Im Hauptgebäude müssen die Umluftkühlgeräte (ULKs) sukzessiveausgetauscht werden, da diese von minderer Qualität sind. Besondersproblematisch ist die schwere Verkleidung, die dazu führt, dass dieKunststoff-Kondensatwannen brechen. Anfangs wurde versucht, dieWannen zu schweißen, jedoch mit nur mäßigem Erfolg. Da dieKondensatwanne gleichzeitig das Hauptgehäuse des Umluftkühlersbildet, ist eine anderweitige Reparatur nicht möglich, sodass nur einvollständiger Austausch bleibt.Zusätzlich ist die Wartungsfreundlichkeit stark eingeschränkt,wodurch eine Reinigung gemäß VDI 6022 nie vollständig sichergestelltwerden konnte. Eine gründliche Kontrolle war daher kaum möglich.Um dieses Defizit schrittweise zu beheben, werden dieUmluftkühlgeräte sukzessive ausgetauscht - abhängig von denErfordernissen sowie den zeitlichen Gegebenheiten der Labore,Klausuren und weiteren Veranstaltungen.Da die Demontage und Montage der ULKs leistungsmäßig starkvariieren, beispielsweise durch unterschiedliche Einbauhöhen,Einbaulagen (in Deckenverkleidungen, freihängend etc.), ist einegenaue Kalkulation im Voraus nicht möglich. Aus diesem Grund erfolgtdie Abrechnung der Arbeiten auf Basis eines Stundennachweises.
Basierend auf der aktuellen Situation sind folgende Mengen anUmluftkühlgeräten geplant:2025: 16 Stück2026: 8 Stück2027: 8 Stück2028: 8 StückDiese Mengen dienen als Planungsgrundlage für diese Ausschreibung.
Die Preise der Sanierung der Umluftkühlgeräte werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet.Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Dieweiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieterangebotenen Nettopreis.
Die Preise zur Lieferung der ULK werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet.Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Dieweiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieterangebotenen Nettopreis.
Die Entfernung vom Unternehmensstandort des Lieferanten zum Projektstandort wird auf Grundlage von Google Maps(kürzeste Fahrstrecke) bewertet.Nachhaltigkeitsaspekt:Eine geringere Entfernung reduziert nicht nur Transportkosten, sondern auch die durch den Transport verursachten CO2-Emissionen. Durch die Bevorzugung standortnaher Lieferanten wird die Umweltbelastung verringert und ein Beitragzum Klimaschutz geleistet. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft gestärkt, was langfristig nachhaltigeWertschöpfungsketten fördert.Betrieblicher Vorteil:Die Nähe des Lieferanten ermöglicht zudem kürzere Reaktionszeiten bei akutem Bedarf, z. B. beim Tausch vonUmluftkühlgeräten bei Ausfall. Dadurch kann die Betriebssicherheit erhöht und Ausfallzeiten minimiert werden.
Bei der Instandhaltung von technischen Anlagen sind gemäß TRBS 1203 Befähigte Personen einzusetzen. Um dieBefähigung nachzuweisen, muss das eingesetzte Personal über entsprechende Nachweise verfügen:1. Sachkundenachweis Gesellen-/Facharbeiterbriefe im Bereich Kälte-/KlimatechnikDer Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen der Arbeiten an den Umluftkühlgeräten folgende qualifikationsbezogeneNachweise einzureichen, um sicherzustellen, dass sämtliche Tätigkeiten durch fachkundiges und gesetzlich befähigtesPersonal ausgeführt werden:Erforderliche Nachweise: - Facharbeiterqualifikation: Mindestens zwei (3) gültige Facharbeiterbriefe/Gesellenbriefe imBereich Kälte- und Klimatechnik, VDI 6022 - Hygieneschulung: Aktuelle Schulungsnachweise nach VDI 6022 Kategorie B,Die Schulung darf nicht älter als 5 Jahre sein, Mindestens zwei (2) Mitarbeitende müssen entsprechend geschult seinF-Gase-Verordnung (ChemKlimaschutzV / F-GasV): Zertifizierungsnachweise gemäß §6 ChemKlimaschutzV (F-Gase-Zertifikate), Auch diese Nachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, Sie müssen auf natürliche Personen ausgestelltsein, nicht nur auf das Unternehmen2. Qualifikation für Dämmarbeiten mit Armaflex (technische Isolierung)Erforderlich: Keine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung, Empfohlen: Nachweis über Schulung oder praktischeErfahrung, z. B.: Teilnahme an einem Armacell-Schulungsprogramm (Hersteller von Armaflex)Nachweis der Tätigkeit als technischer Isolierer oder im HKLS-BereichWichtig ist die fachgerechte Ausführung (z. B. dichte Verklebung, Dampfsperre), sonst drohen Kondensatschäden3. Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)Für das Abklemmen und Anklemmen von elektrischen Leitungen: Erforderlich: Elektrofachkraft (EFK) nach DIN VDE 1000-10 oder Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) unter Anleitung einer EFKNachweis über: Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektroniker, Mechatroniker für Kältetechnik)Oder EUP-Schulung mit jährlicher Unterweisung - Wichtig: Nur Elektrofachkräfte dürfen selbstständig elektrischeVerbindungen herstellen/ändernForm der Einreichung: Kopien oder digitale Scans der Nachweise, Deutlich lesbare Angaben: Name, Ausstellungsdatum,Schulungsträger / Kammer, Einzureichen bei Abgabe des Angebotes
Die vorgelegte EPD dient als Nachweis der Umweltwirkungen eines Bauprodukts über seinen gesamten Lebenszyklusgemäß ISO 14025 und EN 15804. Bewertet werden insbesondere Transparenz, Vollständigkeit sowie die Relevanz derdeklarierten Umweltdaten für das konkrete Bauvorhaben.
Eine geringere Entfernung reduziert nicht nur Transportkosten, sondern auch die durch den Transport verursachten CO2-Emissionen. Durch die Bevorzugung standortnaher Lieferanten wird die Umweltbelastung verringert und ein Beitragzum Klimaschutz geleistet. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft gestärkt, was langfristig nachhaltigeWertschöpfungsketten fördert.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW statt.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Digital über den Vergagamarktplatz NRW.
Die Angebote werden von Mitarbeiter*innen der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld geöffnet.
Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise überdie erlaubte Berufsausübung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftragsder letzten drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
5,0 Mio EUR für Personenschäden1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden0,5 Mio EUR für Obhut und Bearbeitungsschäden, einschließlich Schäden durch Abhandenkommen andererSachen0,5 Mio EUR für Allmählichkeitsschäden
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt
Befähigungsnachweise Personal (s. Bewerbungskriterien Seite 2)- Sachkundenachweis Gesellen-/Facharbeiterbriefe im Bereich Kälte-/Klimatechnik- Qualifikation für Dämmarbeiten mit Armaflex (technische Isolierung)- Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)