Projektleitung zur Einführung des Campusmanagement-Systems HISinOne.
Für die Verwaltung des Hochschulbetriebs setzt die FernUniversität in Hagen ein CampusManagement-System der HIS e.G. ein. Das bestehende System soll durch das Nachfolgeprodukt "HISinOne" abgelöst werden.Der Auftragnehmer übernimmt in den ersten zwei Jahren des Projektes die Rolle des Projektleiters.Weitere Details entnehmen Sie den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" und "Vertrag". Diese finden Sie im ZIP-Ordner "Unterlagen Angebotsphase".
Der Auftraggeber kann den Vertrag für diese Leistung durch einseitige Erklärung um 12 Monate verlängern. Die Verlängerungsoption kann nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ausgeübt werden. Sie kann zweifach ausgeübt werden, maximal ist damit eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten möglich.
Bewertung im Kriterium "Erfahrung des Hauptansprechpartners" 20 %Bewertung im Kriterium "Sicherstellung der benötigen Personalkapazitäten" 15 %Aufbau von Know-How beim internen Projektleiter (Bieterpräsentation) 15 %
Hinweis: Obenstehend sind Prozentzahlen angegeben, da das Bekanntmachungsformular keine passendere Angabe vorsieht. Es wird hiermit klargestellt, dass die erweiterte Richtwertmethode verwendet wird, bei der Preis und Qualität gleich gewichtet sind. Die obenstehenden Angaben sind Gewichtungsfaktoren innerhalb der Qualitätswertung. Das Wertungssystem einschließlich aller Rechenschritte ist in der Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung" angegeben.
Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"
Der Auftraggeber hat Bedarf an der Einführung eines neuen Campus-Management-Systems. Hierzu wurde vor Kurzem ein bereits laufendes Projekt abgebrochen. Gleichzeitig droht in absehbarer Zeit ein Auslaufen der Pflegeleistungen für das bestehende System. Es besteht daher erheblicher Zeitdruck für den Beginn des neuen Projektes. Für den Projektbeginn wird die Beratungsleistung benötigt, die im vorliegenden Verfahren beschafft werden soll.
Verhandlungsverfahren mit teilnahmewettbewerb unter Abkürzung der Fristen für den Teilnahmewettbewerb und das Erstangebot. Das Erstangebot ist verbindlich und der Zuschlag auf das Erstangebot ist vorbehalten.
Der Auftraggeber ist bemüht, das Verfahren so bieterfreundlich und einfach wie möglich zu gestalten. Sämtliche Unterlagen können am Rechner ausgefüllt werden, es sind keine Fremdnachweise erforderlich, für den Teilnahmeantrag sind nur wenige Unterlagen einzureichen.
Siehe § 160 (3) GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis: Das rahmenvertragliche Element beginnt erst nach Ablauf von zwei Jahren, in denen der Auftragnehmer als Projektleiter mit planbarem Zeitaufwand je Monat für den Auftraggeber tätig ist. Das rahmenvertragliche Element wird demgegenüber nur wenig Gewicht haben. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Leistungsbeschreibung".
Für den Teilnahmewettbewerb gilt:Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden.
Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Referenzauftrag nachzuweisen. Es bestehen an den nachgewiesenen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:- Der Auftragsgegenstand muss die Tätigkeit als externer Projektleiter oder der externen Beratung des Projektleiters in einem IT-Projekt zum Gegenstand haben; und- Das IT-Projekt muss die Einführung eines Campus-Management-Systems zum Gegenstand haben; und- Der Auftraggeber muss eine deutsche Hochschule sein; und- Der Auftragsumfang muss mindestens 50 Personentage betragen haben; und- Das Ende der Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Sollten bis zu fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben.Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber fünf Teilnahmeanträge aus.Bewertungsgrundlage für die Auswahlentscheidung sind die Angaben in der Anlage "Referenzen". Aus diesen Referenzen wählt der Auftraggeber den Referenzauftrag aus, der die höchste Auftragsnähe aufweist. Nur dieser Referenzauftrag wird bewertet.Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument "Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb".