Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.05.2026
28.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 917410

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster)
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79410000-1
79411000-8
79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung "Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst
die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten.

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im
Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert
und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung
strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen.

Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit
Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen):
Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern

- Informationssicherheit
- Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement
-Compliance (MaRisk/WpHG)
- Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen
- OPRisiko
- Notfallmanagement und Business Continuity Management
- Datenschutz

Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung
wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter
stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK
sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu
den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der
Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen

Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge
unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache.

Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können.

Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage
Senior Berater: 1.500 Personentage
Berater: 1.020 Personentage
Summe: 3.000 Personentage

Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zu
schlagserteilung und endet am 30.06.2028. Der Vertrag verlängert
sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht gekündigt
wird oder die Höchstabnahmegrenze erreicht wird, höchstens aber
bis zum 30.06.2030.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Die Beratungsleistungen können an allen Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster erfolgen.
In Düsseldorf sind sie auch in der Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf sowie in der Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf zu erbringen.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Friedrichstr. 1
48145
Münster
Deutschland
DEA11

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Die Preise sind in das Preisblatt einzutragen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Beratungsqualität

Hierzu ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Es werden für das Konzept maximal 30 Qualitätspunkte vergeben.
Das Qualitätskonzept wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet:

1.1 Organisation 10 % (= 10 Punkte)
1.2 Vorgehensweise 15 % (= 15 Punkte)
1.3 Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte)

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalqualität

Für dieses Kriterium sind Lebensläufe zu erstellen.

Es werden für die Lebensläufe maximal 40 Qualitätspunkte vergeben. Die Lebensläufe werden jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet:

Erfahrung des Projektleiters: 15 % (= 15 Punkte)
Erfahrung der Senior Berater: 20 % (= 20 Punkte)
Erfahrung der Berater: 05 % (= 05 Punkte)

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Verlängerungsoptionen s. oben.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

5
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DVTW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Fügen Sie einen Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) bei. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Fügen Sie den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen bei: Die Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beläuft sich für Personenschäden und Sachschäden auf EUR 2 Mio. und für Vermögensschäden auf EUR 0,5 Mio. Die Jahreshöchstleistung beläuft sich auf EUR 4 Mio. für Personenschäden und Sachschäden und mindestens EUR 1 Mio. für Vermögensschäden.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Betrug der Mindestjahresumsatz Ihres Unternehmens EUR 5 Mio. bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre? Geschäftsjahre müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht dazu.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Geben Sie drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge an. Das Mindestauftragsvolumen je Referenzauftrag muss 100 Personentage betragen.

Die nachfolgenden Mindestbedingungen an Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die Referenzkategorien (1.), (2.) und (3.) als auch für die unter jeder Referenzkategorie genannten Mindestbedingungen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff. (3.) sind nicht zulässig. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der jeweils genannten Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

(1.) Referenzkategorie 1: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsichtliche Anforderungen (Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in
Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen
- im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar]
- unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien)
- über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende)

(2.) Referenzkategorie 2: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsichtliche Anforderungen (Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen
- für eine Förderbank oder ein sonstiges Förderinstitut (beispielsweise Investitionsbanken, Strukturbanken), das staatliche Förderprogramme und -mittel verwaltet bzw. vergibt
- unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien)
- über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende)

(3.) Referenzkategorie 3: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Projektmanagementleistungen (Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen einschließlich der Steuerung eines Projektteams
- im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar]
- über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung