Wöchentliche Kontrolle aller Aufzugsanlagen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.08.2025 12:00 Uhr
05.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ruhr-Universität Bochum (RUB)
05911-06001-11
Universitätsstr. 150
44801
Bochum
Deutschland
DEA51
Servicestelle Vergabe
vergabestelle-bug@rub.de
+49 234-3225016
+49 234-3214876

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer der Bezirksregierung Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4111691
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50750000-7
42416100-6
71630000-3
71700000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Wöchentliche Kontrolle aller Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Kontrolle aller Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 3121, TRBS 2181, sowie nutzerspezifischen Anforderungen,
-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121
-Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2181
-DIN EN 81-28
-Aufzugsrichtlinie 2014/33/E, ggf. Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG ff
-Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
-die VDE-Bestimmungen und die VDI-Richtlinien
-die einschlägigen DIN-Normen
-Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
-die Vorschriften der Berufsgenossenschaften mit zugehörigen Durchführungsanweisungen
-Besondere nutzerspezifische Anforderungen der Ruhr-Universität Bochum

Die Ruhr-Universität Bochum ist für den Betrieb von insgesamt 154 Aufzügen verantwortlich, die sich sowohl auf dem Hauptcampus als auch auf verschiedenen Außenliegenschaften befinden. Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit dieser Aufzugsanlagen zu gewährleisten, werden alle Aufzüge wöchentlich gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181 sowie speziellen nutzerspezifischen Anforderungen gründlich überprüft, protokolliert und die Ergebnisse entsprechend weitergeleitet.
Diese regelmäßigen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind essenziell, um einen sicheren und reibungslosen Betrieb der Aufzugsanlagen sicherzustellen und potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die detaillierten Anforderungen und Leistungen beschrieben, die zur Sicherstellung der genannten Überprüfungs-, Protokollierungs- und Weiterleitungsprozesse notwendig sind. Die beschriebenen Leistungen sollen zukünftig von qualifizierten Drittanbietern übernommen und ausgeführt werden, um eine kontinuierliche Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Universitätsstr. 150
44801
Bochum
Deutschland
DEA51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH7D7TZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Ferner ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Bei Fehlen unternehmensbezogener Vergabeunterlagen fordert die Vergabestelle diese unter Fristsetzung nach. Dabei werden die Nachforderungen auf diejenigen Bieter beschränkt, die in die engere Wahl kommen (Platz 1-3).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung ist dem Angebot beizufügen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Gesamtumsatz sowie Umsatz netto in EUR mit vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Haftpflichtversicherung mit Namen des Versicherers, den Deckungssummen in EUR bzgl. Sach-, Vermögens- und Personenschäden und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbescheinigung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die Eignung ist durch das auszufüllende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und umfasst folgende Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Lieferung/Leistung vergleichbare Referenzprojekte, die in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgewickelt wurden (Name und Adresse des Auftraggebers sowie Name eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, kurze Beschreibung der Leistung, Leistungs-/Vertragszeitraum, Auftragswert in EUR inkl. USt.)
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Bezeichnung, Mitgliedsnummer und auf separate Aufforderung des AG eine entsprechende Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft).

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Gemäß PrüfVO NRW, Betriebssicherheitsverordnung,
Nur befähigte Personen mit einem Zertifikat für Arbeiten an Aufzugsanlagen von aufzugsfremden Unternehmen oder befähigte Personen für Aufzüge dürfen die Inspektionen durchführen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung