Zur technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
a) detaillierte Darstellung des Unternehmens und der Kompetenzschwerpunkte
b) Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Analysen in Anlehnung an die FKPE Richtlinie
"Empfehlungen zur Erstellung von Stellungnahmen zur seismischen Gefährdung bei tiefengeothermischen
Projekten" bzw. der BVG-Richtline 1101 in Deutschland. Der Bieter hat die Auftraggeberin, das Projekt
und das Bearbeitungsjahr anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung sich auf andere Unternehmen, insbesondere Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.