Abschluss eines Servicevertrages für die Datenvernetzung der Campusstandorte der Fernuniversität in Hagen.
Bereitstellung hochverfügbarer, sicherer und performanter Datenanschlüsse für die Fernuniversität in Hagen an 11 Standorten.
Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028.
Im Rahmen der Qualität bewertet der Auftraggeber die folgenden Unterkriterien:Jährliche VerfügbarkeitSNMP SchnittstelleMaximale WiederherstellungszeitMaßnahmen zur Einhaltung der Wiederherstellungszeit
Gewichtung der Preise für die einzelnen Stufen
Siehe § 160 (3) GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.