Die NRW.BANK ist das größte Landesförderinstitut in Deutschland. Sie beschäftigt ca. 1650 Mitarbeitende und liegt mit einer Bilanzsumme von ca. 162 Milliarden Euro auf Platz 11 aller Banken in Deutschland. Sie besteht aus 19 Bereichen mit insgesamt 250 Organisationseinheiten und 232 Führungskräften, davon 5 Doppelspitzen.
Seit dem Jahr 2022 findet in der Bank eine Kulturwandelinitiative statt, die im Ergebnis u.a. ein Leitbild entworfen hat mit starken Anforderungskriterien zu Zusammenarbeit, Initiative, Effizienz und Eigenverantwortlichkeit. Kulturlotsen unterstützen die Umsetzung in den 19 Bereichen der Bank.
Parallel hierzu wurde und wird zurzeit neben der klassischen Run-Organisation für die laufenden Geschäftsprozesse eine agile Lieferorganisation aufgebaut in der größere Veränderungsvorhaben in agil arbeitenden Teams gebündelt werden. Die Aufbauorganisation wurde in diesem Zusammenhang nicht verändert, d.h. auch die ganz oder teilweise in die agile Lieferorganisation entsandten Mitarbeitenden sind weiterhin an Führungskräfte der bestehenden Aufbauorganisation angebunden.
Der Umfang des Auftrags beinhaltet die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer jährlichen Befragung der Mitarbeitenden. Die Befragungen führt die Auftragnehmerin unter Verwendung eines Online-Befragungsinstruments durch.
Die erste Befragung wird im September 2026 durchgeführt. Die Information aller Führungskräfte über die Befragungsergebnisse ihrer Zuständigkeitsbereiche soll spätestens im November 2026 erfolgt sein. Die Workshops zur Bearbeitung der Befragungsergebnisse schließen unmittelbar an die erste Befragung an und erfolgen auf Abruf.
Nach der ersten Befragung wird der Turnus für die Folgebefragungen festgelegt: Dieser kann 12, 18 oder 24 Monate betragen.
Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) bzw. der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien in Textform gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von fünf Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Schulungen, Informationsveranstaltungen und Abstimmungstermine werden vorrangig virtuell durchgeführt. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Ansprechpartner*innen der NRW.BANK ist die Auftragnehmerin zur Leistungserbringung in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf bzw. Münster verpflichtet (u.a. im Rahmen der Vorstandspräsentation, der Durchführung der Workshops zur Konzeption und zur Bearbeitung der Befragungsergebnisse).
Für die erforderlichen Preisangaben ist das Preisblatt (Anlage 3) zu verwenden. Der Wertungsmaßstab ist in der Anlage 4 Zuschlagskriterien aufgeführt.
Die technischen Anforderungen sind den "Anforderungen an IT-Informationssicherheit und Datenschutz" (Anlage 4a) zu entnehmen. Der Wertungsmaßstab ist in den Anlagen 4 und 4a aufgeführt.
Die Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Teams sowie der Bewertungsmaßstab sind den Zuschlagskriterien (Anlage 4) zu entnehmen.
Die Bieter erstellen ein aussagekräftiges Qualitätskonzept zu den in den Zuschlagskriterien (Anlage 4) aufgestellten und bewerteten Unterkriterien.
Vgl. Ziff. D. II. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)- Durchführung zusätzlicher Konzeptionsworkshops - Erstellung zusätzlicher Auswertungen - Durchführung zusätzlicher Ergebnispräsentationen in einzelnen Bereichen der NRW.BANK - Zusätzlich durchzuführende Befragungen einzelner Unternehmensteile mit einem kurzen, individuellen Fragebogen (max. 15 Fragen) - Sonstige Leistungen im Rahmen der Mitarbeitendenbefragung
Der Bieter reicht sämtliche in der "Übersicht der Vergabeunterlagen" aufgeführten Unterlagen ein.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben, §§ 14 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 i.V.m. 17 VgV.
Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen erarbeiten auf Grundlage der Unterlagen ein erstes Angebot. Über diese Angebote wird mit allen Bietern verhandelt. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, überarbeitete finale Angebote einzureichen, die anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet werden.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.