1.
a) Die Einbindung von Unterauftragnehmern (auch: Nachunternehmer) gemäß § 36 VgV ist zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der benannte Dritte einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden.
c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden.
d) Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen.
e) Beruft sich ein Bewerber gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Verfahrensteilnehmers gegenüber der NRW.BANK.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Verfahrensteilnehmer haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
2.
a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vor-druck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
- Aktionsgerichte mit Eventcharakter (50 %)
- Art und Umfang des Veranstaltungsservice (50 %)
Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:
- Aktionsgerichte mit Eventcharakter: Bewertet wird, ob und in welchem Umfang im Rahmen der angegebenen Referenzleistungen besondere Aktionsgerichte mit Eventcharakter angeboten wurden. Als Aktionsgerichte mit Eventcharakter gelten thematisch oder organisatorisch hervorgehobene Speiseangebote, die sich deutlich vom täglichen Regelbetrieb abheben und mit einem besonderen Zubereitungs-, Präsentations- oder Ausgabekonzept verbunden sind (z. B. Außengrill, Front-Cooking-Station, saisonale Sonderstationen wie Eis- oder Waffelstationen).
- Art und Umfang des Veranstaltungsservice: Bewertet wird, ob und in welchem Umfang im Rahmen der angegebenen Referenzleistungen Veranstaltungs- und Cateringservices erbracht wurden. Als Veranstaltungs- und Cateringservices gelten anlass- oder veranstaltungsbezogene Bewirtungsleistungen außerhalb des täglichen Regelbetriebs, die insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Bewirtungen, die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie die Bereitstellung von eigenem Servicepersonal für Ausgabe, Service oder Gästebetreuung umfassten.
Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:
- 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
- 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen
Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
3.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a. Vordruck 01: Teilnahmeantrag
- Vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in Textform (§ 126b BGB)
b. Vordruck 02: Bewerber- und Bietergemeinschaften (falls zutreffend)
- Benennung aller Mitglieder und eines bevollmächtigten Vertreters
c. Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweise zur erlaubten Berufsausübung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technischen Leistungsfähigkeit
d. Vordruck 03a: Referenzbeschreibung
- Ausführliche Erläuterung zu jeder Referenz, ggf. mehrfach vervielfältigt
e. Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU)
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer
f. Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522)
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer
g. Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU)
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer
h. Vordruck 05 / 05a: Eignungsleihe (falls zutreffend)
- Nachweise über die Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter, inkl. Verpflichtungserklärung
i. Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
- Benennung Hauptverantwortlicher inkl. Stellvertretung
j. Bankerklärung einer Hausbank
- Nachweis über gegenwärtige Finanz- bzw. Liquiditätslage
k. Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend)
- Vollmacht, sofern das Vergabeportal über ein fremdes Benutzerkonto genutzt wird
4. Mit dem Erstangebot einzureichen (nur durch eingeladene Bieter):
a. Vordruck 08: Angebotsvordruck
- Vollständig ausgefüllt, mit allen erforderlichen und Angaben
b. Vordruck 08a Vertraulichkeitsvereinbarung
- unterzeichnet, innerhalb der Frist zur Abgabe des Erstangebotes
c. Vordruck 09: Verhandlungsbedarf (optional)
- Auflistung verhandlungsrelevanter Aspekte
d. Vordruck 10: Preisblatt
- Alle Preise wie vorgegeben, mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet)
e. Vordruck 10a: Stundenkalkulationsblatt
- Für alle Lohngruppen
f. Vordruck 11: Qualitätskonzept
- Ausfüllen der vorgesehenen Felder innerhalb der formellen Vorgaben
- Maximal 20 Seiten inkl. Voreintragungen, keine Formatänderungen
g. Vordruck 12: Übernahmekonzept (nicht wertungsrelevant)
- Darstellung der personellen Übernahmen gem. § 613a BGB
h. Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (falls zutreffend und nicht bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegt)
i. Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (falls zutreffend, nicht bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegt und gefordert)