"Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Auftraggeber / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck entsprechend unter fortlaufender Nummerierung der Referenzen erweitert werden. Für die differenzierte Eignungsprüfung werden die ersten drei Referenzen herangezogen, die die Mindestbedingungen erfüllen.
Mindestbedingungen (bei Nicht-Erfüllen kommt es zum Ausschluss vom Verfahren):
Angegebene Referenzen sind zum Nachweis nachfolgender Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen zu den Referenzen (nicht pro Referenz!) muss sich ergeben, dass der Bewerber mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat:
Ziff. (1.) Konzeption, Umsetzung und Betreuung von mindestens zwei Werbekampagnen mit einem Mindest-Auftragsvolumen von je 100.000 Euro netto (Honorare + Produktionskosten etc.). Eine der Werbekampagnen muss von einem Auftraggeber aus der Finanzwirtschaft beauftragt worden sein. Eine andere Werbekampagne muss entweder von einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber oder von einer Non-Profit-Organisation beauftragt worden sein. Der Zielmarkt ist immer im deutschsprachigen Raum (D-A-CH) und die Hauptziele der Kampagnen sind entweder Image-Ziele oder der indirekte Absatz von Dienstleistungen.
Ziff. (2.) Konzeption und Umsetzung eines Corporate Identity- oder Corporate Design-Projekts mit einem Mindest-Auftragsvolumen von 50.000 Euro netto. Der Auftraggeber richtet sich in seiner Kommunikation überwiegend an Geschäftskunden (B2B) und vertreibt Dienstleistungen. "
Sollten mehr Bewerber geeignet sein, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung durchgeführt. Diese Wertung erfolgt anhand der ersten drei Referenzen, die die Mindestbedingungen erfüllen, hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem ausgeschriebenen Auftrag und den Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber im Vergleich zu den Anforderungen der NRW.BANK als Auftraggeberin.
0 Punkte = Geringe Vergleichbarkeit
1 Punkt = Mittlere Vergleichbarkeit
2 Punkte = Große Vergleichbarkeit
Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerbenden unter der Min-destzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerbenden einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.