2JG/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines einmaligen Beschaffungsvertrages zum Bezug von Broadcom VMware vSphere Foundation (VVF) (Lizenzmiete mit Lizenzwartung) mit einer Laufzeit von 12 Monaten zur Aktualisierung bestehender VMware vSphere Enterprise Lizenzen und zur Aufrechterhaltung des Support einer existierenden VMware vSphere Betriebsumgebung, beim medizinischen Dienst Westfalen-Lippe. Die Beschaffung erfolgt zur Absicherung eines geplanten Übergangs und erfolgt daher produktbezogen.

Haupterfüllungsort

Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
Roddestraße 12
48153
Münster

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 33 Abs. 1 UVgO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden gemäß § 33 Abs. 1 UVgO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 500.000EUR
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 500.000EUR
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 500.000EUR
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können. Bei Bietern einer Bietergemeinschaft genügt der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch den oder die Bieter, die die jeweilige Leistung erbringen werden.
Zur Gewährleistung, dass der Bieter berechtigt ist die geforderten Softwarelizenzen mit deren Wartung zur Miete (Subscription) anzubieten wird eine gültige Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer durch den Hersteller der angebotenen Lösung gefordert, insofern der Bieter nicht gleichzeitig Hersteller ist.
Als gültig werden Akkreditierungen oder Zertifizierungen angesehen, die entweder über ein nach der Angebotsfrist liegendes Ablaufdatum verfügen oder weniger als 12 Monate vor Angebotsfrist ausgestellt wurden.
Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.

Sonstige

Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 31 Abs. 1 UVgO die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.

Der Bieter muss gemäß § 33 Abs. 1 UVgO, über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

24.08.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte warten...