Die Hochschule Bielefeld (HSBI) bietet den Studierenden drei moderne Standorte (Bielefeld, Minden, Gütersloh) und 6 Fachbereiche mit zahlreichen qualifizierten Studiengängen.Der Fachbereich Gestaltung verfügt mit seinem Gebäudekomplex an der Lampingstraße 3, seit 1956 erbaut und 1960 als "Hochschule im Grünen" für die Pädagogische Akademie in Bielefeld eröffnet, in geringer Entfernung des Universitäts- und Hochschulcampus über ein eigenes ge-räumiges Lehr- und Lernzentrum. Mit etwa 600 Studierenden, 22 Professuren und Fachlehren-den, 17 Mitarbeitenden und etwa 30 Lehrbeauftragten ist der Fachbereich groß genug, um ein vielseitiges Fächerspektrum anzubieten, und zugleich so überschaubar, dass das Studium von individueller Betreuung und persönlichem Kontakt zwischen den Lehrenden und Studierenden geprägt ist.Am Campus Minden der Hochschule Bielefeld sind rund 1.500 Studierende in zehn Studien-gängen aus den Bereichen Architektur, Bauwesen, Informatik und Ingenieurwissenschaften ein-geschrieben. Neben dem klassischen Vollzeitstudium für Informatik, Architektur, Bauingenieur-wesen und Projektmanagement Bau werden auch andere Studienmodelle angeboten. Mit dem 2015 fertiggestellten Neubau in Minden, erstreckt sich der Campus nun auf einer Fläche von rd. 28.000 m² über acht Gebäude mit Hörsälen, Seminarräumen, Werkstätten, Laboren, Compu-terräumen, Mensa, Bibliothek und weiteren Nutzflächen, sowie parkähnlich angelegten Freiflä-chen.Für die Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende soll ein durchgehender Objektschutz am Standort Lampingstraße 3 gewährleistet sein. Ein zusätzlicher Bedarf besteht tagsüber im Fall eines Ausfalls des dort tätigen Hausmeisters bei Krankheit oder Urlaub.Am Campus Minden werden regelmäßige Sicherheitsdienstleistungen in Form von Schließ-dienst, Verschlusskontrolle und Revierdienst sowie Anwesenheitsvertretung für Hausmeister/-techniker beauftragt.Auf Abruf können an beiden Standorten weitere Dienstleistungen angefordert werden, wie Brandwachen, DVZ Begleitungen, Sicherheitsleistungen bei Veranstaltungen und ähnliche in den Bereich der Sicherheitsdienstleistung fallende Aufgaben.Ziel dieser Ausschreibung ist die Gewährleistung der Gebäudesicherheit, Wahrung des ordentli-chen Erscheinungsbildes und die Minimierung von Angsträumen. Dafür soll ein Fachbetrieb für Sicherheit und Objektschutz beauftragt werden. Die Anforderungen an die Sicherheitsdienst-leistungen sind nachfolgend beschrieben.
Los 1/Lampingstraße:Die Gebäude am Standort Lampingstraße 3 ist von montags bis freitags von 07:00 - max. 22:00 Uhr geöffnet.An Wochenenden und Feiertagen ist der Standort geschlossen. Ein Zugang für Studierende wird durch Anmeldung geregelt.3.2 Los 2/Campus MindenDie Gebäude auf dem Campus Minden sind montags bis freitags von 07:30 - max. 21:00 Uhr geöffnet.In der Vorlesungszeit:Gebäude A, B, D: Mo. - Fr. 07.30 - 21.00 UhrÜbrige Gebäude: Mo.- Fr. 07.30 - 20.00 UhrIn der vorlesungsfreien Zeit:Alle Gebäude Mo. - Fr. 07.30 - 17.00 UhrIn den letzten 2 Wochen der vorlesungsfreien Zeit:Gebäude A, B, D: Mo. - Fr. 07.30 - 19.00 UhrÜbrige Gebäude: Mo. - Fr. 07.30 - 17.00 UhrAn Wochenenden und Feiertagen ist der Standort geschlossen. Ein Zugang für Studierende erfolgt durch gesonderte Regelungen.
Die AG ist berechtigt, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr bis längstens 31.10.2030 zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt zu den unveränderten Vertragsbedingungen.Die AG teilt dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mit, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Der günstigste Angebotspreis erhält 50 Punkte. Die darüber liegenden Angebotspreise werden im Verhältnis dazu linear interpoliert.Formel siehe Vergabeunterlagen.
Mit diesem Zuschlagskriterium wird die Fähigkeit des Bieters bewertet, den ausgeschriebenen Sicherheitsdienst dauerhaft, zuverlässig und in der geforderten Qualität zu erbringen. Neben der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung kommt der organisatorischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens eine besondere Bedeutung zu, da diese maßgeblich Einfluss auf die Qualität der Leistungserbringung und die Reaktionsfähigkeit im laufenden Betrieb hat.
Bewertet werden insbesondere:- Organisation und Unternehmensstruktur,- Kenntnisse und Erfahrungen im vergleichbaren Leistungsumfeld,- personelle und organisatorische Verfügbarkeit,- Reaktionszeiten bei kurzfristigen Anforderungen oder Personalausfällen,- Kundenbetreuung und Erreichbarkeit,- eingesetzte Kommunikationsmittel und -systeme,- Entgelt- und Sozialleistungen als Indikator für Mitarbeiterbindung und Personalstabili-tät.
Mit diesem Zuschlagskriterium wird die fachliche Qualifikation und Eignung des eingesetzten Sicherheitspersonals bewertet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden den Anforderungen der Liegenschaften sowie den unterschiedlichen Einsatzsituationen fachlich und persönlich gerecht werden.Bewertet werden insbesondere:- Grundausbildung und gesetzlich erforderliche Qualifikationen,- zusätzliche fachliche Aus- und Fortbildungen,- Branchenerfahrung und praktische Kenntnisse in vergleichbaren Objekten,- persönliche Voraussetzungen, insbesondere Kommunikationsfähigkeit, serviceorientiertes Auftreten, Konfliktlösungs- und Deeskalationskompetenz sowie Zuverlässigkeit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW statt.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Digital über den Vergagamarktplatz NRW.
Die Angebote werden von Mitarbeiter*innen der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld geöffnet.
Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise überdie erlaubte Berufsausübung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000,00 Euro pro Kalenderjahr
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt
Anbieterdarstellung gem. Nr. 7 Angebotsform (s. Seite 14 des Leistungsverzeichnisses)
Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre gem. Nr. 7 Angebotsform (s. Seite 14 des Leistungsverzeichnisses)
Nachweise zum eingesetzten Personal gem. Kategorie Sicherheitspersonal (s. Seite 17 desLeistungsverzeichnisses)