1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei
Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist,
wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Bei allen in der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] in Gelb hinterlegten Vorgaben
handelt es sich um nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die
Leistungserbringung gemäß § 17 Abs. 10 VgV.
Endgültige Angebote dürfen nicht mehr von den Vergabeunterlagen abweichen und
müssen im Gegensatz zu den indikativen Erstangeboten alle Anforderungen erfüllen.
Es wird somit nicht mehr zwischen Mindestanforderungen und Anforderungen
unterschieden. Endgültige Angebote müssen alle Anforderungen erfüllen.
3. Datenschutz
3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben
an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister?Auskünften gemäß § 150a Gewerbeordnung
- das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw.
Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine
internationale Organisation zu übermitteln.
3.3 Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stiftung für Hochschulzulassung so
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre.
3.4 Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten
unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
3.5 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, mit den Kontaktdaten:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211/38424-0
Telefax: +49 (0) 211/38424-10
Webseite: https://www.ldi.nrw.de
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Stiftung für Hochschulzulassung
vertreten durch die administrative Geschäftsführerin Bibiana Kemner
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
Tel.: +49 231 1081-0
Fax: +49 231 1081-4221
E-Mail: poststelle@hochschulstart.de
Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist:
Herr Uwe Lenhardt
Tel: +49 231 1081-2470
E-Mail: datenschutz@hochschulstart.de
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können. Der Bieter hat in diesem Fall die Anlage 343 "TVgG NRW" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
6. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und - soweit relevant - jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für eine entsprechende Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.