Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: KI-gestützte Datenextraktion aus Bonitätsunterlagen für den digitalen WRF-Kreditprozess
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Die drei Förderfelder der NRW.BANK sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Nachhaltigkeit ist dabei ein zentrales Leitmotiv. Die NRW.BANK fördert die notwendige Transformation Nordrhein-Westfalens hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Lebensumgebung.
Der Bereich "Öffentliche Wohnraumförderung" stellt dabei eines der zentralen Fördersegmente im Förderfeld "Wohnraum" dar. Zielgruppe sind Selbstnutzer oder Mieter innerhalb definierter Einkommensgrenzen. Bei Selbstnutzern erfolgt die Förderung direkt im Rahmen der Eigentumsförderung, Mieter werden mittelbar gefördert durch die Kreditvergabe an Investoren in der öffentlichen Mietwohnraumförderung.
Im Rahmen der Mietwohnraumförderung agiert die NRW.BANK als Darlehensgeber. Dies umfasst die vollständige Kette von der Kreditanalyse über die Kreditbearbeitung, die Immobilienbewertung bis zur Problemkreditbearbeitung. Im Neugeschäft ist dem Kreditprozess die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bedarfslage durch kommunale Bewilligungsbehörden vorgeschaltet, die NRW.BANK trifft nach dieser Drittinitiierung die erforderliche Kreditentscheidung im 1-Votun-Verfahren und agiert durch den Bereich Wohnraumförderung im Sinne der MaRisk als "Marktfolge". Hieran schließt sich im Bestandsgeschäft die Kreditbetreuung und -bearbeitung einschließlich jährlicher Kreditüberwachung über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung an. Das Bestandsportfolio der NRW.BANK in der Mietwohnraumförderung beläuft sich auf rd. 15 Mrd. Euro und umfasst ca. 8.000 Mietinvestoren in heterogener Struktur (insbes. private Mietinvestoren, klassische Wohnungswirtschaft mit kommunalem oder genossenschaftlichem Hintergrund oder Kapitalmarktbezug, Investoren mit karitativem Hintergrund). Pro Jahr fertigt die NRW.BANK rd. 2.500 Kreditvorlagen (= Aggregation zu Risikoeinheiten) im Neugeschäft sowie im Rahmen der jährlichen Kreditüberwachung an.
In der Eigentumsförderung erfolgt das Neugeschäft vollständig durch kommunale Bewilligungsbehörden ohne kreditfachliches Votum durch die NRW.BANK. Die Bank nimmt hier die Kreditbetreuung und -sachbearbeitung im Neu- und Bestandsgeschäft bis zur Problemkreditbearbeitung wahr. Das Bestandsportfolio umfasst rd. 2 Mrd. Euro mit über 40.000 Kunden.
Die operativen Prozesse der öffentlichen Wohnraumförderung sind sowohl im Neu- als auch im Bestandsgeschäft ein zentraler Erfolgsfaktor. Derzeit ist der Prozess jedoch sehr personalintensiv: Vor allem die Sichtung von Kundenunterlagen und die manuelle Übertragung von Daten in das Rating- und Bewertungssystem binden hohe Kapazitäten.
Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage nach Fördermitteln und steigender Fallzahlen bedarf es an dieser Stelle einer Prozessoptimierung. Um den Analyseprozess zukunftsfähig zu gestalten und deutliche Effizienzgewinne zu erzielen, soll daher eine technische Lösung implementiert werden.
Dabei sind sowohl on-premises- als auch Cloud-basierte Bereitstellungsmodelle zulässig, sofern die jeweiligen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Integration in die bestehende Systemlandschaft erfüllt werden
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit, die 4 Jahre ab Go.Live endet. Der Vertrag kann durch die NRW.BANK dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Es wird ein sog. 2-Umschlags-Verfahren durchgeführt. Hierzu sind diverse Besonderheiten zu beachten, die in den Bewerbungsbedingungen aufgeführt sind.
Um den besonderen zeitlichen Anforderungen des AG gerecht zu werden, ist mit dem Teilnahmeantrag gleichzeitig ein verbindliches Erstangebot abzugeben (sog. "2-Umschlägeverfahren").
Die Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase erfolgt nach den Referenzen (siehe die Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen, Ziffer II.4)
In Übereinstimmung mit § 17 VgV wird der Auftraggeber den Teilnahmewettbewerb der Angebotsöffnung vorschalten. Zunächst werden daher nur die Teilnahmeanträge gesichtet und bewertet. Erst nachdem die Eignungsprüfung und der Teilnahmeantrag abgeschlossen sind, werden die Angebote gesichtet. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur die Erstangebote der fünf besten Teilnehmer. Nur diese Angebote werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix bewertet und so das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
TVgG-NRW
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
gemäß § 56 VgV, soweit die Vergabeunterlagen keine Einschränkung enthalten
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 2) Eigenerklärung EU-Sanktionen Russland 3) Eigenerklärung zu Tax Compliance4) Eigenerklärung zu § 50a EStG
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Erklärung über den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mindestbedingung:Der Umsatz des Bewerbers muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 4 Mio. Euro netto betragen
Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahr sowie aktuell Beschäftigten
Mindestbedingungen: Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe müssen aktuell über mindestens 100 Beschäftigte verfügen.
Zertifizierung nach ISO 27001 bzw. ISO27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz
Mindestbedingungen: Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung
Eigenerklärung über zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Referenzprojekte. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck T03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Mindestbedingungen:Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:
a) Lieferung, Einrichtung (und Pflege) Software zur Datenextraktionb) Produktivbetrieb innerhalb der letzten fünf Jahre (seit Mai 2021) aufgenommen
siehe Vergabeunterlagen (inbs. TVgG-NRW)