Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Angegebene Referenzen werden nur als geeignet anerkannt, wenn sie folgende Merkmale kumulativ aufweisen:
a) aus dem Bereich der Finanzbranche und/ oder Versicherungsbranche, davon mindestens zwei Referenzen
aus der Finanzbranche,
b) Anzahl der Mitarbeitenden im Referenzprojekt beim jeweiligen Auftraggeber: mindestens 750,
c) nicht älter als 3 Jahre,
d) Durchführung der Mitarbeitendenbefragung und anschließender Ergebnisauswertung wurde abgeschlossen.
Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Sollten mehr Bewerber geeignet sein, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung durchgeführt. Jede auf dem Vordruck 1 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag einzeln bewertet.
Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der drei angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgenden Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
- Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (70%)
- Technischer Schwierigkeitsgrad (30%)
Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:
- Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Komplexität der Referenz im Hinblick auf die organisatorischen Anforderungen (z. B. Anzahl an Mitarbeitenden beim Referenzgeber, Auswertungs- und Schulungsumfang, Koordinationsaufwand aufgrund der Zu-sammenarbeit von IT und Beratung).
- Technischer Schwierigkeitsgrad: Komplexität der Referenz im Hinblick auf die technischen Anforderungen (insbesondere IT-Sicherungsanforderungen/ Datenschutzan-forderungen, Analyse und Auswertung der Ergebnisse, organisatorische Herausforderungen z.B. w. Umorganisationen beim Auftraggeber während der laufenden Umfrage).
Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:
- 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3, 4 oder 5 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind z.B. die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Sind auch die Ränge 7 usw. punktgleich, werden nur die Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.