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Verfahrensangaben

Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.04.2026
20.04.2026 12:00 Uhr
20.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 917410

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
Saarlandstraße 23
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55510000-8
55520000-1
55500000-5
55512000-2
55520000-1
55330000-2
55300000-3
55400000-4
55410000-7
90910000-9
90920000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Wirtschaftsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf

a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf,
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf

Die Wirtschaftsdienste an den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf umfassen den Betrieb und die Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants und der FÖRDER.BAR einschließlich des Einkaufs und der Bereitstellung sämtlicher benötigter Speisen und Getränke, die Versorgung der Teeküchen einschließlich der Bestückung der Kaffeevollautomaten, Auffüllung der Wasservorräte und Leergutentsorgung, die Vorstands- und Gästebewirtung sowie die Erbringung von Reinigungs- und Spülleistungen in den hierfür vorgesehenen Bereichen, jeweils ergänzt um bedarfsabhängig abrufbare Zusatzleistungen (nachfolgend insgesamt "Wirtschaftsdienste" genannt).

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die beim bisherigen Auftragnehmer mit der Aufgabenerfüllung betrauten Mitarbeitenden im Falle der Zuschlagserteilung teilweise nach Maßgabe eines arbeitsrechtlich fingierten Betriebsübergangs entsprechend § 613a BGB auf den zukünftigen Auftragnehmer übergehen und unter Beibehaltung ihrer bisherigen Tätigkeiten im Rahmen der Erbringung der Wirtschaftsdienste an den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf weiter zu beschäftigen sind. Die Einzelheiten zum Personalübergang ergeben sich aus der Anlage 21: Übernahmevereinbarung. Eine Übersicht der hiervon betroffenen Mitarbeitenden ist in der Anlage 03: Personalliste enthalten. Die vorgenannten Unterlagen sind vertraulich und werden den Bietern erst im Erstangebotsverfahren nach Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Vordruck 08a) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zur Verfügung gestellt.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für bedarfsabhängig abrufbaren Zusatzleistungen beträgt gestaltet sich wie folgt:

Anlassbezogene Dienstleistungen:
- Koch: 6.060 Personenstunden
- Servicekraft: 6.980 Personenstunden
- Spülkraft: 1.420 Personenstunden

Anlassbezogene Reinigungsleistungen
- Reinigungskraft: 3.040 Personenstunden

Im Hinblick auf die bedarfsabhängig abrufbaren Zusatzleistungen beträgt die Höchstabnahme-grenze 770.000 EUR brutto für anlassbezogene Dienstleistungen und 70.000 EUR brutto für anlass-bezogene Reinigungsleistungen, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten.

Der Vertrag tritt am 1. Mai 2027 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 30. April 2029. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. Mai 2034. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2027
30.04.2029

Der Vertrag verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. April 2034. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerun-det) anzugeben.
(2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 10 angegebenen Mengenangaben.
(3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 10 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
(4.) Es sind lediglich die gelb unterlegten Felder zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis.
(5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Speiseplan

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet:

- Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte)
o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte)
o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte)
- Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte)
o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte)
o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte)

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Saisonalität:
Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist.
- Anteil an Fertigprodukten
Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen.
- Nachhaltigkeit
Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung.
- Weiterverarbeitung von Speiseüberhang
Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben.
- Inklusion
Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung.
- Weiterbildung
Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service.

(4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeit

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet:

- Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte)
o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte)
o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte)
- Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte)
o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte)
o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte)

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Saisonalität:
Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist.
- Anteil an Fertigprodukten
Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen.
- Nachhaltigkeit
Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung.
- Weiterverarbeitung von Speiseüberhang
Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben.
- Inklusion
Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung.
- Weiterbildung
Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service.

(4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Inklusion

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet:

- Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte)
o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte)
o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte)
- Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte)
o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte)
o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte)

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Saisonalität:
Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist.
- Anteil an Fertigprodukten
Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen.
- Nachhaltigkeit
Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung.
- Weiterverarbeitung von Speiseüberhang
Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben.
- Inklusion
Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung.
- Weiterbildung
Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service.

(4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Weiterbildung

(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet:

- Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte)
o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte)
o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte)
- Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte)
o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte)
o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte)
- Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte)

Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Saisonalität:
Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist.
- Anteil an Fertigprodukten
Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen.
- Nachhaltigkeit
Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung.
- Weiterverarbeitung von Speiseüberhang
Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben.
- Inklusion
Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung.
- Weiterbildung
Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service.

(4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen. Dies gilt sowohl für Erstangebote als auch für etwaige weitere Angebote. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob einer Präsentation zur Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Beraterkonzepts erforderlich ist, trifft die NRW.BANK nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.

2. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

3.
a) Nur diejenigen Unternehmen, die von der NRW.BANK im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb dazu aufgefordert werden (im Weiteren: Bieter), dürfen ein Erst-Angebot abgeben, welches die Grundlage für die späteren Verhandlungen bildet.
b) Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird auch die Frist zur Einreichung des Erstangebots verbindlich festgelegt. Die Bieter können im Vordruck 09: Verhandlungsbedarf über diejenigen Aspekte informieren, zu denen sie eine Verhandlung für erforderlich halten.
c) Die NRW.BANK führt mit den Bietern Verhandlungen über die eingereichten Erstangebote sowie ggf. über Folgeangebote. Ziel der Verhandlungen ist es, die Angebote zu präzisieren und inhaltlich zu verbessern. Ausgenommen von den Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen verbindlich festgelegten Mindestanforderungen sowie die Zuschlagskriterien, über die nicht verhandelt werden darf (§ 17 Abs. 10 VgV).
d) Die NRW.BANK kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
e) Die NRW.BANK behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in mehreren Phasen durchzuführen. In diesem Fall kann sie die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, nach jeder Phase anhand der festgelegten Zuschlagskriterien reduzieren (§ 17 Abs. 12 VgV). Die Zahl der verbleibenden Bieter wird dabei stufenweise verringert, wobei die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu beachten sind.
f) Beabsichtigt die NRW.BANK, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet sie die verbleibenden Bieter und legt sie eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote fest. Mit der Aufforderung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote bestimmt sie die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

4. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren,
b) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
c) Anlage 03: Personalliste
d) Anlage 04: Einkaufsliste
e) Anlage 05: Kassenbuch FÖRDER.BAR
f) Anlage 06: Essensmarkenverkauf FÖRDER.BAR
g) Anlage 07: Leistungsverzeichnis Reinigungsleistungen
h) Anlage 08: Preisblatt (= Vordruck 08)
i) Anlage 09: Kalkulationsblätter der Auftragnehmerin
j) Anlage 10: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
k) Anlage 11: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant -
l) Anlage 12: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-
nehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant -
m) Anlage 13: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
n) Anlage 14: Nachhaltigkeitsvereinbarung
o) Anlage 15: Verpflichtungserklärung Datenschutz
p) Anlage 16: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften
q) Anlage 17: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
r) Anlage 18: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
s) Anlage 19: Qualitätskonzept (= Vordruck 09)
t) Anlage 20: Übernahmekonzept (= Vordruck 10)
u) Anlage 21: Übernahmevereinbarung
v) Anlage 22: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung
des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DVU4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
a) Die Einbindung von Unterauftragnehmern (auch: Nachunternehmer) gemäß § 36 VgV ist zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der benannte Dritte einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden.
c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu ver-wenden.
d) Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen.
e) Beruft sich ein Bewerber gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Verfahrensteilnehmers gegenüber der NRW.BANK.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Verfahrensteilnehmer haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2.
a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vor-druck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).

Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):

- Aktionsgerichte mit Eventcharakter (50 %)
- Art und Umfang des Veranstaltungsservice (50 %)

Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:

- Aktionsgerichte mit Eventcharakter: Bewertet wird, ob und in welchem Umfang im Rahmen der angegebenen Referenzleistungen besondere Aktionsgerichte mit Eventcharakter angeboten wurden. Als Aktionsgerichte mit Eventcharakter gelten thematisch oder organisatorisch hervorgehobene Speiseangebote, die sich deutlich vom täglichen Regelbetrieb abheben und mit einem besonderen Zubereitungs-, Präsentations- oder Ausgabekonzept verbunden sind (z. B. Außengrill, Front-Cooking-Station, saisonale Sonderstationen wie Eis- oder Waffelstationen).

- Art und Umfang des Veranstaltungsservice: Bewertet wird, ob und in welchem Umfang im Rahmen der angegebenen Referenzleistungen Veranstaltungs- und Cateringservices erbracht wurden. Als Veranstaltungs- und Cateringservices gelten anlass- oder veranstaltungsbezogene Bewirtungsleistungen außerhalb des täglichen Regelbetriebs, die insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Bewirtungen, die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie die Bereitstellung von eigenem Servicepersonal für Ausgabe, Service oder Gästebetreuung umfassten.

Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:

- 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen

Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.

3.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a. Vordruck 01: Teilnahmeantrag
- Vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in Textform (§ 126b BGB)
b. Vordruck 02: Bewerber- und Bietergemeinschaften (falls zutreffend)
- Benennung aller Mitglieder und eines bevollmächtigten Vertreters
c. Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweise zur erlaubten Berufsausübung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technischen Leistungsfähigkeit
d. Vordruck 03a: Referenzbeschreibung
- Ausführliche Erläuterung zu jeder Referenz, ggf. mehrfach vervielfältigt
e. Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU)
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer
f. Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522)
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer
g. Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU)
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer
h. Vordruck 05 / 05a: Eignungsleihe (falls zutreffend)
- Nachweise über die Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter, inkl. Verpflichtungserklärung
i. Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
- Benennung Hauptverantwortlicher inkl. Stellvertretung
j. Bankerklärung einer Hausbank
- Nachweis über gegenwärtige Finanz- bzw. Liquiditätslage
k. Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend)
- Vollmacht, sofern das Vergabeportal über ein fremdes Benutzerkonto genutzt wird

4. Mit dem Erstangebot einzureichen (nur durch eingeladene Bieter):
a. Vordruck 08: Angebotsvordruck
- Vollständig ausgefüllt, mit allen erforderlichen und Angaben
b. Vordruck 08a Vertraulichkeitsvereinbarung
- unterzeichnet, innerhalb der Frist zur Abgabe des Erstangebotes
c. Vordruck 09: Verhandlungsbedarf (optional)
- Auflistung verhandlungsrelevanter Aspekte
d. Vordruck 10: Preisblatt
- Alle Preise wie vorgegeben, mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet)
e. Vordruck 10a: Stundenkalkulationsblatt
- Für alle Lohngruppen
f. Vordruck 11: Qualitätskonzept
- Ausfüllen der vorgesehenen Felder innerhalb der formellen Vorgaben
- Maximal 20 Seiten inkl. Voreintragungen, keine Formatänderungen
g. Vordruck 12: Übernahmekonzept (nicht wertungsrelevant)
- Darstellung der personellen Übernahmen gem. § 613a BGB
h. Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (falls zutreffend und nicht bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegt)
i. Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (falls zutreffend, nicht bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegt und gefordert)

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhe-bung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben.
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Als Tätigkeitsbereich des Auftrages werden in diesem Zusammenhang nur der Betrieb von Kantinen und Cafeterias oder vergleichbar anerkannt.
(2.) Mindestanforderung: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in je-dem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 5.000.000 Euro betragen haben.
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich ab-gelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

(1.) Bewerber müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Kantinen und Cafeterias, Lebensmittelbeschaffung, veranstaltungsbezogene Verpflegungsdienste sowie Reinigungsdienste in Hygienebereichen) verfügen
(2.) Mindestanforderung: pauschale Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von 5.000.000 Euro.
(3.) Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(4.) Sofern der ausgeschriebene Vertrag weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(1) Bewerber müssen eine Bankerklärung ihrer unternehmerischen Hausbank über ihre gegenwärtige Finanz- bzw. Liquiditätslage abgeben.
(2) Mindestanforderung: Die Bankerklärung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate nach ihrem Ausstellungsdatum sein. Aus der Bankerklärung muss sich ergeben, dass die Hausbank des Bewerbers die bestehenden finanziellen Beziehungen in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Bankerklärung als zufriedenstellen bewertet, es keine negativen Feststellungen gibt und aus Sicht der Hausbank keine Bonitätsgründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Bewerber abzuraten wäre.
(3) Die jeweiligen Bankerklärungen müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan des Originaldokuments oder Datei vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(1) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.02.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2) Mindestanforderungen:
Mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen:
- Betrieb eines Betriebsrestaurants, einer Kantine oder einer vergleichbaren Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung (nachfolgend einheitlich "Betriebsrestaurant")
- arbeitstäglich wurde folgendes Mindestangebot bereitgestellt:
o mindestens drei wechselnde Hauptgerichte,
o mindestens eine täglich wechselnde Suppe,
o mindestens zwei täglich wechselnde Desserts,
o Salatangebot in Buffetform.
- Zubereitung der Speisen frisch vor Ort in der Küche des jeweiligen Betriebsrestaurants
- durchschnittlich mindestens 650 ausgegebene Mittagessen pro Betriebstag
- thekenbasierte Essensausgabe in Selbstbedienung ("Free-Flow-Verfahren")
- zusätzlich Veranstaltungs- und Cateringservices, einschließlich der Bereitstellung von Servicepersonal
- über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten pro Referenz im Zeit-raum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026

und mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen:

- Betrieb eines Bistros, Cafés oder einer funktional vergleichbaren gastronomischen Einrichtung mit täglichem Speisen- und Getränkeangebot (nachfolgend einheitlich "Bistro")
- arbeitstägliches Angebot von kalten und/oder warmen Speisen (z. B. Snacks, kleine Gerichte) sowie Getränken, einschließlich Heißgetränken
- über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten pro Referenz im Zeit-raum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026
(3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

(1) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 2 VgV) des Unternehmens des Bewerbers.
(2) Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(3) Mindestbedingungen Bewerber müssen den Nachweis gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der

o DIN EN ISO 9001
o DIN EN ISO 37301
o DIN EN ISO 45001

oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
(4) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

(1) Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV), die das Unternehmen des Bewerbers während der Auftragsausführung anwendet.
(2) Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. §50 VgV bleibt unberührt.
(3) Mindestbedingungen: Bewerber müssen den Nachweis gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der

o DIN EN ISO 14001
o DIN EN ISO 50001

oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wer-den soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
(4) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung