Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Der Campus der Ruhr-Universität entwickelt sich kontinuierlich weiter und ist baulichen Veränderungsprozessen unterworfen. Der Sachbereich "Projektentwicklung" der Abteilung 5.7 Planen und Bauen erbringt im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem Vorleistungen im Sinne von Raum- und Funktionsplanungen bzw. Nutzerbedarfsprogrammen in Anlehnung an die DIN 18205 für Forschungs- und Institutsersatz- und Neubauten bei Projekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebs, der Niederlassung Dortmund (BLB) auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum. Der Sachbereich erfüllt damit die Mitwirkungspflicht der RUB bei Baumaßnahmen des BLB auf dem Campus, welcher der Ruhr-Universität rund 36 Gebäude zur Nutzung überlässt. Die Projektentwicklung der RUB liefert die Grundvoraussetzungen für die anschließende bauliche Umsetzung durch den Sachbereich "Baumanagement". Zur Erfüllung dieser Aufgaben lässt der Sachbereich "Projektentwicklung" im Rahmen von Machbarkeitsuntersuchungen Lösungssätze hinsichtlich der Durchführbarkeit untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen erkannte Lösungsansätze analysiert, Risiken identifiziert und Erfolgsaussichten abgeschätzt werden. Überprüft wird dabei, ob mit dem jeweils betrachteten Lösungsansatz die vorgegebenen Projektziele in funktionaler, zeitlicher und kostenseitiger Hinsicht unter gegebenen Rahmenbedingungen, vor allem aus dem laufenden Lehr- und Forschungsbetrieb sowie anderen Baumaßnahmen auf dem Campus, erreicht werden können. Der Schwerpunkt der Machbarkeitsuntersuchungen liegt im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung der Instituts- und Forschungsgebäude bei den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fakultäten. Nach vorläufiger Maßnahmenplanung rechnet der Sachbereich "Projektentwicklung" für die nächsten 2 Jahre mit bis zu 6 Machbarkeitsuntersuchungen jährlich, an die sich - je nach Bedarf und Ergebnis - Leistungen der LP1 und LP2 anschließen können.
Die Ruhr-Universität Bochum führt durchgehend Neubau, - Sanierungs- und Umbauarbeiten durch. Aktuell fehlt ein Rahmenvertrag für projektvorbereitende Machbarkeitsstudien - LP0 sowie nach Bedarf und Ergebnis - Leistungen der LP1 und LP2.
Bewertet wird das vom Bieter angebotene Gesamthonorar, das sich aus der Summe der folgenden Honorarbestandteile zusammensetzt. Siehe hierzu auch die Anlage Preisblatt.
Bieterhinweis: Die im Preisblatt und diesem Verfahrensbrief genannten Stundenangaben stellen allein eine Größe zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung dar. Die ge-nannten Stunden stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlich zu erbringenden Leistun-gen. Ein Anspruch auf Abruf dieser Stunden besteht ebenso wenig wie eine Begrenzung auf diese Stunden. Die RUB rechnet grob geschätzt mit einem Aufwand von 350 h/ Machbarkeitsstudie.
Das günstigste angebotene fiktive (max.) Gesamthonorar erhält die beste Bewertung. Das Angebot gilt zuzüglich der zum Abrufzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Stundensatz Projektleitung 100 hStundensatz Objektplanung 100 hStundensatz leitende Fachplanung TGA 100 hStundensatz Fachplanung TGA 100 hStundensatz Tragwerksplanung 100 hStundensatz Brandschutzplanung 100 h
Der Bieter hat zur Bewertung seines Angebotes mit seinem Angebot eine konzeptionelle Darstel-lung zur Büroorganisation, Verfügbarkeit und Kommunikation vorzulegen. Bewertet wird die Ge-samtheit der dargestellten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Vorteilhaftigkeit für die Auftraggeberin durch Vergleich mit den vorgeschlagenen Maßnahmen der anderen Bieter. Dabei hat er auf ins-besondere auf folgende Aspekte einzugehen, die gleichermaßen bei der Bewertung berücksich-tigt werden:- Betriebsorganisation und Qualitätssicherung (insbesondere auch mit Blick auf eine enge Verzahnung der Planung mit den Bedarfsanforderungen der RUB)- Umgang mit personellen Kapazitätsengpässen (Krankheit, Urlaub, sonstiger Ausfall) und Sicherstellung einer kontinuierlichen, terminorientierten Arbeitsweise- Maßnahmen zur Gewährleistung einer möglichst reibungslosen und/oder unmittelbare Kommunikation, einschließlich Vor-Ort-Präsenz im Verlauf des Projektes, Reaktionszeiten- Koordination und Zusammenarbeit mit dem jeweils anderen Partner
Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung der Einzelaufträge angebotenen Personalpools anhand der vorgelegten persönlichen Referenzen sowie der Berufsjahre. Aus den Ausführungen des Bieters muss hervorgehen, welche namentlich genannten Personen (Projektleitung, Objektplanung, Fachplanung TGA) für die Bearbeitung der jeweiligen Einzelaufträge vorgesehen sind. Es ist zu beschreiben, welche Arbeiten der genannte Mitarbeiter selbst ausgeführt hat.
Ein Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote, ohne in die Verhandlungen einzutreten, wird sich ausdrücklich vorbehalten (§ 17 Abs. 11 VgV). Bieter sind daher gehalten, ihr erstes Angebot bereits so auszugestalten, dass es zuschlagsfähig und wirtschaftlich ist.
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).Ferner ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Fehlen unternehmensbezogener Vergabeunterlagen fordert die Vergabestelle diese unter Fristsetzung nach. Dabei werden die Nachforderungen auf diejenigen Bieter beschränkt, die in die engere Wahl kommen.
Die Formblätter 521 EU (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen) und 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU 08_2022) sind mit dem Angebot einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
Der Bieter muss mindestens eine Referenz mit einem Auftragswert von min. 50.000 Euro (brutto) vorlegen.
Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Architekten und Ingenieure in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Anzahl vergleichbarer (unternehmensbezogener) Referenzprojekte zur abgeschlossenen Planung im Laborbau, LPH 1 bis 3, in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Der Bieter muss mindestens eine Referenz zum Umbau im Bestand und im laufenden Betrieb vorlegen.Der Bieter muss mindestens eine Referenz zum Laborbau vorlegen.
Anzahl vergleichbarer (unternehmensbezogener) Referenzprojekte zur abgeschlossenen Planung von Bauen im Bestand für den öffentlichen Auftraggeber, LPH 1 bis 3, in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Anzahl vergleichbarer (unternehmensbezogener) Referenzprojekte zu abgeschlossenen Machbarkeitsstudien in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren