Wichtige Wartungsarbeiten am Do. 27.11.2025 von ca.07:00 Uhr bis ca.13:00 Uhr!
Multifaktor-Authentifizierung für Windows
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.11.2025
01.12.2025 11:00 Uhr
01.12.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
IK 190500049
Roddestraße 12
48153
Münster
Deutschland
DEA33
vergabestelle@md-wl.de
+49 2515354-0
+49 2515354-299

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113414
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113414
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30200000-1
30210000-4
72263000-6
72267000-4
48730000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 60 Monaten über die Beschaffung von Lizenzen und Hardware-Tokens zur Etablierung einer on Premises, beim medizinischen Dienst betriebenen Multi-Faktor-Authentifizierungs-Lösung (im weiteren MFA-Lösung), die eine gesicherte Anmeldung an den Windows Endgeräten ermöglicht, sowie zugehöriger Dienstleistungen zur initialen Einrichtung und der Betriebsunterstützung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Bieter hat mit der vorliegenden Ausschreibung eine MFA-Lösung zur Absicherung von Endgeräten im erforderlichen Nutzungsumfang zum Betrieb auf der lokalen Infrastruktur des Medizinischen Dienstes anzubieten, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt.
Der Medizinische Dienst geht von einer Anzahl von 1.500 Benutzern bzw. Endgeräten aus, die in die Lösung eingebunden werden sollen. Als zweiter Faktor soll zum einen eine Smartphone-App und zum anderen ein Hardware-Token zum Einsatz kommen können. Die Anzahl der Benutzer, die mit einem Hardware-Token ausgestattet werden soll, beträgt zunächst je nach angebotener Hardware-Token 500-1.500, eine Erweiterungsbeschaffung im Lauf der Rahmenvereinbarung ist jedoch bis zu einer Gesamtmenge von 2.000 Tokens denkbar.

Umfang der Auftragsvergabe

255.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Roddestraße 12
48153
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung Fragenkatalog

Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 VgV. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018. Es wird ein Schwankungsbereich von 10% festgelegt, Zuschlagskriterium innerhalb des Schwankungsbereiches ist die Leistung.
Die Ermittlung der Leistungspunkte (LBieter) erfolgt in folgender Gewichtung:

- 100% für die Angaben im Fragen- und Kriterienkatalog LFragen- und Kriterienkatalog

Zunächst wird mit der Formel ZBieter=LBieter/PBieter

eine Rangfolge gebildet. Ausgehend vom höchsten Wert ZBieter wird der Schwankungsbereich berechnet. Alle Angebote, deren Wert ZBieter innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, werden nach der Leistungspunktzahl LBieter sortiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl LBieter innerhalb des Schwankungsbereichs erhält den Zuschlag.
Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höhere Leistungspunkte erreicht hat.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Aufgrund wirtschaftlicher, fachlicher und organisatorischer Gründe wird eine erweiterte Gesamtlaufzeit von 60 Monaten ausgeschrieben.

1
255.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Jegliche Bieterkommunikation hat über das verwendete Vergabeportal zu erfolgen.

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEFDPJD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Online

Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote geschieht unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen macht die Vergabestelle von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung final unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Aufgrund mangelnder Eintragungsmöglichkeiten hier:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

- Eigenerklärung GWB §§ 123, 124
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.

-Eigenerklärung Russlandsanktionen
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.

Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.

- Eigenerklärung MiLoG
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

- Unternehmenskennzahlen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 4 VgV folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:

- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 500.000EUR
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 500.000EUR
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 500.000EUR
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2024: 20 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2023: 20 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 20 Mitarbeiter

Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Versicherung
Der Bieter muss gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

- Projektreferenzen
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage "Eigenerklärung Projektreferenz" als Vorlage zu verwenden.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO.
Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:

- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.

- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
- die Leistungen die angebotene Lösung mit mindestens 1000 Usern umfasst
- bis zur Abgabefrist der Angebote Wartung und Support erbracht werden
- die Referenzen nicht älter als drei Jahre ist. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.

Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Akkreditierung durch Produkthersteller
Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine gültige Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer, Support- und Implementierungsdienstleister durch den Hersteller der angebotenen Lösung gefordert, insofern der Bieter nicht gleichzeitig Hersteller ist.
Als gültig werden Akkreditierungen oder Zertifizierungen angesehen, die entweder über ein nach der Angebotsfrist liegendes Ablaufdatum verfügen oder weniger als 12 Monate vor Angebotsfrist ausgestellt wurden.
Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

- Sprachniveau
Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die "Deutsch" als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von "C2" oder besser, nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache", verfügen. Dies ist in der Anlage "Sprachniveau" zu erklären.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung