Durchführung von Dienstleistungen der Umzugslogistik
Rahmenvertrag zur Durchführung von Dienstleistungen der Umzugslogistik:- Umzugsprojekte- Möblierungsprojekte- Verlagerungen- Transporte- Entsorgungsarbeiten mit durch die RUB bereitgestellten Containern oder Sammelplätzen
Höhe des angebotenen Preises
Lebenslauf des Objektleiters und Vorarbeiters sowie ReferenzLeistungssicherung bei ArbeitsausfallUmsetzungskonzept
geforderte Sachkundenachweise: Sachkundenachweis für IT-MonteureSachkundenachweis für MontageschreinerQualitätsmanagementhandbuchZertifizierung QualitätsmanagementZertifizierung nach TRGS 519
geforderte Mindeststandards:- Der Gesamtumsatz des Unternehmens hat in den letzten drei Jahren pro Jahr über 500.000EUR betragen.- Die Mindest- Deckungssummen der Haftpflichtversicherung betragen im EinzelnenPersonenschäden: 2.500.000 EURSachschäden: 2.500.000 EURSchlüsselverlustschäden und Folgeschäden: 250.000 EURVermögensschäden: 250.000 EURBearbeitungsschäden: 50.000 EUR- Mindeststandard bzgl. Personalbestand der im Unternehmen direkt angestellten Mitarbeiter des einzusetzenden operativen Fachpersonals (Fahrer, Monteure, Packer, Schlosser, Träger usw.): 30 Mitarbeiter (Nachweiszeitraum 2026)
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). -ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GWB).
Bei Fehlen unternehmensbezogener Vergabeunterlagen fordert die Vergabestelle diese unter Fristsetzung nach. Dabei werden die Nachforderungen auf diejenigen Bieter beschränkt, die in die engere Wahl kommen.
Die Formblätter 521 EU (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen) und 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU 08_2022) sind mit dem Angebot einzureichen.
Ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung ist dem Angebot beizufügen.
Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:- Gesamtumsatz sowie Umsatz netto in EUR mit vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre- Haftpflichtversicherung mit Namen des Versicherers, den Deckungssummen in EUR bzgl. Sach-, Vermögens- und Personenschäden und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbescheinigung.
Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:- mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Lieferung/Leistung vergleichbare Referenzprojekte, die in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgewickelt wurden (Name und Adresse des Auftraggebers sowie Name eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, kurze Beschreibung der Leistung, Leistungs-/Vertragszeitraum, Auftragswert in EUR inkl. USt.)- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Bezeichnung, Mitgliedsnummer und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft).