Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen".
Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren.
Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt.
Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen,
- staatliche soziale Wohnraumförderung,
- Bereitstellung von Risikokapital,
- bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden,
- Infrastrukturmaßnahmen,
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum,
- Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen,
- Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.
Soweit dies in direktem Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht, darf die NRW.BANK neben dem Treasury Management auch Geschäfte zur Risikosteuerung betreiben, nachrangiges Haftkapital aufnehmen sowie ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen begeben.
Die EU-Regulierung zur Geldwäscheprävention (AML) führt zu erheblich verschärften Anforderungen an Know-Your-Customer-(KYC)- und Screening-Prozesse. Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- erhöhte Anforderungen an die Identitätsprüfung von Kunden sowie wirtschaftlich Berechtigten (UBO),
- eine detailliertere und nachvollziehbare Ermittlung von Eigentums- und Kontrollstrukturen,
- erweiterte Anforderungen an Sanktions- und PEP-Prüfungen,
- sowie standardisierte regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen bestehender Kundenbeziehungen.
Damit einher geht ein signifikanter Anstieg der zu erfassenden und zu verarbeitenden Daten über den gesamten Kundenlebenszyklus hinweg (Onboarding, laufende Betreuung, Bestandskundenpflege).
Zudem steigen die Anforderungen an technische und organisatorische Umsetzung erheblich und erfordern eine stärkere Automatisierung und Systemunterstützung.
Für Bestandskunden ist eine risikobasierte, schrittweise Migration in die neuen Prüfprozesse vorgesehen. Kunden mit erhöhtem Risiko sind dabei in kürzeren Intervallen zu überprüfen als Kunden mit niedrigerem Risikoprofil.