Wöchentliche Kontrolle aller Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Die Kontrolle aller Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 3121, TRBS 2181, sowie nutzerspezifischen Anforderungen, -Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)-Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121-Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2181-DIN EN 81-28-Aufzugsrichtlinie 2014/33/E, ggf. Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG ff-Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)-die VDE-Bestimmungen und die VDI-Richtlinien-die einschlägigen DIN-Normen-Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften (UVV)-die Vorschriften der Berufsgenossenschaften mit zugehörigen Durchführungsanweisungen-Besondere nutzerspezifische Anforderungen der Ruhr-Universität Bochum
Die Ruhr-Universität Bochum ist für den Betrieb von insgesamt 154 Aufzügen verantwortlich, die sich sowohl auf dem Hauptcampus als auch auf verschiedenen Außenliegenschaften befinden. Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit dieser Aufzugsanlagen zu gewährleisten, werden alle Aufzüge wöchentlich gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181 sowie speziellen nutzerspezifischen Anforderungen gründlich überprüft, protokolliert und die Ergebnisse entsprechend weitergeleitet.Diese regelmäßigen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind essenziell, um einen sicheren und reibungslosen Betrieb der Aufzugsanlagen sicherzustellen und potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die detaillierten Anforderungen und Leistungen beschrieben, die zur Sicherstellung der genannten Überprüfungs-, Protokollierungs- und Weiterleitungsprozesse notwendig sind. Die beschriebenen Leistungen sollen zukünftig von qualifizierten Drittanbietern übernommen und ausgeführt werden, um eine kontinuierliche Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).Ferner ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Fehlen unternehmensbezogener Vergabeunterlagen fordert die Vergabestelle diese unter Fristsetzung nach. Dabei werden die Nachforderungen auf diejenigen Bieter beschränkt, die in die engere Wahl kommen (Platz 1-3).
Ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung ist dem Angebot beizufügen.
Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:- Gesamtumsatz sowie Umsatz netto in EUR mit vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre- Haftpflichtversicherung mit Namen des Versicherers, den Deckungssummen in EUR bzgl. Sach-, Vermögens- und Personenschäden und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbescheinigung.
Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:- mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Lieferung/Leistung vergleichbare Referenzprojekte, die in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgewickelt wurden (Name und Adresse des Auftraggebers sowie Name eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, kurze Beschreibung der Leistung, Leistungs-/Vertragszeitraum, Auftragswert in EUR inkl. USt.)- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Bezeichnung, Mitgliedsnummer und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft).
Gemäß PrüfVO NRW, Betriebssicherheitsverordnung, Nur befähigte Personen mit einem Zertifikat für Arbeiten an Aufzugsanlagen von aufzugsfremden Unternehmen oder befähigte Personen für Aufzüge dürfen die Inspektionen durchführen.