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Bereitstellung und Einführung einer webbasierten Personalmanagementsoftware im Rah...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.12.2025
22.12.2025 10:00 Uhr
06.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
05913-099003-19
Silberstraße 21
44137
Dortmund
Deutschland
DEA52
Team Finanzen und Beschaffung
beschaffung@hochschulstart.de
+49 23110812290
+49 23110812151

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111604
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48450000-7
72212450-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung und Einführung einer webbasierten Personalmanagementsoftware im Rahmen eines Cloud-basierten SaaS-Modells, einschließlich Customizing und gegebenenfalls erforderlicher Anpassungsentwicklungen.

Die Leistungen sind auf Grundlage des EVB-IT Cloud Vertrages für die SfH zu erbringen.

Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vergabeleitfaden Leistungsbeschreibung, den Anforderungskatalog sowie auf den Vertrag verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber ist die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Die SfH ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

Gegenstand der Beschaffung ist die die Bereitstellung und Einführung einer webbasierten Personalmanagementsoftware im Rahmen eines Cloud-basierten SaaS-Modells, einschließlich Customizing und gegebenenfalls erforderlicher Anpassungsentwicklungen.

Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Beim Teilnahmewettbewerb sind die entsprechenden Eignungskriterien zu erfüllen.
Alle Teilnehmer, die die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs erfüllen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.

Im Rahmen des Erstangebots sind als wertungsrelevante Unterlagen zwei Konzepte sowie der ausgefüllte Anforderungskatalog (Anlage 11 "Anforderungskatalog") und das Preisblatt einzureichen. Anhand der Konzepte und des Anforderungskatalogs werden die Leistungspunkte berechnet.

Diejenigen 5 Bieter, die den besten Quotienten aus Leistung und Preis erreichen, (Kennzahl Z = Leistungspunkte geteilt durch Angebotspreis) werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Ggfls. werden die Vergabeunterlagen anhand der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche angepasst.

Die o.g. 5 Bieter werden dann zur Abgabe ihres endgültigen Angebots aufgefordert.

Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage der endgültigen Angebote anhand der erweiterten Richtwertmethode: Dasjenige Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht sowie alle weiteren Angebote, die um maximal 10 % (Schwankungsbereich) von dieser höchsten Kennzahl Z abweichen, stehen zur Auswahl. Von diesen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höchsten Leistungspunkte aufweist (Abschlusskriterium).

Vertragsgrundlage ist der EVB-IT Cloudvertrag.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 48 Monate. Die Leistungsdauer verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vergabeleitfaden Leistungsbeschreibung, den Anforderungskatalog sowie auf den Vertrag verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Jeweils automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

99
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Silberstraße 21
44137
Dortmund
Deutschland
DEA52

Die Stiftung für Hochschulzulassung unterhält noch eine Zweigstelle in Berlin. Sämtliche Leistungen sind jedoch voraussichtlich ausschließlich am Standort Dortmund zu erbringen, da sich dort die (Personal-) Verwaltung befindet. Für die Mitarbeiter am Standort Berlin muss dennoch der Zugriff auf die Cloud-Dienstleistungen auf Nutzerebene gewährleistet sein.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage der endgültigen Angebote anhand der erweiterten Richtwertmethode: Dasjenige Angebot, das die höchste Kennzahl Z (Leistungspunkte geteilt durch Angebotspreis) erreicht sowie alle weiteren Angebote, die um maximal 10 % (Schwankungsbereich) von dieser höchsten Kennzahl Z abweichen, stehen zur Auswahl. Von diesen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höchsten Leistungspunkte aufweist (Abschlusskriterium).

vgl. Vergabeleitfaden, Abschnitt 2.4.4

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen / Systemfunktionalitäten

siehe Vergabeleitfaden, Abschnitt 2.4.1

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte

siehe Vergabeleitfaden, Abschnitt 2.4.2

Zuschlagskriterium

Preis
Netto-Angebotspreis

siehe Vergabeleitfaden, Abschnitt 2.4.3

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mittelfristig plant die Auftraggeberin, die derzeit bei ihr eingesetzte Zeiterfassungssoftware zu ersetzen. Daher werden optional die Funktionalitäten und die Kosten eines zusätzlichen Moduls "Zeitmanagement" abgefragt. Weder der Preis noch die Leistungspunkte für das Modul "Zeitmanagement" fließen in die Angebotsauswertung ein.

Die Auftraggeberin kann zu einem späteren Zeitpunkt das Modul "Zeitmanagement" beauftragen, sofern es durch den Bieter angeboten wurde.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Phase 1: Teilnahmewettbewerb (keine Begrenzung der Zulassung zur nächsten Phase).

Phase 2: Erstangebote (Die 5 Bieter mit dem höchsten Z-Wert [Leistungspunkte geteilt durch Preis] ihrer Erstangebote werden zur nächsten Phase zugelassen)

Phase 3: Verhandlung (keine Begrenzung der Zulassung zur nächsten Phase)

Phase 4: endgültige Angebote

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern / Bietern und der Vergabestelle (z. B. Fragen und Antworten; Aufklärungen; Nachforderungen) hat ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zu erfolgen.
Rechtserhebliche Erklärungen werden ebenfalls über die vorgenannte Kommunikationsfunktion zugestellt.
Bzgl. aller Informationen besteht eine Holschuld der Bewerber / Bieter.

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DP7T

Einlegung von Rechtsbehelfen

§160 GWB:
- Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
o der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
o mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB:
- Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

§ 135 GWB:
- Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
- Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs.2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Der Auftraggeber wird jedoch Unterlagen nicht nachfordern, wenn diese explizit mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und diese fehlen.

Gemäß §56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen ausgeschlossen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat anzugeben (Eigenerklärung), ob sein Jahresumsatz in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) jeweils 3 Mio. Euro überstiegen hat.

Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.

Ein Jahresumsatz von weniger als 3 Mio. Euro in einem der genannten Kalenderjahre führt zum Ausschluss.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat 2 Referenzen über die erfolgreiche Einführung einer HR-Software bei einer Organisation des öffentlichen Rechts vorzulegen. Die Anzahl der Nutzer:innen der HR-Software muss mindestens 150 Nutzer:innen betragen. Der erfolgreiche Abschluss der Einführung der HR-Software muss im Jahr 2022 oder später erfolgt sein.

Die Vorlage der Referenz erfolgt unter Angabe von:
- Name des Referenznehmers
- Name / Bezeichnung des Referenzgebers
- Anzahl der Nutzer:innen
- Dauer der Einführung der Software (Zeitraum von Beginn bis zum Abschluss der Softwareeinführung in Monaten)
- Abschluss der Einführung (Monat und Jahr)
- Nennung der Module / Nennung des Funktionsumfangs.

Unvollständige Angaben in einer Referenz führen zum Ausschluss der Referenz.

Eine Referenz mit weniger als 150 Nutzer:innen führt zum Ausschluss der Referenz.

Eine Anzahl von weniger als 2 Referenzen führt zum Ausschluss.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für die Referenzen die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Über die Auftragsgegenständliche Leistung wird ein EVB-IT Cloud Vertrag geschlossen (Anlage 05 "EVB-IT Cloudvertrag") sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 09 "AVV (Muster)").

Die Abwicklung des Auftrags hat in Deutsch zu erfolgen.

Es ist eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen, dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen (Anlage 41 "TVgG NRW").
Die Anlage ist mit dem Angebot vorzulegen.

Der Bieter und - soweit relevant - jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Eigenerklärung gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 zum Russlandbezug die Anlage 42 "Erklärung_Bezug_Russland" einzureichen.
Die unterzeichnete Anlage ist mit dem Angebot vorzulegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung