Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Workshops zur Erstellung von Beratungskonzepten für den Einsatz von VR-Technologien an Schulen sowie an Zentren für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL). Die Workshops sollen an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden, sich auf didaktische, methodische und pädagogische Inhalte konzentrieren und auf verschiedene Schulformen ab der Sekundarstufe I und Bedürfnisse von Teilnehmenden zugeschnitten sein.
Die Maßnahme umfasst 13 Workshopreihen (1 ganztägige und 4 halbtägige Veranstaltungen) für jeweils 15 Teilnehmer.
Die Workshops sollen an verschiedenen Veranstaltungsorten in den fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Weitere Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear inter-poliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird
Bei dem Konzept werden die folgenden Unterkriterien bewertet:1. Verständnis der Aufgabenstellung - 10 Prozent 2. Didaktischer Ansatz - 15 Prozent3. Zeitmanagement - 10 Prozent
Zusammensetzung und Qualifikation des Projektteams, Aufgabenverteilung und Absicherung der Durchführung der Workshops im Krankheitsfall
Fachliche und didaktische Kompetenz des Projektteams
Das Verfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und deren Teilnahmeantrag nicht ausgeschlossen wird, werden die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren wie folgt ausgewählt: 1. Anzahl der den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzprojekte - Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzen zur Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Workshops für den Einsatz von VR im Bildungsbereich vorzulegen. a) Weniger als 2 Referenzen entsprechen diesen Anforderungen = Ausschluss; b) 2 Referenzen entsprechen diesen Anforderungen= 0 Punkte; c) 3 bis 5 Referenzen entsprechen diesen Anforderungen = 3 Punkte je Referenz. Maximal können 9 Punkte erreicht werden.2. Inhaltliche Bewertung der Referenzprojekte -a) Ziel des Workshops/der Workshopreihe war der Einsatz von VR an Schulen = 4 Punkte pro Referenz b) Die Schulungsmaßnahme war für min. 10 Schulungsstunden pro Teilnehmer ausgelegt = 3 Punkte pro Referenz. Maximal können 14 Punkte (7 Punkte pro Referenz) erreicht werden.3. Losentscheid - Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 4 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und160 ff. GWB verwiesen. 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWBunzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sindzu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endetspätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Die Vergabestelle behält sich das Recht zur Nachforderung von Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der VgV vor.
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bewerber die Erklärungen abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV). Mindestanforderung: Angaben zum Gesamtumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der Nettoumsatz in in jedem Jahr mindestens 400.000,- Euro betragen haben muss.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000,- Euro pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 100.000,- Euro pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen abgeschlossen wird.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen. Mindestanforderung:Eigenerklärung mit mindestens 2 Referenzen des Unternehmens zur Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Workshops für den Einsatz von VR im Bildungsbereich.