1. Die Einbindung von Unterauftragnehmern (auch: Nachunternehmer) gemäß § 36 VgV ist zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der benannte Dritte einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zu-mutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bewerber gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Verfahrensteilnehmers gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Verfahrensteilnehmer haben sicherzu-stellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflich-tungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ver-langt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter da-für eine Frist setzen.
2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Es werden mindestens fünf und höchstens sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgendes Kriterium (Angabe mit Gewichtung):
- Integrierte Empfangs- und Sicherheitsleistung (100 %)
Die insoweit bestehenden Anforderungen werden wie folgt präzisiert:
- Integrierte Empfangs- und Sicherheitsleistung:
Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenzleistungen ein Zusammenspiel von service- und kundenorientiertem Empfang, Besucherbetreuung und Sicherheitsorganisation in einem repräsentativen Umfeld erkennen lassen. Hierzu zählen beispielsweise koordinierte Empfangs- und Sicherheitsorganisationen, Besuchermanagement mit gleichzeitiger Wahrnehmung von Sicherheitsfunktionen, Besuchersteuerung unter Sicherheitsaspekten, Begleitung externer Gäste und Dienstleister sowie feste integrierte Empfangs- und Sicherheitsteams.
Alle angegebenen Referenzen werden für dieses Kriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:
- 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 7 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 7 und 8 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 8 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergabe-rechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 9. Sind auch die Ränge 10 usw. punktgleich mit Rang 7, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 7 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
2. Stundenverrechnungssätze
a) Zusätzlich zu dem Vordruck 09: Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 09a: Stundenkalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Lohn- bzw. Tarifgruppen einzureichen.
b) Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Stundenkalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen.
c) Es ist zulässig, in die im Stundenkalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich.
d) Soweit einzelne Positionen des Stundenkalkulationsblatts für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen.
3. Verifizierende Bieterpräsentationen
a) Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht.
b) Die Entscheidung, ob eine Präsentation zur Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Qualitätskonzepts erforderlich ist, trifft die NRW.BANK nach pflichtgemäßem Ermessen.
c) Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.
3. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Vordruck 01: Teilnahmeantrag
b) Vordruck 01a Vertraulichkeitsvereinbarung
c) Vordruck 02: Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
d) Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
e) Vordruck 03a: Referenzbeschreibung
f) Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU)
g) Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522)
h) Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU)
i) Vordruck 05 / 05a: Eignungsleihe (falls zutreffend)
j) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
k) Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend)
4. Mit dem Angebot einzureichen (nur durch eingeladene Bieter):
a) Vordruck 08: Angebotsvordruck
b) Vordruck 09: Preisblatt
c) Vordruck 09a: Stundenkalkulationsblatt
d) Vordruck 10: Qualitätskonzept
e) Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
f) Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer
5. Die Leistungsbeschreibung wird im Teilnahmewettbewerb lediglich in öffentlicher Fassung zur Verfügung gestellt. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß Vordruck 01a vorzulegen. Diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung mit den Unterlagen für das Angebotsverfahren.