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Verfahrensangaben

VE_009_Zentrallogistik

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.01.2026
02.04.2026 12:00 Uhr
02.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NRW.BANK AöR
05111-99001-61
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabe-h5@NRWBANK.de
+49 211 91741 0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45113000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die NRW.BANK plant die Errichtung eines Neubaus auf einem Teil des Grundstücks Haroldstraße 5 in Düsseldorf. Parallel dazu beabsichtigt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weitere Landesinstitutionen in einem eigenständigen Neubau auf dem anderen Grundstücksteil unterzubringen.

Beide Projekte (zusammen: Gesamtentwicklung H5) sind in der Ausführung jeweils getrennt, sollen aber mit einer einheitlichen projektübergreifenden Zentrallogistik versorgt werden. Die Vergabe und Abwicklung der projektübergreifenden Zentrallogistik ist im Verhältnis zwischen der NRW.BANK und dem Land NRW der NRW.BANK übertragen worden.

Weitere Angaben zum Projekt siehe "Vorbemerkung zum LV"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgeschrieben sind u.a. die folgenden Leistungen:
+ Logistikpersonal
+ Baustellensicherheit
+ Baustellenreinigung
+ Verkehrsbeschilderung
+ Beleuchtung
+ Baustrom
+ Baustraßen
+ Bauwasser
+ Containerburg
+ Baumscchutz

siehe "Vorbemerkung zum LV"

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
71
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Haroldstraße 5
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Abschluss Nachhaltigkeitsvereinbarung, u.a. ILO-Kernarbeitsnormen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5D82P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform über die Vergabeplattform erteilt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

digital über die Vergabeplattform

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nach Maßgabe des Vergaberechts nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eignung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister:
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben
werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die berufliche Eignung ist anhand von drei Referenzen nachzuweisen, die jeweils alle aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Bei Einreichung von weiteren Referenzen werden lediglich drei (den Mindestanforderungen entsprechende) Referenzen zur Prüfung der beruflichen Eignung herangezogen. Der Nachweis von weiteren Referenzen ist daher nicht erforderlich. Es wird darum gebeten, die Anzahl auf drei Referenzen zu beschränken und für diese jeweils ein Referenzformblatt auszufüllen.

Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren Leistungserbringung innerhalb der letzten acht Jahren ab Fristende zur Einreichung der Angebote mit (Teil-)Abnahme (für wesentliche im Auftragszusammenhang stehende Leistungen) bzw. freigegebener (Teil )Schlussrechnung in Bezug auf die in dieser Ausschreibung gegenständlichen Leistungen abgeschlossen wurden.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt sein.

Mindestanforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 03 (gleichermaßen!):
+ Vergleichbare Leistungen der "Baulogistik" mit einem Gesamtauftragswert für die Erbringung dieser Leistungen >= 2.500.000 EUR netto.
+ Vergleichbare Leistungen der "Baulogistik" in innerstädtischer Lage bzw. beengten Platzverhältnissen.
+ Vergleichbare Leistungen der "Baulogistik" mit der Stellung von Zutrittskontrollen inkl. Personal sowie Containeranlagen.

Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Angaben zu den einzureichenden Referenzen sind im Referenzformblatt einzutragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Umsatz:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Mindestanforderung: durchschnittlich 2,0 Mio. EUR netto pro Jahr (letzte drei Geschäftsjahre)

Der Umsatz ist entweder durch die Eintragung im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder alternativ durch Angabe der PQ-Nummer im Formblatt 213 (Angebotsschreiben) nachzuweisen, sofern die Angaben dort hinterlegt sind.

(Bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied separat)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- Für Personenschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
- Für Sonstige Schäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr)

Mindestanforderung für das Angebot ist die Erklärung der Versiche-rungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Der Nachweis der Versicherung ist - im Auftragsfall - nach Aufforderung durch die AG binnen 14 Tagen zu übermitteln.

Eine aktuelle Erklärung der Versicherung (nicht älter als 12 Monate) muss dem Angebot beigelegt werden und mind. bis zum Fristende zur Einreichung der Angebote gültig sein. Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden.

(Bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied separat)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung