Beim Betrieb der Ruhr-Universität Bochum fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Zusammenhang wird die Übernahme, die Vorbehandlung und die Entsorgung von ca. 360 t/a gemischten Siedlungsabfällen und 99 t/a Altpapier ausgeschrieben. Die Übernahme der Abfälle erfolgt über Umleerbehälter. Die gemischten Siedlungsabfälle und das Altpapier der RUB werden in zwei Lose ausgeschrieben.
Die detaillierte Schilderung des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
siehe Dokument 10
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). -ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GWB).
Bei Fehlen unternehmensbezogener Vergabeunterlagen fordert die Vergabestelle diese unter Fristsetzung nach. Dabei werden die Nachforderungen auf diejenigen Bieter beschränkt, die in die engere Wahl kommen.
Die Formblätter 521 EU (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen) und 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU 08_2022) sind mit dem Angebot einzureichen.
Ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung ist dem Angebot beizufügen.
Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:- Gesamtumsatz sowie Umsatz netto in EUR mit vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre- Haftpflichtversicherung mit Namen des Versicherers, den Deckungssummen in EUR bzgl. Sach-, Vermögens- und Personenschäden und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbescheinigung.
Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:- mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Lieferung/Leistung vergleichbare Referenzprojekte, die in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgewickelt wurden (Name und Adresse des Auftraggebers sowie Name eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, kurze Beschreibung der Leistung, Leistungs-/Vertragszeitraum, Auftragswert in EUR inkl. USt.)- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Bezeichnung, Mitgliedsnummer und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft).
- Vorlage eines Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikats für jeden Sammler/Beförderer gemäß Leistungsbeschreibung. (Los 1 + 2)- Vorlage eines Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikats für jede Entsorgungsanlage gemäß Leistungsbeschreibung.(Los 1 + 2)-Auf den vorgelegten Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikaten muss der Abfallschlüssel 20 03 01 für die gemischten Siedlungsabfälle positiv verzeichnet sein. Ebenso der Abfallschlüssel 20 01 01 für Papier und Pappe.- Eigenerklärung - Bestätigung Vorbehandlung nach GewAbfV (Dokument 05, Los 1)- Eigenerklärung über die Schadstoffklassen der Fahrzeuge (Dokument 04, Los 1)- Erklärung gemäß GewAbfV (Dokument 09, Los 2)- Eigenerklärung über die Schadstoffklassen der Fahrzeuge (Dokument 08, Los 2)
S. 7/18 des LV: "Die Fahrzeuge für die Einsammlung und den Transport müssen hinsichtlich der Anforderungen der Straßenverkehrszulassung und der Anforderungen der Berufsgenossenschaften in einem technisch einwandfreien Zustand sein und mindestens die Schadstoffklasse B gemäß Schadstoffklasseneinteilung des Bundesfernstraßenmautgesetzes erfüllen. (Kategorie A: Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 6; Kategorie B: Fahrzeuge der EEV Klasse 1 und der Schadstoffklasse S 5).
Hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms müssen sie den gesetzlichen Bestimmungen und der Zulassung des Fahrzeuges entsprechen."