Verfahrensangaben

Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.07.2026
27.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 91741 1397

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
Dr. Christian Teuber
christian.teuber@bakertilly.de
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
0251 411-1604

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
79713000-5
79715000-9
79714000-2
79711000-1
79716000-6
79992000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf:

a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf,
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf

Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall.

Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen.

Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages).

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Vertrag verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (abweichende Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis (Zuschlagskriterium Nr. 1)

(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 09: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 09 angegebenen Mengenangaben.
(3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 09 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
(4.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (grün unterlegt) zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 09 angegebene Brutto-Gesamtpreis.
(5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 20 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 20 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung (Zuschlagskriterium Nr. 2)

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung 30 % (= 30 Punkte)
o Qualifikation der Empfangskräfte 10 % (= 10 Punkte)
o Erfahrung der Empfangskräfte 10 % (= 10 Punkte)
o Qualifikation der Bewachungskräfte 05 % (= 05 Punkte)
o Erfahrung der Bewachungskräfte 05 % (= 05 Punkte)

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Qualifikation der Empfangskräfte
Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über eine anforderungsgerechte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügen. Positiv bewertet werden insbesondere nachgewiesene Fort- und Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in den Bereichen Empfangs- und Besucherservice, Kommunikation und Konfliktverhalten, Besuchermanagement, Zutrittsmanagement oder Nutzung empfangsbezogener IT-Systeme.
- Erfahrung der Empfangskräfte
Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeiten-den über umfassende einschlägige Erfahrung verfügen. Idealerweise verfügen die Empfangskräfte über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Erbringung von Empfangsdiensten einschließlich empfangsbezogener Service- und Dienstleistungstätigkeiten in Empfangsbereichen mit erhöhter Diskretionserwartung und besonderem Repräsentationsanspruch.
- Qualifikation der Bewachungskräfte
Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Bewachungsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über eine anforderungsgerechte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügen. Positiv bewertet werden insbesondere nachgewiesene Fort- und Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in den Be-reichen Schutz und Sicherheit, Wächterkontrollsysteme, Alarmbearbeitung oder Notfallabläufe.
- Erfahrung der Bewachungskräfte
Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Bewachungsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über umfassende einschlägige Erfahrung verfügen. Idealerweise verfügen die Bewachungskräfte über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Erbringung von Bewachungsdiensten, einschließlich Revierkontrollen, Kontroll- und Verschlussdiensten sowie der Bearbeitung von Störungs-, Alarm- und Notfallsituationen.

(4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
(5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(6.) Zu jedem Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem (Unter-)Kriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mitarbeitermotivation (Zuschlagskriterium Nr. 3)

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Mitarbeitermotivation
Erwartet wird, dass der Bieter auftragsbezogene Maßnahmen zur Motivation des bei der NRW.BANK eingesetzten Empfangs- und Bewachungspersonals vorsieht, um Zufriedenheit, Einsatzbereitschaft und personelle Kontinuität während der Vertragslaufzeit zu fördern. Positiv bewertet werden insbesondere konkret benannte finanzielle Anreize, auftragsbezogene Anerkennungs- und Prämienmodelle, projektbezogene Schulungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Stärkung der Identifikation mit dem Einsatz bei der NRW.BANK sowie sonstige unmittelbar motivationsfördernde Maßnahmen. Der Bieter hat darzustellen, wie er die Umsetzung dieser Maßnahmen während der Vertragslaufzeit sicherstellt.

(4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
(5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verfügbarkeit (Zuschlagskriterium Nr. 4)

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet.

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Verfügbarkeit
Erwartet wird die Gewährleistung einer konstanten Einsatzbereitschaft und tatsächlichen Verfügbarkeit der zur Erbringung der Bewachungs- und Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus be-steht die Anforderung, dass das Personal ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn termingerecht in der zugesagten Größe und Qualität und über die gesamte Vertragslaufzeit konstant einsatzbereit ist. Dies umfasst auch die Gewährleistung einer zuverlässigen und gleichwertigen Vertretung bei urlaubs-, krankheits- oder sonstig ausfallbedingten Abwesenheiten.

(4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
(5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Teamstruktur (Zuschlagskriterium Nr. 5)

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Teamstruktur
Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete und nachvollziehbare Beschreibung der für die Erbringung der Empfangs- und Bewachungsdienstleistungen vorgesehenen Teamstruktur (Personalstamm). Bewertet wird, in welchem Umfang der Bieter über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus ein festes, verlässlich eingeplantes Stammpersonal vorsieht und den Einsatz wechselnder Kräfte oder bloßer Springer vermeidet. Positiv bewertet werden insbesondere verbindliche Aus-sagen zur personellen Zusammensetzung des vorgesehenen Empfangs- und Bewachungspersonals, zur Dauerhaftigkeit des Einsatzes der vorgesehenen Kräfte sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung von Personalwechseln während der Vertragslaufzeit. Der Bieter hat darzustellen, wie er sicherstellt, dass die Empfangs- und Bewachungsleistungen grundsätzlich durch den vorgesehenen festen Personalstamm erbracht werden.

(4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
(5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(6.) Zu jedem Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem (Unter-)Kriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils einschlägigen Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffent-lichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

2. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text des Vertrages
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Nachhaltigkeitsvereinbarung
e) Anlage 04: Preisblatt
f) Anlage 05: Kalkulationsblätter der Auftragnehmerin (= Vordrucke 09a)
g) Anlage 06: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
h) Anlage 07: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant -
i) Anlage 08: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant -
j) Anlage 09: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Datenschutz
l) Anlage 11: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften
m) Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
n) Anlage 13: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
o) Anlage 14: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)
p) Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) in der jeweils geltenden Fassung
q) Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ein-haltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) in der jeweils geltenden Fassung

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5D2LH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Einbindung von Unterauftragnehmern (auch: Nachunternehmer) gemäß § 36 VgV ist zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der benannte Dritte einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zu-mutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bewerber gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Verfahrensteilnehmers gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Verfahrensteilnehmer haben sicherzu-stellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflich-tungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ver-langt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter da-für eine Frist setzen.

2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Es werden mindestens fünf und höchstens sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).

Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgendes Kriterium (Angabe mit Gewichtung):

- Integrierte Empfangs- und Sicherheitsleistung (100 %)

Die insoweit bestehenden Anforderungen werden wie folgt präzisiert:

- Integrierte Empfangs- und Sicherheitsleistung:
Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenzleistungen ein Zusammenspiel von service- und kundenorientiertem Empfang, Besucherbetreuung und Sicherheitsorganisation in einem repräsentativen Umfeld erkennen lassen. Hierzu zählen beispielsweise koordinierte Empfangs- und Sicherheitsorganisationen, Besuchermanagement mit gleichzeitiger Wahrnehmung von Sicherheitsfunktionen, Besuchersteuerung unter Sicherheitsaspekten, Begleitung externer Gäste und Dienstleister sowie feste integrierte Empfangs- und Sicherheitsteams.

Alle angegebenen Referenzen werden für dieses Kriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:

- 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen

Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 7 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 7 und 8 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 8 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergabe-rechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 9. Sind auch die Ränge 10 usw. punktgleich mit Rang 7, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 7 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.

2. Stundenverrechnungssätze
a) Zusätzlich zu dem Vordruck 09: Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 09a: Stundenkalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Lohn- bzw. Tarifgruppen einzureichen.
b) Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Stundenkalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen.
c) Es ist zulässig, in die im Stundenkalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich.
d) Soweit einzelne Positionen des Stundenkalkulationsblatts für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen.

3. Verifizierende Bieterpräsentationen
a) Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht.
b) Die Entscheidung, ob eine Präsentation zur Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Qualitätskonzepts erforderlich ist, trifft die NRW.BANK nach pflichtgemäßem Ermessen.
c) Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.

3. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Vordruck 01: Teilnahmeantrag
b) Vordruck 01a Vertraulichkeitsvereinbarung
c) Vordruck 02: Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
d) Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
e) Vordruck 03a: Referenzbeschreibung
f) Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU)
g) Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522)
h) Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU)
i) Vordruck 05 / 05a: Eignungsleihe (falls zutreffend)
j) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
k) Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend)

4. Mit dem Angebot einzureichen (nur durch eingeladene Bieter):
a) Vordruck 08: Angebotsvordruck
b) Vordruck 09: Preisblatt
c) Vordruck 09a: Stundenkalkulationsblatt
d) Vordruck 10: Qualitätskonzept
e) Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
f) Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer

5. Die Leistungsbeschreibung wird im Teilnahmewettbewerb lediglich in öffentlicher Fassung zur Verfügung gestellt. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß Vordruck 01a vorzulegen. Diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung mit den Unterlagen für das Angebotsverfahren.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die NRW.BANK sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
7
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Auf-hebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz aus mit der zu vergebenden Leistung (79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten; 79713000-5 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste) vergleichbaren Leistungen in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 5.000.000 Euro betragen haben.
(3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

(1.) Bewerber müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten; 79713000-5 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste) verfügen.
(2.) Mindestanforderung:
Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, vorsehen:
Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro
Vermögensschäden: 200.000 Euro
Schlüsselschäden: 50.000 Euro
(3.) Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungs-dienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(4.) Sofern der ausgeschriebene Vertrag weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(1) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 25.06.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2) Mindestanforderungen:
Mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen:
(a) Bewachungsdienste, die zugleich Empfangsdienste umfassen, einschließlich Schaltung der Einbruchmelde- und der Schrankenanlage, Verschlussrunden, Tag- und Nachtkontrollen, Geländeüberwachung mittels Kameras, Abarbeitung von Alarmmeldungen
(b) betreffend mindestens zwei Liegenschaften mit jahresdurchschnittlich insgesamt mindestens 400 täglich anwesenden oder zu betreuenden Personen, insbesondere Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher, Dienstleister oder sonstigen externen Personen
(c) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 25.06.2026
(d) und einem tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz von mindestens 500.000 EUR netto in diesen 12 Monaten
(3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

(1) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 2 VgV) des Unternehmens des Bewerbers.
(2) Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(3) Mindestbedingungen:

(a) Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen.

Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

(b) Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN EN 77200 erbringen.

Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

(c) Bewerber müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist.

Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

(4) Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung nach den (a) bis (c) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(5) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung