Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Brandschutz- und Trockenbauarbeiten im Verwaltungsgebäude der KZVWL (Auf der Horst 25, 48147 Münster).
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung am 28.01.2026 zu Stande gekommen. Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der KZVWL gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit).
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 2.656 Personenstunden für sämtliche Lohngruppen bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der KZVWL besteht nicht.
Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 3.780 Personenstunden für sämtliche Lohngruppen bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren.
Die KZVWL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).