| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 7 nebst Antwort zur Verfügung:
Bieterfrage 7):
Sehr geehrte Damen und Herren,
Position 2.5 im LV für die Photovoltaikanlage ist bei uns im Wechselrichter enthalten und muss somit unsererseits nicht angeboten werden. Wie sollen wir da Vorgehen? Die Position auf 0EUR stehen lassen?
Antwort zu 7):
Sehr geehrte Bieter,
wenn das Bauteil mit der Positionsnummer 2.5 in dem von Ihnen angebotenen Wechselrichter integriert ist, dann tragen Sie gerne als Preis 0 EUR für die Position 2.5 ein.
Wir werden diesen Preis sodann zusammen mit dem Preis des Wechselrichters bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Fax +49 234 32 14876
vergabestelle-bug@rub.de
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 6 nebst Antwort zur Verfügung:
Bieterfrage 6):
Betreff
Rückfrage zum Titel 01 Baustelleneinrichtung
Nachricht
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen bitte eine Auskunft wie folgt:
Der Antranport von Material aufs Dach (PV-Module...
Welche Höhe muss der Kran erreichen, und welche seitliche Ausladung ist erforderlich?
Antwort zu 6):
Die Höhe der zu überwindenden Attika beträgt ca. 7m. Die Anlieferung erfolgt über die BE-Fläche. Es kann bis an die Gebäudekante rangefahren werden.
Alle weiteren Angaben können Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen. Es besteht die Möglichkeit sich die Situation im Vorfeld anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen Bieterfrage 5 nebst Antwort zur Verfügung.
Frage 5):
Betreff: Bieterfrage - Modulspezifikation Titel 02, Pos. 02.1 (Widerspruch Wirkungsgrad / elektrische Kennwerte)
Bezug: Vergabe-ID CXPNYH7D209, LV Photovoltaikanlage, Titel 02 PV, Position 02.1 (PV-Modul)
In Pos. 02.1 werden für das PV-Modul folgende Mindestanforderungen genannt:
- Modulwirkungsgrad: mindestens 22 %
- Spannung im MPP: ca. 45 V
- Strom im MPP: ca. 10 A
- Leerlaufspannung: ca. 53 V
Diese Kennwerte sind mit aktuell marktverfügbaren Modulen nicht gleichzeitig erfüllbar:
Die geforderten Spannungswerte (U_OC ca. 53 V, U_MPP ca. 45 V, I_MPP ca. 10 A) entsprechen einem 72-Zellen-Format (144 Halbzellen). Module dieses Formats mit ca. 455-460 Wp erreichen marktüblich einen Wirkungsgrad von etwa 20,5-21 % und verfehlen damit die geforderten 22 %.
Module mit einem Wirkungsgrad ? 22 % sind marktüblich im kompakten 54-Zellen-Format (96-108 Halbzellen) ausgeführt und weisen deutlich abweichende elektrische Kennwerte auf (U_OC ca. 35-41 V, I_MPP ca. 13-15 A).
Wir bitten um Klarstellung, welche Anforderung maßgeblich ist:
a) Ist der Modulwirkungsgrad ? 22 % die verbindliche Mindestanforderung, und sind die Spannungs-/Stromwerte (45 V / 10 A / 53 V) als unverbindliche Richtwerte ("ca.") zu verstehen, die entsprechend dem gewählten Modulformat abweichen dürfen?
oder
b) Sind die elektrischen Kennwerte (ca. 53 V / 45 V / 10 A) verbindlich, sodass ein 72-Zellen-Modul einzusetzen ist und ein Wirkungsgrad von ca. 21 % akzeptiert wird?
Diese Klarstellung ist erforderlich, um ein normkonformes und wertungsfähiges Angebot mit passendem String-Design abgeben zu können.
Antwort zu 5):
Hier handelt es sich um einen Fehler. An der Stelle sollte ein Wirkungsgrad mindestens 20% stehen.
Verbindlich ist das Mindestmaß der Leistung, hier mind. 455Wp. Die weiteren elektrischen Kennwerte sind nicht maßgebend und müssen lediglich zur angebotenen Gesamtanlage kompatibel sein.
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Aus diesem Anlass wurde das Leistungsverzeichnis PV entsprechend angepasst. Bitte nutzen Sie daher zur Angebotsabgabe die Datei "RUB-LV PV Industriestraße 38 c anpassung 16.07.26.pdf oder "RUB-LV PV Industriestraße 38 c anpassung 16.07.26.X83". Falls Sie bereits ein Angebot eingereicht haben, möchten wir Sie bitten, dieses unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum Ende der Angebotsfrist anzupassen. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A werden Angebote ausgeschlossen, wenn bieterseits unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Die Rechtsprechung nimmt eine solche unzulässige Änderung bereits bei der Verwendung veralteter Vergabeunterlagen an.
Bitte nutzen Sie daher die o.g. Dokumente in der Version vom 16.07.2026, um einen Ausschluss Ihres Angebots zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen Bieterfragen nebst Antworten zur Verfügung.
Grundsätzlich: Es wird eine Anlage kleiner 270KW AC-Wirkleistung installiert, sodass eine Anlagenzertifizierung nicht notwendig ist. Zudem ist zukünftig für die Anlage ein 0-Einspeisung bzw. Keine Überschusseinspeisung vorgesehen.
Bieterfrage 1):
Existiert für den Standort Industriestraße 38c beziehungsweise für das dortige RUBMittelspannungsnetz eine übergeordnete Anlagenzertifizierung nach VDE-AR-N 4110, in
die die auszuschreibende PV-Anlage lediglich als zusätzliche Erzeugungseinheit
eingebunden werden kann?
Antwort zu 1):
Nein es existiert keine bestehende Anlagenzertifizierung. Der Standort Industriestraße befindet sich nicht am Hauptcampus der RUB auf den sich im LH bezogen wird.
Bieterfrage 2):
Welche der folgenden Leistungen sind vom Auftragnehmer im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren?
Antwort zu 2):
Ausschließlich die Komponentenzertifikate sind gewünscht.
Bieterfrage 3):
Sofern ein Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 erforderlich ist (Frage 1 = Nein) -
welche Partei trägt die Kosten der akkreditierten Zertifizierungsstelle?
Antwort zu 3):
Es wird keine Anlagenzertifizierung benötigt.
Bieterfrage 4):
Falls die Zertifizierungsleistung (ganz oder teilweise) vom Auftragnehmer zu erbringen
ist und der Auftragnehmer die Kosten zu tragen hat - in welcher Position des
Leistungsverzeichnisses ist diese Leistung einzukalkulieren?
Antwort zu 4):
Ist dementsprechend ebenso hinfällig.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
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