Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, hier: Los 2: Grundlagen Bank- und Fördergeschäft
Die NRW.BANK sucht im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nach Bedarf Anbieter zur Konzeption und Durchführung von internen Trainingsmaßnahmen für ein breites Themenspektrum wie Personalentwicklung, Fachthemen, Führungs-, Methoden- und Verhaltenskompetenz. Ziel ist die bestmögliche nachhaltige Sicherstellung sowie Weiterentwicklung von Wissen und Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte im Kontext des Förderauftrages. Dabei sollen aktuelle methodisch/didaktische Trends und flexible, digitale Lernformen Berücksichtigung finden.
Zu diesem Zweck wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung mit (voraussichtlich) 8 Losen ausgeschrieben:Los 1 Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden & -technikenLos 2 Grundlagen Bank- und FördergeschäftLos 3 Kommunikation, Präsentation, Kollaboration & KonflikteLos 4 Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & ResilienzLos 5 FührungsentwicklungLos 6 Coaching & TeamentwicklungsmaßnahmenLos 7 IT-Kompetenz, Digitalisierung und KILos 8 Sprachtraining.
Bietende können ihre Teilnahmeanträge für mehrere oder alle Lose einreichen; eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die einzelne Bietende den Zuschlag erhalten, besteht nicht. Die Lose werden zeitlich versetzt im Jahr 2026 jeweils gesondert europaweit bekannt gemacht. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt.
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen das Los 2: "Grundlagen Bank- und Fördergeschäft". Bei mehreren Vertragspartnern erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge (Dienstleistungen) im Rahmen von Miniwettbewerben.
Zweistüfiges Verfahren nach §§ 14 Abs. 1, 2 S. 1, 16 VgV1. Stufe: Teilnahmewettbewerb2. Stufe: Angebotsphase
Soziale und besondere Dienstleistungen gem. § 64 VgV i. V. m. § 130 Abs. 1 GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.
2. Die NRW.BANK behält sich vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche gem. § 48 Abs. 7 VgV durchzuführen.
In Rahmen von § 56 VgV.
Mindestens zwei Referenzen über früher durchgeführte Trainings in den letzten höchstens vier Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum: 01.01.2022-31.12.2025). Mindestbedingungen:(1) Es müssen Erfahrungen in der Durchführung eines Trainings gem. Leistungsbeschreibung (Grundlagen Bank- und Fördergeschäft) nachgewiesen werden.(2) Das Auftragsvolumen jeder dieser Referenz muss mind. 10 Personentage (8 Stunden pro Tag gem. § 9 Abs. 1 Rahmenvertrag analog) im Referenzzeitraum (01.01.2022-31.12.2025) aufweisen.
Zuschlagskriterien im "Mini-Wettbewerb":Die Zuschlagskriterien für den Einzelvertrag werden jeweils nach den Maßgaben gemäß Rahmenvereinbarung, § 4 Einzelaufträge festgelegt.