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Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Stu...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
05913-99003-19
Sonnenstraße 171
44137
Dortmund
Deutschland
DEA52
Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
beschaffung@hochschulstart.de
+49 23110812340
+49 23110812151

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
72262000-9
72263000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung sind Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Die Leistungen sind von zwei Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfahrens ("DoSV") zum DoSV 2.0.

Mit Blick auf die Erbringung der Softwareentwicklungsleistungen im Zusammenhang mit DoSV 2.0 gab es bereits ein von der SfH durchgeführtes europaweites Vergabeverfahren, bei dem zwei Rahmenvertragspartner für die Softwareentwicklungsleistungen mehrerer Prototypen im Rahmen des Vorprojekts gewonnen worden sind. Diese Leistungen sind inzwischen weitetestgehend abgeschlossen.

Damit in dem gegenständlichen Vergabeverfahren der Wettbewerb durch die Teilnahme solcher Unternehmen nicht verzerrt werden könnte, stellt der Auftraggeber umfangreiche Dokumente (einschlägige Informationen im Sinne von § 7 VgV) zur Verfügung. Sollten aus Sicht eines Bieters, diese einschlägigen Informationen nicht ausreichend sein, um selbst ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, ist der Bieter aufgerufen, rechtzeitig mittels Bieterfragen deutlich zu machen, welche Informationen darüber hinaus benötigt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

8.000.000,00
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt vierundzwanzig (24) Monate.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Sonnenstraße 171
44137
Dortmund
Deutschland
DEA52

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4.400.000,00 EUR (netto) je Rahmenvertragspartner.
Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem der beiden Auftragnehmer in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber diesem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, maximal von diesem Auftragnehmer einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber diesem Auftragnehmer beauftragte Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber diesem Auftragnehmer keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Dieser Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen.
Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den beiden Auftragnehmern unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wird die Erfahrung der nachfolgend genannten neun (9) Mitglieder des im Vertrag anvisierten 9-köpfigen Projektteams anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten:
a) Senior Software Architekt Java; skalierbar auf zwei (2) Personen
b) Senior Java Backend Entwickler; skalierbar auf drei (3) Personen
c) Senior Experte in der Entwicklung von Datenbanken, APIs und Datenströmen; skalierbar auf zwei (2) Personen
d) Medium Java Full Stack Entwickler; skalierbar auf vier (4) Personen
e) Senior Frontend Entwickler; skalierbar auf zwei (2) Personen
f) Medium Frontend Entwickler; skalierbar auf drei (3) Personen
g) Medium Test Engineer; skalierbar auf zwei (2) Personen
h) Senior Scrum Master; skalierbar auf zwei (2) Personen
i) DevOps Engineer; skalierbar auf zwei (2) Personen

Die persönliche Erfahrung wird anhand von folgenden sechs (6) Unterkriterien ermittelt.
- Unterkriterium A: "gemischte Teams":
Das Referenzprojekt wurde mit agilen, gemischten, crossfunktionalen Teams umgesetzt, d.h. das Referenzprojekt-Scrum-Team bestand aus mindestens 4 Mitgliedern mit mindestens 3 der oben genannten, verschiedenen Rollen von denen mindestens 2 Personen vom Bieter, mindestens 1 Person von einem weiteren Dienstleister und mindestens 1 Person vom Auftraggeber gestellt wurde.
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Unterkriterium B: "Scrum & Skalierung":
Das Referenzprojekt wurde mit mindestens 3 Scrum-Teams in einem Skalierungsframe?work für Scrum durchgeführt.
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Unterkriterium C: "Architektur":
Das Referenzprojekt hat eine Service-orientierte Architektur eventbasiert und / oder mit Microservices umgesetzt/implementiert.
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Unterkriterium D: "Anzahl Nutzer":
Das Referenzprojekt hat hinsichtlich der avisierten (konzeptionierten), aktiven Nutzungszahlen des implementierten IT-Systems eine Größenordnung von mindestens 200.000 Nutzern (SfH: mehr als 200.000 Nutzer in einem Wintersemesterverfahren, vgl. Leistungsbeschreibung/Ausschreibung).
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Unterkriterium E: "KI-Tools Entwicklung":
Im Referenzprojekt wurden mithilfe von KITools Code generiert und / oder mithilfe von KI-Tools automatisierte Code-Reviews durchgeführt.
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Unterkriterium F: "KI-Dienste":
Im Referenzprojekt wurden KI-Methoden und KI-Dienste eingesetzt, die maßgeblich die Nutzerinteraktion beeinflussen (bspw. auf Natural Language Processing (NLP)-Techniken basierende Chat-Bots, automatisierte Prüfung und Erkennung gescannter Dokumente).
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
Sofern ein persönliches Referenzprojekt eines oder mehrere dieser Unterkriterien erfüllt, werden für das jeweilig erfüllte Unterkriterium Punkte vergeben, abhängig von der Anzahl der persönlich geleisteten Personentage (PT) in diesem persönlichen Referenzprojekt.
Ein Personentag (PT) umfasst mindestens 8 Stunden
an einem Tag. Werden mehrere persönliche Referenzprojekte vorgelegt, werden die Personentage je erfülltem Unterkriterien aufsummiert.
Die Maximalpunktzahl von 5 Bewertungspunkten pro Unterkriterium wird bei 250 PT pro Unterkriterium erreicht. 0 PT entsprechen 0 Punkten, 250 oder mehr PT entsprechen 5 Bewertungspunkten.
Die Werte an Personentagen, die zwischen 0 und 250 Personentagen liegen, werden für die Punktewertung interpoliert.
So entsprechen bspw. 50 PT 1,00 Bewertungspunkte, 100 PT 2,00 Punkten oder 125 PT 2,5 Bewertungspunkten.
Der Bieter hat in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte der Bieter zu einzelnen Rollen unsicher sein, wie der exakte Wert ist, hat er einen (Mindest-)Wert anzugeben, der auf jeden Fall der Wahrheit entspricht.

Beispielsweise:
Der Bieter weiß, dass ein Mitglied des Projektteams mindestens 30 PT im Projekt tätig war; es könnten aber auch 35 PT gewesen sein. Dann hat der Bieter hier 30 PT anzugeben, um in jedem Fall wahrheitsgemäß zu agieren.
Die Angaben des Bieters gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
Zur Bewertung der Erfahrung der einzelnen (9) Mitglieder des im Vertrag anvisierten 9-köpfigen Projektteams ist die Anlage 601 "Erfahrung_Projektteam_NEU" zwingend zu verwenden.
Der Austausch eines Teammitglieds des im Vergabeverfahren angebotenen 9-köpfigen Projektteams kann nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform erfolgen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung des als Ersatz angebotenen Teammitglieds, sog. ersetzendes Teammitglied, hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat.
Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis.
Im Falle des Austauschs muss das jeweils neue Projektteammitglied des 9-köpfigen Projektteams mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der "Erfahrung des Projektteams" erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens als das zu ersetzende Projektteammitglied angeboten worden wäre.
HINWEIS:
Je oben genannter Rolle können maximal 30 Bewertungspunkte (6 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden.
In dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" können für das 9-köpfigen Projektteam insgesamt 270 Bewertungspunkte (9 x 30 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1/9 (ein Neuntel) multipliziert.
Insgesamt können maximal 30 Leistungspunkte erzielt werden.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Ausführungskonzept

Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept mit drei (3) Unterkriterien.
Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret (in der Konstellation von zwei Auftragnehmern und einem Auftraggeber, der ebenfalls in dem hier zugrundeliegenden Entwicklungsprojekt "DoSV 2.0" Entwickler stellt) ausführen wird, um bestmöglich:
- Wissenstransfermethoden einzusetzen, so dass jederzeit (ab Leistungsbeginn des Auftragnehmers zu jeder Zeit der Leistungserbringung) Softwareentwickler der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) und von anderen Unternehmen (zweiter Auftragnehmer und etwaige dritte Unternehmen, die zu
einem späteren Zeitpunkt an dem hier zugrundeliegenden Entwicklungsprojekts "DoSV 2.0" beteiligt werden) die Softwareentwicklung schnell und effizient vollständig übernehmen und weiterentwickeln könnten
(Unterkriterium 1)
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Sicherzustellen, dass ab Leistungsbeginn auf weitere Softwareentwickler des Auftragnehmers (neben dem 9-köpfigen Projektteam) möglichst kurzfristig und möglichst dauerhaft für den jeweils relevanten Zeitraum zugegriffen werden kann, um eine hohe Skalierbarkeit zu erzielen. Hierbei hat der Bieter anzugeben, innerhalb von wie vielen Kalendertagen er in jedem Fall das 9-köpfige-Projektteam auf die maximale Größe skalieren kann (siehe zur Skalierung oben in dem Qualitätskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" die zu jeder Rolle jeweils angegebene Skalierbarkeit "skalierbar auf [...]")
Der Bieter hat im Rahmen seiner Darstellungen auch zu berücksichtigen, dass der im Vergabeverfahren erzielte Durchschnittswert der erhaltenen Bewertungspunkte für das
von ihm angebotene 9-köpfige Projektteam im Qualitätskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" nicht unterschritten werden darf, wenn das Projektteam durch wei?tere Personen erweitert wird. (vgl. Nummer 1.1.3.5 des Vertrags [Anlage 906]).
(Unterkriterium 2)
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1);
- Methoden für ein vertrauensvolles Konfliktmanagement anzuwenden, damit die Projektmitglieder der SfH und die Projektmitglieder der beiden Auftragnehmer schnell und
effizient (ab Leistungsbeginn des Auftragnehmers zu jeder Zeit der Leistungserbringung) zusammenarbeiten können
(Unterkriterium 3)
(0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1).
Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage
602 "Konzept(e)_NEU" zwingend zu verwenden.
Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Umfang je Unterkriterium (1 bis 3) in dem Ausführungskonzept darf maximal drei (3) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 betragen. Angaben ab Seite vier (4) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen.
Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Aus?führungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftragge?ber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegen?über dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem
Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als
vereinbarte Beschaffenheit.
HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte (3 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 8/3 (acht Drittel) multipliziert. Insgesamt können maximal 40 Leistungspunkte erzielt werden.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorische Angebotspreis = Gesamtpreis EUR netto

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt vierundzwanzig (24) Monate.

Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. (§ 2 Nr. 1 VOL/B vom 5. August 2003)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
8.800.000,00
EUR
8.000.000,00
EUR
8.800.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

250583-2023

Zusätzliche Informationen

1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei
Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist,
wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Bei allen in der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] in Gelb hinterlegten Vorgaben
handelt es sich um nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die
Leistungserbringung gemäß § 17 Abs. 10 VgV.
Endgültige Angebote dürfen nicht mehr von den Vergabeunterlagen abweichen und
müssen im Gegensatz zu den indikativen Erstangeboten alle Anforderungen erfüllen.
Es wird somit nicht mehr zwischen Mindestanforderungen und Anforderungen
unterschieden. Endgültige Angebote müssen alle Anforderungen erfüllen.
3. Datenschutz
3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben
an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister?Auskünften gemäß § 150a Gewerbeordnung
- das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw.
Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine
internationale Organisation zu übermitteln.
3.3 Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stiftung für Hochschulzulassung so
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre.
3.4 Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten
unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
3.5 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, mit den Kontaktdaten:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211/38424-0
Telefax: +49 (0) 211/38424-10
Webseite: https://www.ldi.nrw.de
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Stiftung für Hochschulzulassung
vertreten durch die administrative Geschäftsführerin Bibiana Kemner
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
Tel.: +49 231 1081-0
Fax: +49 231 1081-4221
E-Mail: poststelle@hochschulstart.de

Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist:
Herr Uwe Lenhardt
Tel: +49 231 1081-2470
E-Mail: datenschutz@hochschulstart.de

4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können. Der Bieter hat in diesem Fall die Anlage 343 "TVgG NRW" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

6. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und - soweit relevant - jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für eine entsprechende Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5
28

Größe der Unternehmen

2
2

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

8.000.000,00
EUR
8.800.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software (Rahmenvereinbarung)
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Accso - Accelerated Solutions GmbH
DE272135288
Mittleres Unternehmen
Hilpertstraße 12
64295
Darmstadt
Deutschland
DE711
anfragen@accso.de
+496151130290
+496151130290
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

19.11.2024

Angaben zum Angebot

1

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2
Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software (Rahmenvereinbarung)
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

TNG Technology Consulting GmbH
DE212842911
Mittleres Unternehmen
Beta-Straße 13
85774
Unterföhring
Deutschland
DE21H
info@tngtech.com
+491743412526
+498921589969
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

19.11.2024

Angaben zum Angebot

2