Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikations...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hochschule Bielefeld
DE124007838
Interaktion 1
33619
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Beschaffungsstelle
vergabe@hsbi.de
+49 521106-7711

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die HSBI (nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt die Schließung eines Rah-menvertrags über Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen Fachplanungsbüros für audio-visuelle Kommunikationstechnik mit einer umfangreichen Expertise bei Fachplanungsleistung im Bereich von Hochschulen.
Der Auftragnehmer (nachfolgend AN oder Bieter genannt) soll insbesondere Planungs- und pro-jektbegleitende Leistungen bei konkreten Maßnahmen erbringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit dem Bezug des Ersatzneubaus HHG in Bielefeld im Jahr 2015 wurde bauseits eine zentrale AV-Medientechnik bereitgestellt. Nach einer Betriebszeit von 10 Jahren ist der sichere und stö-rungsfreie Betrieb der Technik nicht mehr gewährleistet, da die Herstellerunterstützung bzgl. Sup-port, Reparaturen und Softwareupdates nicht mehr gegeben ist.
Die bestehende Ausstattung basiert auf dem Stand der Technik der Jahre 2012/2013, zu diesem Zeitpunkt erfolgten die Planungen für das Gebäude HHG, welches in 2015 bezogen wurde. Es sind flächendeckend digitale Signalübertragungen, z.B. mittels HMDI und dem proprietären Digital-Media-Format etabliert, jedoch entsprechen die Ausgabegeräte wie Projektoren und Displays nicht mehr den heutigen Anforderungen bzgl. Auflösung und Signalqualität.
Zielsetzung der Hardwareneuausstattung ist zukunftssichere Neuausausrichtung der verbauten AV Medientechnik in Hörsälen, Seminar- und Besprechungsräumen. Dazu soll die im Backend bisher vorhandene DigitalMedia-Produkt zur Signalübertragung des An-bieters Crestron durch die standardisierte und mittlerweile etablierte Lösung NVX AV-over-IP auf der Basis von Netzwerktechnologien ersetzt werden. In Hörsälen sollen Geräte mit dem zukunftssicheren 4K-Standard, in Besprechungs- und Seminar-räumen FullHD Beamer zum Einsatz kommen. Je nach Größe der Hörsäle, Besprechungs- und Seminarräume, variiert die Ausstattung zwischen interaktiven Displays und Beamern.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag über Dienstleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik wird zunächst für zwei Jahre mit der Option der zweifachen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Interaktion 1
33619
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Alle Standorte der Hochschule Bielefeld in Bielefeld, Minden und Gütersloh. Die Exakten Standorte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Es können maximal 5.000 Punkte erreicht werden, die anhand der Information zu den B-Kriterien (s. Leistungsverzeichnis sowie Dokument "Bewertungskriterien") vergeben werden.

Fester Wert (insgesamt)
5.000,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es können maximal 4.000 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält 4.000 Punkte. Dieser Preis wird fiktiv verdoppelt und mit 0 Punkten bewertet. Die Punktevergabe aller weiteren Angebote wird linear zwischen diesen Werten interpoliert.

Fester Wert (insgesamt)
4.000,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation

Es können max. 1.000 Punkte in der Bieterpräsentation (s. Kap. 7 Bieterpräsentation) erreicht werden, die Bewertung ist ebenfalls im Dokument "Bewertungskriterien" hinterlegt.

Fester Wert (insgesamt)
1.000,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
1.680.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
0

Größe der Unternehmen

3
0
2
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

10007596
Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Hartmann, Mathias und Partner
DE266529871
Kleines Unternehmen
Erkrather Straße 234 a
40233
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
infopool@hmpartner.de
+49 211 909871-0
+49 2838 910295
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

20.03.2025
31.03.2025

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung