Für den Fortbildungsbedarf im Jahr 2027 sind räumlich flexibel Schulungsraum- und Unterbringungskapazitäten in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Regionen erforderlich. Zum Umfang der benötigten Leistung gehören neben der Überlassung von Räumlichkeiten (Unterbringungs- und Seminarräume) auch die Bereitstellung von Verpflegung, ausreichend Parkmöglichkeiten sowie eine hotelübliche Serviceleistung zur Betreuung der Gäste (z.B. Rezeptionsbetrieb, Hilfe in persönlichen und seminarbezogenen Angelegenheiten, WLAN, Abendgastronomie).
Zu erbringen sind Unterbringungs- und Schulungsraumgestellung für Fortbildungsteilnehmende der Finanzverwaltung NRW gem. Leistungsbeschreibung und vorgegebenem Terminplan (40 Termine = 40 Lose). Es handelt sich um 2,5- oder 5tägige Zeiträume für 17 oder 27 Personen/Betten. Die Qualitätsanforderungen ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung.
Die Leistung wird in den jeweils beauftragten Hotels erbracht.
50 Punkte Maximalpunktzahl, dazwischen liegende Angebote werden durch lineare Interpolation gewertet, s. Wertungsmatrix
25 Punkt Maximalpunktzahl, dazwischen liegende Angebote werden durch lineare Interpolation gewertet, s. Wertungsmatrix
Als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Zusammenarbeit in diesem Bereich ausschließlich mit im Handelsregister eingetragenen Unternehmen möglich.