Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Kfz-Haftpflichtversicherungen für den eigenen Fuhrpark der NRW.BANK sowie Dienstreisekaskoversicherungen für die Mitarbeiter.
Die Fahrzeugflotte der NRW.BANK besteht derzeit aus 82 Pkws. Es handelt sich insgesamt um eine Leasingflotte. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt im Regelfall ein Jahr, so dass ein regelmäßiger Tausch von Fahrzeugen stattfindet. Von Zeit zu Zeit ist es erforderlich, dass Erklärungen über Schadenfreiheit für bestimmte Fahrzeuge (die immer von ein und demselben Dienstwagennutzer gefahren werden) ausgestellt werden (z. B. wenn ein Mitarbeiter in Rente geht). Grundsätzlich kann es passieren, dass bei einem Fahrzeugwechsel über einen beschränkten Zeitraum (meistens wenige Tage) zwei Fahrzeuge angemeldet sind. Das abzumeldende Fahrzeug wird dann im Regelfall nicht mehr bewegt. Es soll ein Sammelversicherungsvertrag mit einer Sammelnummer abgeschlossen werden. Unterhalb dieses Sammel-versicherungsvertrages soll aber jedes Fahrzeug seine eigene Versicherungsscheinnummer und seine eigene Rechnung erhalten. Eine Dokumentierung der Einzelversicherungspolicen pro Kfz ist jedoch nicht erforderlich. Unternehmen, die ein solches Modell nicht anbieten, können jedoch auch ein Angebot auf Basis von Einzelpolicen unterbreiten.
Neben der Kfz-Versicherung für den eigenen Fuhrpark soll eine Dienstreisekaskoversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen werden. Versichert werden soll das Interesse des Eigentümers oder Halters des benutzten Kraftfahrzeugs. Versicherungsschutz soll bestehen für Fahrten, die Bedienstete, ehrenamtliche Mitarbeiter oder Organmitglieder bzw. Repräsentanten im Auftrag und im Interesse der NRW.BANK durchführen (Dienstfahrt) und dabei Kraftfahrzeuge benutzen, die nicht im Eigentum oder Besitz der NRW.BANK stehen. Der Versicherungsschutz soll für die gesamte Dauer der Dienstfahrt bestehen. Die Prämienabrechnung soll auf pauschaler Basis erfolgen, die sich lediglich an der Schadenbelastung orientiert. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Kilometerobergrenze von 600.000 km p.a. vereinbart werden.
Über die vorgesehene (Gesamt-) Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind maximal 120 Fahrzeuge gleichzeitig (Kfz-Haftpflicht/ Kaskoversicherung) und maximal 9.000.000 km für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie maximal 2.400.000 km für die Dienstreisekaskoversicherung zu versichern. Dies sind verbindliche Höchstabnahmegrenzen.
Die geschätzte Abnahmemenge bei Kfz-Versicherungen gilt für einen Bestand von (zeitgleich) 82 Fahrzeugen bei einer geschätzten Menge von 2.100.000 km p. a. Bei der Dienstreisekaskoversicherung wird von einer geschätzten Kilometerleistung von 450.000 km p.a. ausge-gangen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).