Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.11.2025
01.12.2025 12:00 Uhr
01.12.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
DE126118523
Auf der Horst 25
48147
Münster
Deutschland
DEA33
alina.Lauvers@zahnaerzte-wl.de
+49 251 507-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
Dr. Christian Teuber
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
DE164242157
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09310000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom für das Gebäude der KZVWL (Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster) sowie das benachbarte Mehrfamilienhaus der KZVWL in Münster.

Der von der KZVWL für die Laufzeit des Stromliefervertrages geschätzte Gesamtenergiebedarf beläuft sich im Jahr 2026 auf ca. 802.300 kWh und im Jahr 2027 auf ca. 732.300 kWh.

Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.01.2026 um 00:00:00 Uhr. Der Vertrag endet am 31.12.2027 um 23:59:59 Uhr, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit bis zu sechs Nachkommastellen anzugeben.
2. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
3. Der Stromlieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten. Ein Grundpreis je Abnahmestelle oder ein Leistungspreis wird nicht vereinbart. Im angebotenen Arbeitspreis sind ausschließlich die folgenden Kostenbestandteile einzurechnen:
- Entgelte für die Lieferung der Energie,
- Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Alle weiteren Preisbestandteile (u.a. Netzentgelte, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben, Steuern) werden gesondert nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben weiterberechnet und sind nicht Bestandteil der Angebotswertung.
4. Zur Berücksichtigung marktbedingter Preissteigerungen /-senkungen im Stromgroßhandel zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung erfolgt eine Preisindizierung des Angebotspreises gemäß nachstehender Regelung:
Der anpassbare Energiearbeitspreis (ohne Netzentgelte, Messstellenbetrieb, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben und Steuern) wird nach der folgenden Formel bestimmt:

Pfinal = PAngebot + (PMarkt, Zuschlag - PMarkt, Angebot)

Pfinal Endgültiger Energiepreis in EUR/kWh nach Preisindizierung
PAngebot Vom Bieter angebotener Energiepreis in EUR/kWh zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
PMarkt, Zuschlag Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung
PMarkt, Angebot Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung
Als Referenzmarktpreise (PMarkt, Zuschlag und PMarkt, Angebot) dienen die jeweiligen Tagesendpreise (Settlementpreise, Power-DE Base Year Future Cal-XX) des gehandelten Jahresskontrakts für das jeweilige Lieferjahr der EEX für Base (www.eex.com).

Der endgültige Energiepreis (Pfinal) ergibt sich aus einer Anpassung des angebotenen Energiepreises in Höhe der Differenz der Referenzmarktpreise zwischen Angebots- und Zuschlagsstichtag.
Abweichende Preisquellen oder eigene Indexmethoden der Bieter sind ausgeschlossen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Vertragstext
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL
c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08)
d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis
e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06)
f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05)
h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a)
i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a)
j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL
k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister
l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz
m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement
n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDPJW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. a) Die KZVWL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen.
b) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.
c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen.
d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der KZVWL zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die KZVWL kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die KZVWL behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der KZVWL. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Vordruck 01: Angebotsvordruck
2. Soweit relevant: Vordruck 02: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
3. Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen)
4. Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
5. Vordruck 04a: Eigenerklärung MiLoG (§ § 19 Abs. 3 MiLoG)
6. Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014
7. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
9. Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
10. Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
11. Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt
12. Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2. Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 800.000 Euro betragen haben.
3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
2. Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz über die Lieferung von Strom mit folgenden Anforderungen (kumulativ):
a. Lieferung von Strom für einen Referenzkunden
b. zu mindestens 4 Abnahmestellen
c. mit einer Gesamtliefermenge von mindestens 1.000.000 kWh
d. im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025
3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung